Widerrufsjoker 2017: Aufsichtsbehörde hilft beim Widerruf einer Baufinanzierung – ING Diba und Sparkasse betroffen
Der Widerrufsjoker lebt weiter! Verbraucher sollten sich nicht von Berichten täuschen lassen, denen zufolge der Widerruf einer Baufinanzierung nicht mehr möglich ist. Insbesondere bei einem ganz bestimmten Fehler in Darlehensverträgen der ING Diba und von zahlreichen Sparkassen stehen die Chancen sehr gut.
Betroffen sind dabei insbesondere Baufinanzierungen, die in der Zeit zwischen Mitte 2010 und Mitte 2011 abgeschlossen worden sind. Sie enthalten einen entscheidenden Fehler in der Widerrufsbelehrung. Dort wird nämlich die zuständige Aufsichtsbehörde des Kreditinstituts als sogenannte Pflichtangabe genannt.
Allerdings fehlt die Angabe der Aufsichtsbehörde dann im Kreditvertrag. Ohne diese Pflichtangabe beginnt aber die normale Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen – der Widerrufsjoker greift. Nach der Erfahrung der Interessengemeinschaft Widerruf, die bereits mehr als 10.000 Baufinanzierungen geprüft hat, weisen insbesondere die Verträge von zwei großen Baufinanzierern diesen entscheidenden Fehler auf.
ING Diba: Die ING Diba hat nicht nur die zuständige Aufsichtsbehörde in ihren Verträgen nicht benannt, sie spricht zudem in der Widerrufsbelehrung von der „für den Darlehensnehmer zuständigen Aufsichtsbehörde“. Das ist Unsinn, da es für Darlehensnehmer gar keine Aufsichtsbehörde gibt. Insofern sind die Chancen exzellent, dass Kreditverträge, die diesen Fehler aufweisen, vorzeitig aufgelöst oder rückabgewickelt werden können. Die Anwälte der Interessengemeinschaft Widerruf haben bereits in zahlreichen Fällen eine deutliche Zinsersparnis von durchschnittlich rund 10.000 Euro für ihre Mandanten erreichen können.
Sparkassen: Auch bei nahezu allen deutschen Sparkassen findet sich ein vergleichbarer Fehler im Zeitraum 2010-2011 in den Kreditverträgen. Grund dafür ist, dass die Sparkassen mit einheitlichen Vertragsmustern arbeiten, von denen eines gravierend fehlerhaft ist. Auch der Bundesgerichtshof hat das in einem wegweisenden Urteil (Az. XI ZR 424/15) bereits festgestellt, wie beispielsweise n-tv.de berichtet. Die betroffenen Verträge sind recht einfach an der Formularnummer/Fassung des Darlehensvertrags zu erkennen. Diese finden Sie links unten hochkant auf den Seiten des Kreditvertrags. Wichtig ist, dass dort steht: „Fassung Juni 2010“. Diese Formulare wurden von allen Sparkassen mindestens zwischen Juni 2010 und Dezember 2010 verwendet. Viele Sparkassen haben das Formular bis tief in das Jahr 2011 verwendet, einzelne sogar bis 2012.
Neben Sparkasse und ING Diba findet sich der genannte Fehler auch bei den Kreditverträgen kleinerer Banken, beispielsweise der Degussa Bank. In allen Fällen sollten sich betroffene Verbraucher an die Interessengemeinschaft Widerruf wenden und dort ihren Kreditvertrag von erfahrenen Anwälten prüfen lassen. Diese Prüfung ist kostenlos und unverbindlich. Im Zuge dieser Prüfung erfahren Sie, welche konkreten Schritte Sie unternehmen müssen, um ihren Kredit erfolgreich widerrufen zu können. Dazu wird in der Regel anwaltliche Hilfe nötig sein.
Die Kosten dafür werden unter Umständen von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Andernfalls gibt es die Möglichkeit, den Fall auf Basis eines reinen Erfolgshonorars abzuwickeln. Dabei muss der Verbraucher nicht in Vorleistung gehen, sondern zahlt erst nach erfolgreicher Umsetzung des Widerrufs ein moderates Honorar, dass sich prozentual an seiner Ersparnis bemisst.
Diese Ersparnis beträgt durchschnittlich rund 10.000 Euro je Baufinanzierung, kann aber in Einzelfällen auch deutlich höher liegen. Dabei wird die bestehende Baufinanzierung durch den Widerruf nicht zwangsläufig aufgelöst. In vielen Fällen lässt sich mit der Bank auch eine deutliche Reduzierung der Zinsen verhandeln, die dann ab sofort gilt, auch wenn die ursprüngliche Zinsbindung noch mehrere Jahre läuft. Damit schlägt der Kreditnehmer zwei Fliegen mit einer Klappe: Zum einen profitiert er von der sofortigen Zinsreduzierung. Zum anderen sichert er sich die niedrigen Zinsen für einen langen Zeitraum und entgeht damit dem Risiko, dass die Zinsen steigen.