BGH-Urteil zu Kfz-Kredit Widerruf zeigt: Darlehen der Mercedes Benz Bank und anderer Banken fehlerhaft

Der Bundesgerichtshof hat in einer Urteilsbegründung zum Widerruf eines Auto-Kredits festgelegt, welche Anforderungen für ein privates Darlehen gelten. Daraus ergibt sich: Viele Autobanken haben falsche oder fehlerhafte Informationen in ihren Verträgen, die den Kunden zum Widerruf berechtigen. Der Widerrufsjoker sticht also weiter. Vor allem die Mercedes Benz Bank ist betroffen.

Das Urteil des BGH (Az. XI ZR 650/18) aus dem November gegen die BMW Bank und die Ford Bank wurde von vielen Medien als Ende des Widerrufsjokers gefeiert, weil die jeweiligen Klagen abgewiesen wurden. Nun liegt jedoch die Begründung der Richter zu ihrem Urteilsspruch vor. Und dabei zeigt sich: So eindeutig ist die Sache bei weitem nicht. Ganz im Gegenteil: Aus den Ausführungen des BGH ergibt sich sogar, dass viele Kfz-Finanzierungen deutliche Mängel aufweisen und von den Kunden mit guten Aussichten widerrufen werden können.

Vor allem Kredite der Mercedes Benz Bank weisen nach unseren Analysen schwerwiegende Fehler auf. Aber auch andere Banken sind betroffen. Bei der Stuttgarter Autobank lassen sich vor allem zwei Punkte bemängeln:

Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung

Der BGH stellt in seinem Urteil fest, dass ein Kreditvertrag konkrete Parameter dazu enthalten muss, wie im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Darlehens die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden soll. Dieser Forderung kommt die Mercedes Benz Bank aber nicht nach. In ihren Verträgen wird lediglich eine Obergrenze der Vorfälligkeitsentschädigung von einem bzw. 0,5 Prozent des zurückgezahlten Kreditbetrags genannt. Es fehlen jedoch die vom BGH sowie dem Gesetz geforderten Parameter zur Berechnung.

Fehlerhafter Tageszins im Fall des Widerrufs

Ebenfalls fehlerhaft sind die Angaben der Mercedes Benz Bank für den sogenannten Tageszins. Dieser würde dann anfallen, wenn der Kunde das Darlehen während der Widerrufsfrist widerruft. In dem BGH-Urteil wird bestätigt, dass eine Bank auf diese Zinsen verzichten kann. Diese sind dann in der Widerrufsbelehrung korrekterweise mit 0,00 Euro anzugeben. Auch die Mercedes Benz Bank hat in ihren AGBs ausdrücklich festgehalten:

„Widerruft der Darlehensnehmer seine Vertragserklärung während der Widerrufsfrist, so hat er für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung keine Sollzinsen zu entrichten. “

Das Problem dabei: In der Widerrufsinformation des Vertrags wird dann jedoch ein konkreter Euro-Betrag angegeben, den der Kunde pro Tag zu zahlen hat (beispielsweise 1,70 Euro). Ein fataler Widerspruch, der dazu führt, dass die Widerrufsinformation fehlerhaft und widersprüchlich ist. Dem Kunden entsteht somit ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht.

Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen, ob für ihre Kfz-Finanzierung noch ein Widerrufsrecht besteht.

Fazit

Zahlreiche Autokredite sind nach dem jüngsten BGH-Urteil als fehlerhaft einzustufen, obwohl der BGH im vorliegenden Fall die Klage abgewiesen hat. Jedoch ergibt sich aus den Aussagen des Gerichts, dass anders gelagerte Kredite und Leasing-Verträge nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Entscheidend ist, dass der Verbraucher durch den Widerruf der Finanzierung auch nicht mehr an den Kauf des Fahrzeugs gebunden ist. Er kann als den Autokauf rückabwickeln und das Fahrzeug zurückgeben. Dies ist besonders dann interessant, wenn der Kunde mit dem Fahrzeug unzufrieden ist, beispielsweise, weil es sich um einen Diesel handelt, der im Rahmen des Abgas-Skandals massiv an Wert verloren hat.

Betroffen von solchen Fehlern sind nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf neben der Mercedes Benz Bank noch zahlreiche andere Autobanken, beispielsweise

VW Bank / Seat Bank / Skoda Bank (2012 bis 2018)

Audi Bank (2011 bis 2018)

Santander Consumer Bank (2010 bis 2018)

BMW Bank (2016 bis 2018)

Bank 11 (2014 bis 2018)

Commerzbank / Consors Finanz / BNP Paribas (2012 bis 2018)

Auto Europe Bank (2012 bis 2018)

RCI Bank (2013 bis 2018)

Sparkassen S-Kreditpartner (2012 bis 2019)

Verbraucher, die den Kauf eines Fahrzeugs über Kredit oder Leasing finanziert haben, sollten daher durch einen Experten prüfen lassen, ob ihr Vertrag für den sogenannten Widerrufsjoker in Frage kommt. Eine solche Prüfung ist kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf möglich.

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