So halbieren Sie die Kosten für ihre Baufinanzierung

Für Immobilienbesitzer, die in den vergangenen fünf bis zehn Jahren den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses finanziert haben, ergibt sich derzeit eine einmalige Gelegenheit. Sie sitzen nämlich in der Regel noch auf Kreditverträgen mit Zinssätzen von vier bis fünf Prozent, während aktuell zwischen zwei und 2,5 Prozent für zehnjähriges Baugeld gezahlt werden – das ist ein Unterschied von mehreren hundert Euro pro Monat.

Allerdings gibt es nun in vielen Fällen die Möglichkeit, aus diesen teuren Verträgen auszusteigen. Denn die Banken haben häufig geschlampt und dabei Fehler gemacht, die den Kunden einen sofortigen Ausstieg aus den teuren Krediten ermöglichen.

Konkret geht es dabei um die Widerrufsbelehrungen, die Bestandteil eines Kreditvertrags sind und es den Bauherren normalerweise ermöglichen sollen, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Aufgrund einiger gesetzlicher Änderungen sind die Banken insbesondere zwischen 2002 und 2010 bei der Formulierung dieser Widerrufsklauseln in vielen Fällen von den Mustertexten abgewichen – ein Fehler, der sich nun rächt.

Denn durch diese Veränderungen wurden die Klauseln häufig unklar und damit unbrauchbar. So ergibt sich beispielsweise aus vielen Texten nicht eindeutig, wann die 14tägige Widerrufsfrist denn nun genau beginne. Zahlreiche Gerichte, einschließlich des Bundesgerichtshofs, haben entschieden, dass in solchen Fällen die Widerrufsfrist gar nicht zu laufen begonnen hat – mit der Konsequenz, dass Kunden auch heute noch widerrufen und somit mit sofortiger Wirkung von ihren teuren Finanzierungen zurücktreten können.

Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle. Schätzungen der Verbraucherzentralen zufolge sind rund 80 Prozent aller Baufinanzierungen betroffen, die zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden. Die Chancen, aus einer teuren Immobilienfinanzierung herauszukommen und die gegenwärtig niedrigen Zinsen zu nutzen, stehen also nicht schlecht.

Ich bin selbst aus einem solchen teuren Vertrag ausgestiegen. Das hat mich auf eine Idee gebracht: Mit der IG Widerruf gründe ich eine Interessengemeinschaft, die Ihre Anfragen an spezialisierte Fachanwälte vermittelt. Das Angebot sieht so aus:

–  Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine kostenlose Ersteinschätzung, ob Ihr Kreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsklausel beinhaltet.

–  Eine vergleichbare Prüfung kostet bei der Verbraucherzentrale Hamburg 70 Euro und hat derzeit Wartezeiten von mehreren Monaten.

Bitte beachten Sie, dass nur Kreditverträge infrage kommen, die Sie als Privatperson (keine Gewerbetreibenden, Bauträger, etc) im Zeitraum von November 2002 bis Juni 2010 abgeschlossen haben. Nutzen Sie die Möglichkeit, uns Ihren Kreditvertrag im Bereich “Kostenlose Prüfung” dieser Website hochzuladen. Oder faxen Sie den Vertrag an folgende Nummer: 0711 – 2529610343. Falls Sie den Vertrag faxen, so denken Sie bitte unbedingt daran, ein Deckblatt mit Ihren Kontaktdaten inkl. E-Mail beizulegen, da wir nach der Prüfung auf jeden Fall per Mail antworten.

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten vertraulich und nicht an Dritte weitergegeben.

Fällt die erste Prüfung positiv aus, dann sollten Sie auf jeden Fall einen spezialisierten Anwalt mandatieren. Zwar kann man es auch auf eigene Faust probieren. Meine Erfahrung zeigt jedoch, dass die Banken kaum reagieren, wenn sie nur durch den Kunden freundlich auf die potenziellen Mängel in den Kreditverträgen angesprochen werden. Auch die Stiftung Warentest schreibt dazu: Wahrscheinlich wird Ihre Bank Sie nicht einfach gehen lassen. Sie müssen dann einen Anwalt einschalten. (Finanztest 7/2014)

Sollte die Prüfung Ihres Vertrages positiv ausfallen, besteht in bestimmten Fällen sogar die Möglichkeit, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt – auch wenn Sie bisher noch gar keine Police abgeschlossen haben .

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