Diesel Skandal: Warum Sie vom Software-Update die Finger lassen sollten!
Politik und Autohersteller drängen Diesel-Fahrer zu einem Software-Update. Die Gründe dafür sind durchsichtig. Verbraucher sollten sich nicht darauf einlassen, sondern sich zur Wehr setzen. Denn besonders ein Aspekt der Software-Updates ist gefährlich.
Seit einiger Zeit erhalten Besitzer von Diesel-Fahrzeugen ein Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Darin droht die Behörde ganz offen mit dem Entzug der Betriebserlaubnis für die betroffenen Fahrzeuge, wenn die Besitzer nicht die von den Herstellern angebotenen Software-Updates durchführen lassen. Sollte das nicht bis zu einem konkret genannten Datum passieren, werde das KBA die Daten der jeweiligen Fahrzeuge der zuständigen Zulassungsstelle melden, die dann die Betriebserlaubnis entziehen könnte.
Damit wird nun ein Schreckensszenario für Diesel-Besitzer konkret, das bisher nur als vage Bedrohung an der Wand stand: Wer sich einem Software-Update verweigert, dessen Fahrzeug könnte die Betriebserlaubnis verlieren und somit nahezu wertlos werden. Es ist ungeheuerlich, dass sowohl Hersteller als auch die Politik und die Behörde so tun, als sei das Software-Update der Stein der Weisen, der alle Probleme behebt. Das ist definitiv nicht der Fall!
Zum einen hat das Software-Update nur eine minimale Auswirkung auf den Schadstoff-Ausstoß des Autos. Experten sprechen von 10-20 Prozent. Zum anderen berichten Autobesitzer, die das Update bereits durchgeführt haben, von massiven Nachteilen. Höherer Spritverbrauch, Ruckeln beim Fahren, höhere Lautstärke sowie Defekte an der Abgasrückführung (AGR) – das sind nur ein paar Beispiele, die genannt werden. Besonders der letzte Punkt ist mehr als nur ein kleines Ärgernis, sondern kann richtig gefährlich werden.
Denn ein Defekt an der AGR kann dazu führen, dass der Partikelfilter viel früher als üblich gewechselt werden muss. Lässt die Leistung des Partikelfilters nach, so kann es passieren, dass der Motor ohne Vorwarnung in einen sogenannten Notfallmodus schaltet – die Geschwindigkeit wird massiv gedrosselt und der Motor nimmt kein Gas mehr an. Geschieht dies beispielsweise auf der Autobahn, so kann dies zu lebensgefährlichen Situationen führen.
Wir sind daher der Meinung, dass betroffene Verbraucher auf keinen Fall das Software-Update machen lassen sollten, sondern sich gegen die erpresserische Forderung des Kraftfahrzeug-Bundesamts wehren sollen. Eine Möglichkeit besteht darin, eine Übermittlungssperre zu beantragen, die es dem KBA untersagt, die Daten an die zuständige Zulassungsstelle zu senden.
Für diese Vorgehensweise benötigen Sie anwaltliche Unterstützung. Wenden Sie sich daher an die Interessengemeinschaft Widerruf oder an einen spezialisierten Anwalt. Die Kosten für das Vorgehen werden von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Parallel sollten Sie prüfen lassen, welche Chancen auf eine Schadensersatzklage Sie gegen den Hersteller. Haben Sie das Auto per Kredit oder Leasing finanziert, so besteht die Chance, die Vertragsdokumente prüfen zu lassen.
Häufig sind die Verträge fehlerhaft. Das führt, dass die übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Damit können sowohl der Kredit als auch der Autokauf rückabgewickelt werden, was eine sehr lukrative Sache für Verbraucher sein kann.
Fazit: Diesel-Besitzern droht eine massive Benachteiligung durch die Abgasmanipulationen, an denen sie selbst unschuldig sind. Doch Sie können sich wehren. Es gibt diverse Ansatzpunkte – diese reichen von einer Eilverfügung gegen ein drohendes Fahrverbot über eine Schadensersatzklage bis hin zu einem Kredit-Widerruf. Lassen Sie prüfen, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet Ihnen diese Prüfung durch erfahrene Anwälten kostenlos und unverbindlich an.