BGH-Urteil zu Kfz-Widerrufsjoker: Weiter gute Chancen für Diesel-Widerruf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Klagen zum Widerruf von Auto-Krediten abgewiesen. Das schmälert auf den ersten Blick die Chancen von Diesel-Besitzern, ihr Fahrzeug loszuwerden. Aber bei näherer Betrachtung bleiben die Aussichten weiterhin gut – gerade bei Leasing-Verträgen.

In den vergangenen Jahren haben viele Diesel-Besitzer den sogenannten Widerrufsjoker dazu genutzt, um durch den Widerruf ihres Auto-Kredits oder Leasingvertrags ihr Auto an die Bank zurückzugeben. Grund sind weit verbreitete Formfehler in den Finanzierungsverträgen. Ist diese Möglichkeit nun durch die beiden BGH-Urteile gegen die BMW Bank und die Ford Bank (Az: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19) endgültig beendet? Ist der Widerrufsjoker tot?

Nein, sagen Verbraucheranwälte – und sie haben gute Argumente dafür. Denn die Urteile beziehen sich auf teilweise sehr spezielle Fehler, die in Krediten der BMW Bank und der Ford Bank auftauchen. Für die Mehrzahl der Kfz-Kredite sind sie kaum aussagekräftig – genauso wie für Leasing-Verträge.

Was hat der BGH entschieden?

Zunächst einmal hat der BGH klargestellt, dass ein ewiges Widerrufsrecht auch im Rahmen von Autofinanzierungen bestehen kann, wenn bestimmte Pflichtangaben in den Kreditverträgen nicht ordnungsgemäß erteilt wurden. Lediglich in den beiden konkreten Fällen (eine BMW-Finanzierung aus dem Jahr 2016 und eine Ford-Finanzierung aus 2014) wurden die gerügten Formfehler als nicht ausreichend bewertet, um den Widerruf noch aussprechen zu können.

Was hat der BGH noch nicht entschieden?

Der BGH hat nicht über alle Fehler in Auto-Kreditverträgen entschieden, sondern nur über die, die ihm vorgelegt wurden. Die BGH-Urteile lassen daher im Ergebnis keinen zwingenden Schluss auf die Wirksamkeit anderer Widerrufserklärungen zu.

Zudem hat der BGH nicht über den Diesel-Skandal entschieden. Denn der Widerrufsjoker hat zunächst einmal nichts mit den Abgas-Manipulationen zu tun. Er basiert ausschließlich auf Formfehlern in den Finanzierungsverträgen. Zu Schadensersatz-Ansprüchen im Rahmen des Abgas-Skandals hatte sich der BGH Anfang 2019 geäußert – und dabei den Kunden weitreichende Chancen auf Rückgabe der Fahrzeuge eingeräumt.

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Wird das BGH-Urteil Bestand haben?

Zumindest in einigen Punkten ist das BGH-Urteil juristisch zweifelhaft. So hat die BMW Bank in ihren Verträgen angegeben, dass der Kunde im Fall des Widerrufs während der 14 tägigen Widerrufsfrist den anteiligen Zins zu zahlen habe. Als konkreter Betrag war 0,00 Euro pro Tag angegeben, obwohl der Zinssatz des Kredits bei 3,92 Prozent lag. Ein Widerspruch – denn eigentlich muss die Bank den Tageszins gemäß regulärem Zinssatz angeben. Der BGH hat nun argumentiert, dass die Bank zugunsten des Kunden von den gesetzlichen Regelungen abweichen darf. Eine seltsame Begründung, die dazu führt, dass die Kläger gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde einlegen wollen.

Welche Kfz-Finanzierungen sind weiterhin angreifbar?

Nach Analysen der IG Widerruf ist die weit überwiegende Mehrzahl der Kfz-Finanzierungen nicht von dem BGH-Urteil betroffen. Grund sind zahlreiche Fehler, über die der BGH gar nicht geurteilt hat. Dies betrifft beispielsweise Kredite der VW Bank und Audi Bank (zwischen 2012 und 2018), der Santander Bank (2010 bis 2018), der Mercedes Benz Bank (2015 bis 2018) und der BMW Bank (Ende 2016 bis 2018).

Gar nicht betroffen von dem BGH-Urteil sind unseres Erachtens private Kfz-Leasing-Verträge. Dort finden sich die entscheidenden Formfehler in Formulierungen, die nicht mit Kfz-Krediten vergleichbar sind. Daher dürften auch dort weiterhin gute Chancen auf den Widerruf bestehen.

Fazit

Auch nach dem BGH-Urteil beobachten wir, dass Autobanken ihren Kunden lukrative Vergleiche anbieten, wenn diese den Widerrufsjoker ziehen. Dies bedeutet, dass auch die Kreditinstitute davon ausgehen, dass bei zahlreichen Formfehlern weiterhin Gerichtsurteile zugunsten der Verbraucher zu erwarten sind. Wer den Kauf seines Fahrzeugs über Kredit oder Leasing finanziert hat, sollte daher prüfen lassen, inwiefern seine Kfz-Finanzierung von dem BGH-Urteil betroffen ist und ob er den Widerrufsjoker mit guten Aussichten nutzen kann. Eine solche Prüfung ist bei spezialisierten Anwälten möglich, beispielsweise kostenlos und unverbindlich über die Interessengemeinschaft Widerruf.

Dieser Beitrag hat ein Kommentar

  1. Samson

    Die Toyota-Bank hat kürzlich weitere Vergleichsangebote mit Verweis auf diese Urteile abgelehnt. Obwohl diese Fehler in dem entsprechenden Vertrag überhaupt enthalten sind (dafür natürlich Andere).

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