Widerrufsjoker: Wie Kunden der ING Diba das Kostenrisiko vermeiden
Immobilienbesitzer, die eine Baufinanzierung bei der ING Diba abgeschlossen haben, können viele tausend Euro sparen, indem sie den sogenannten Widerrufsjoker ziehen. Doch dabei brauchen Sie anwaltliche Unterstützung – und das kostet Geld. Erstmals ermöglicht es die Interessengemeinschaft Widerruf, dabei das Kostenrisiko zu vermeiden. Denn nur im Erfolgsfall wird ein Honorar fällig.
Aus zahlreichen Gesprächen mit den Nutzern der Interessengemeinschaft Widerruf wissen wir: Viele Verbraucher haben ein großes Interesse daran, ihren fehlerhaften Kreditvertrag zu widerrufen und damit vorzeitig aus einer teuren Baufinanzierung auszusteigen. Doch sie scheuen die Kosten, die mit der Durchsetzung des Widerrufsjokers verbunden sind. Denn dabei geht nichts ohne Anwalt. In einigen Fällen bedarf es auch einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die damit verbundenen Kosten sind nicht unerheblich.
Vor allem haben viele Kreditnehmer davor Angst, dass es beim Widerrufsjoker heißt: Außer Spesen nichts gewesen. Denn natürlich kann niemand eine Garantie abgeben, dass der Widerruf zur Auflösung des Darlehens oder einer deutlichen Zinssenkung führt. Umso interessanter ist es deswegen für viele, wenn sie nur im Erfolgsfall bezahlen müssen. Möglich macht das eine sogenannte Streit- oder Prozessfinanzierung.
Das Modell funktioniert so: Der Prozessfinanzierer geht in Vorleistung und übernimmt sämtliche Kosten des Rechtsstreits. Erst dann wenn der Widerrufsjoker erfolgreich gezogen wurde, zahlt der Verbraucher einen prozentualen Teil seiner Ersparnis an den Prozessfinanzierer. Erstmals bietet die Interessengemeinschaft Widerruf dieses Modell nun für alle Baufinanzierungen an, die zwischen Juni 2010 und Ende 2015 bei der ING Diba abgeschlossen wurden.
Wie wir in dieser Kolumne ja bereits geschrieben haben, beinhalten so gut wie alle Kredite der ING Diba aus diesem Zeitraum einen Fehler, der den Widerrufsjoker zum Tragen kommen lässt. In den Darlehensverträgen fehlt nämlich die sogenannte Darlehenslaufzeit. Das ist der Zeitraum, der bis zur vollständigen Tilgung des Kredits vergehen würde, wenn man die anfänglichen Konditionen (Tilgungssatz, Zinssatz) fortschreibt. Diese wichtige Information schreibt der Gesetzgeber für private Immobilienkredite vor. Sie muss im Darlehensvertrag stehen.
Die ING Diba hat diese Information zwar auch geliefert, allerdings nicht im Darlehensvertrag, sondern im sogenannten ESM, dem Europäischen Standardisierten Merkblatt. Das ist aber nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht ausreichend. Wir sind überzeugt, dass dieser Fehler so gravierend ist, dass der Widerrufsjoker für Darlehen aus dem genannten Zeitraum Juni 2010 bis Ende 2015 greift.
Daher haben wir einen Prozessfinanzierer davon überzeugen können, das Kostenrisiko für diese Fälle zu übernehmen. Besonders interessant ist das für alle, bei denen keine Rechtsschutzversicherung greift. Sie können also den Widerrufsjoker ziehen, ohne bei den Kosten in Vorleistung gehen zu müssen.
Kunden der ING Diba die eine Baufinanzierung im genannten Zeitraum zwischen Juni 2010 und Ende 2015 abgeschlossen haben, sollten ihren Kreditvertrag im ersten Schritt kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf prüfen lassen. Im Zuge dieser Prüfung erfahren Sie zum einen, ob ihr Darlehensvertrag den genannten Fehler aufweist und zum anderen, ob die Möglichkeit besteht, den Widerrufsjoker auf Basis eines reinen Erfolgshonorars zu ziehen.