VW gibt zu: Es gibt eine Diesel Abschalteinrichtung in Golf 7 mit EA288 Motor
Immer deutlicher wird, dass Volkswagen auch bei neueren Diesel-Fahrzeugen geschummelt hat. In einem Gerichtsverfahren, in dem es um einen Golf 7 TDI (Euro 6) ging, hat VW zugegeben, dass eine Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung verbaut ist. Das Landgericht Duisburg hat den Konzern deswegen verurteilt, den Kaufpreis zu erstatten.
Von diesem Urteil können auch zahlreiche andere Diesel-Besitzer profitieren: Das LG Duisburg hat Volkswagen dazu verurteilt, dem Besitzer eines Golf 7 Diesel TDI den Kaufpreis zu erstatten. Der Konzern habe den Kunden vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt, so das Gericht. Damit wird immer deutlicher: Die Manipulationen in Wolfsburg gehen weit über die bekannten EA189 Motoren hinaus. Im vorliegenden Fall hat der Golf einen Euro 6 Motor mit der Kennzahl EA288 – das ist der Nachfolger des EA189.
Im Laufe des Verfahrens hatte Volkswagen zugegeben, dass das Fahrzeug eine Abschalteinrichtung der Abgasreinigung verbaut hat. Allerdings sagte VW auch, dass man diese für zulässig halte. Die EU-Regelungen sehen vor, dass Abschalteinrichtungen im Einzelfall benutzt werden dürfen, um den Motor beispielsweise bei sehr niedrigen Temperaturen zu schützen. Allerdings sind sie nicht zulässig, um auf dem Prüfstand niedrigere Emission als im Realbetrieb vorzugaukeln.
Der zuständige Richter akzeptierte in dem Verfahren die Sichtweise von VW nicht. Vielmehr unterstellte er, dass der Autohersteller die Softwaremanipulation wissentlich vorgenommen habe, um die Emissionen auf dem Prüfstand zu limitieren. Damit scheint nun klar, dass auch Besitzer eines neueren VW Diesel gute Chancen auf Schadensersatz oder die Rückgabe ihres Fahrzeugs haben.
Anders als bei den EA189 Motoren gibt es bei den EA288 Antrieben bislang noch keine Musterfeststellungsklage. Das bedeutet: Wer sich wehren möchte, muss individuell vorgehen. Die Kosten eines Rechtsstreits werden dabei meist von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Wer keine solche Versicherung hat, kann mit einem Prozessfinanzierer zusammenarbeiten, um das Kostenrisiko einer Klage auszuschalten. In diesem Fall fällt nur ein Erfolgshonorar an.
Besitzer eines Diesels sollten daher anwaltlich prüfen lassen, wie ihre Chancen stehen und welche Kosten mit einem Vorgehen verbunden sind. Eine solche Prüfung bietet die Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos und unverbindlich an. Gerne stellen wir im Rahmen der Prüfung auch einen Kontakt zu spezialisierten Prozessfinanzierern her. Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung stehen die Chancen für Diesel-Besitzer sehr gut, sich gegen Wertverluste ihrer Fahrzeuge sowie gegen Fahrverbote zu wehren.