Diesel-Skandal: LG Berlin verurteilt Volkswagen zu Schadensersatz an Kunden

Spektakuläres Urteil zu Gunsten geschädigter Volkswagen-Kunden. Das Landgericht Berlin hat dem Besitzer eines manipulierten Diesel-Kfz einen Schadensersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises zugesprochen. Das zeigt, dass sich Betroffene erfolgreich wehren können.

Zahlreiche Besitzer eines Diesel schauen in die Röhre. Unabhängig davon, ob ihr Auto zu den nachweislich manipulierten Fahrzeugen gehört oder nicht – massive Wertverluste verzeichnen so gut wie alle Selbstzünder. Etliche gebrauchte Fahrzeuge gelten sogar als nahezu unverkäuflich.

Doch betroffene Verbraucher können sich wehren. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 9 O 103/17). Dort wurde dem Besitzer eines manipulierten VW-Diesel ein Schadensersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises zugesprochen, den Volkswagen bezahlen muss.

Das Gericht stellt dabei klar, dass Volkswagen durch die Manipulationen gegen die guten Sitten verstoßen hat. Die Kunden wurden dabei vorsätzlich geschädigt. Entscheidend ist dabei, dass VW das gesetzeswidrige Softwareprogramm in Verkehr gebracht. Auch ein sogenanntes Software-Update schaffe das Problem nicht aus der Welt. Der Makel „Abgasskandal“ lasse sich nicht durch ein Update aus der Welt schaffen. Die Fahrzeuge blieben nachhaltig im Wert gemindert. Daher stehe dem Kunden ein Schadensersatz zu.

Doch eine Klage auf Schadensersatz ist nicht die einzige Möglichkeit für Verbraucher, sich zu wehren. Zudem ist ein Vorgehen nicht auf Kunden des VW-Konzerns beschränkt. Die Interessengemeinschaft Widerruf hat insgesamt drei Ansatzpunkte identifiziert, die für Besitzer eine Kfz in Frage kommen:

 

  • Klage auf Schadensersatz gegen den Hersteller (nicht nur VW-Modelle, auch andere Hersteller kommen in Frage)
  • Klage auf Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer (in aller Regel also einen Kfz-Händler) – hier greifen Verjährungsfristen, die zu beachten sind
  • Widerruf eines Finanzierungsvertrags (Kredit oder Leasing) aufgrund von Formfehlern in den Darlehensverträgen

 

Gerade dieser letzte Punkt kommt für Autobesitzer in Frage, die ihr Auto auf Kredit gekauft haben oder geleast haben – und zwar unabhängig von der Marke und der Motorenart (also selbst Besitzer von Benzinern könnten hier aktiv werden). Nach Untersuchungen der Interessengemeinschaft Widerruf weisen zahlreiche Kfz-Kreditverträge Formfehler auf, die auch Jahre nach dem Kauf noch einen Widerruf ermöglichen.

Noch könnte Diesel-Fahrern das dicke Ende erst bevorstehen. Wie n-tv.de schreibt, gehen Experten davon aus, dass im Jahr 2018 die ersten Städte Fahrverbote aussprechen werden. Düsseldorf, Stuttgart, München und Köln werde als die wahrscheinlichsten Kandidaten gehandelt.

Daher sollten betroffene Verbraucher individuell prüfen lassen, welche Möglichkeiten der Selbstverteidigung ihnen offenstehen. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet sowohl Gewerbetreibenden und Privaten eine solche Prüfung kostenlos und unverbindlich an. Im Rahmen dieser Prüfung sagen Ihnen erfahrene Anwälte, welche Ansprüche sich in ihrem individuellen Fall ergeben und welches Vorgehen sinnvoll ist. Auch eine Abschätzung der Kosten gehört zu dieser kostenlosen Prüfung.

Die gute Nachricht in Bezug auf die Kosten: Sowohl die privaten Rechtsschutzversicherungen als auch viele Firmen-Rechtsschutzversicherungen übernehmen oft die Kosten eines Rechtsstreits. Somit können sowohl private als auch geschäftliche Diesel-Besitzer ihr gutes Recht verfolgen, ohne dabei ein nennenswertes Kostenrisiko einzugehen.

 

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