Widerrufsjoker lebt – Landgericht Berlin: Widerruf bei Kfz-Kredit weiterhin möglich

Trotz des jüngsten BGH-Urteils bleibt der Widerrufsjoker bei Kfz-Finanzierungen weiterhin am Leben. Das zeigt die jüngste Entwicklung vor dem Landgericht Berlin. Der zuständige Richter erklärte in der mündlichen Verhandlung einen Autokredit für widerrufbar. Verbraucher können diese Chance nutzen, um ihr Fahrzeug zurückzugeben.

Auch nach dem BGH-Urteil bleibt der Widerruf einer Kfz-Finanzierung in vielen Fällen aussichtsreich. Das zeigt ein Verfahren der Interessengemeinschaft Widerruf vor dem Landgericht Berlin gegen S-Kreditpartner, die Autobank der Sparkassen.

Der zuständige Richter hat das fragliche Darlehen in der mündlichen Verhandlung trotz der BGH-Entscheidung als widerrufbar eingeschätzt. Das Urteil soll Anfang Dezember erfolgen. Das zeigt, dass viele weit verbreitete Fehler in Kfz-Darlehen nicht von dem BGH-Urteil erfasst sind. In dem Berliner Fall geht es beispielsweise darum, dass in der Widerrufsbelehrung des Kredits nur unzureichend auf die Verbindung zwischen Darlehen und Kaufvertrag des Fahrzeugs hingewiesen wird.

In der Folge erwarten wir, dass das Gericht dem Kunden sein Widerrufsrecht bestätigen wird, obwohl die „normale“ Widerrufsfrist von 14 Tagen schon lange abgelaufen ist. Das ist eine äußerst positive Nachricht für Verbraucher, denn damit bleibt der sogenannte Widerrufsjoker erhalten, mit dem sich Kunden von Autos lösen können, die beispielsweise durch den Diesel-Skandal stark an Wert verloren haben.

Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen, ob auch Sie den Widerruf eines Kfz-Kredits oder Leasing-Vertrags (Widerrufsjoker) noch aussprechen können.

Bei dem Berliner Verfahren handelt es sich unseres Erachtens nicht um einen Einzelfall. Wir sehen ähnliche Fehler, die vom Urteil des BGH nicht erfasst sind, auch in Verträgen zahlreicher anderer Autobanken, beispielsweise VW Bank, Audi Bank, Santander Bank, RCI Bank, Mercedes Benz Bank und Opel Bank. Zudem sind unserer Ansicht nach Kfz-Leasingverträge vom BGH-Urteil grundsätzlich nicht erfasst und daher in vielen Fällen widerrufbar.

Verbraucher, die einen Kfz-Kredit oder einen Leasing-Vertrag abgeschlossen haben, sollten daher prüfen lassen, inwiefern sie auch nach dem jüngsten BGH-Urteil vom Widerrufsjoker profitieren können. Eine solche Prüfung bietet beispielsweise die Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos und unverbindlich an. Ergibt die Prüfung, dass die Finanzierung widerrufbar ist, so begleiten sie die Anwälte der IG Widerruf auch durch das folgende Verfahren. Die Kosten eines Rechtsstreits werden dabei von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. In vielen Fällen kann auch eine Rechtsschutzversicherung noch abgeschlossen werden, bevor der Widerruf erfolgt. Somit haben Verbraucher in der Regel kein Kostenrisiko, wenn sie den Widerrufsjoker nutzen.

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