Kredit-Widerruf bei Auto-Darlehen: Großer Erfolg für VW-Diesel-Besitzer
In einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Berlin zeichnet sich ein wichtiger Erfolg für einen Besitzer eines Volkswagen ab, der seinen Kredit widerrufen hat. Der Fall könnte Signalwirkung für viele Geschädigte des Diesel-Skandals haben. Der Widerrufsjoker dürfte ihnen zur Rückgabe ihres manipulierten Fahrzeugs verhelfen.
Konkret geht es in dem Fall um einen Verbraucher, der einen VW Touran gekauft hatte, der von den Abgas-Manipulationen betroffen ist. Nachdem Volkswagen eine Rücknahme des Fahrzeugs abgelehnt hatte, widerrief der Kunde den Kreditvertrag, mit dem er den Kauf des Autos finanziert hatte.
Sein Argument: Durch Formfehler im Kreditvertrag habe die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen. Damit sei auch lange nach Abschluss des Darlehens noch ein Widerruf möglich. Folge eines solchen Widerrufs ist die Rückabwicklung des Darlehens und des dazu gehörenden Autokaufs. Der Verbraucher kann also das Fahrzeug an den Händler zurückgeben und erhält seine bereits gezahlten Kreditraten zurück. Die Restschuld wird ihm erlassen.
Dieser Sichtweise schloss sich nun in der mündlichen Verhandlung auch die zuständige Richterin am LG Berlin an. Sie sagte, dass der Vertrag Formfehler in den sogenannten Pflichtangaben aufweise und daher widerrufbar sei. Damit bestätigt die Richterin Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf, die besagen, dass Darlehen und Leasingverträge aus dem VW-Konzern ebenso fehlerhaft sind wie die Mehrzahl der von unseren Anwälten untersuchten Kfz-Kreditverträge.
Einer solchen mündlichen Verhandlung folgt in aller Regel wenig später ein entsprechendes Urteil, wenn sich die streitenden Parteien nicht noch im Rahmen eines Vergleichs einigen. Insofern ist zu erwarten, dass es in absehbarer Zeit ein erstes positives Gerichtsurteil in Sachen Kredit-Widerruf bei Autodarlehen geben wird.
Dieser sogenannte Widerrufsjoker, den die IG Widerruf seit einigen Jahren sehr erfolgreich beim Widerruf von Baufinanzierungen eingesetzt hat, könnte nun auch zum Geheimtipp für alle werden, die ihr Fahrzeug loswerden wollen. In erster Linie ist das natürlich für jene interessant, die als Besitzer eines manipulierten Diesel unter enormen Wertverlusten und drohendem Fahrverbot leiden. Den Wertverlust müsste durch den Widerruf nämlich der Hersteller tragen.
Wichtig ist jedoch: Ein Kredit-Widerruf ist nicht auf Diesel-Fahrzeuge oder auf Autos auf dem VW-Konzern beschränkt. Es kommt ausschließlich darauf an, ob der Darlehensvertrag fehlerhaft ist – und nicht darauf, welches Fahrzeug mit dem Kredit- oder Leasingvertrag erworben wurde. Deswegen bietet sich einer großen Zahl von Autobesitzern hier eine äußerst lukrative Gelegenheit.
Wie sollten Verbraucher nun vorgehen? Der erste Schritt ist stets die Prüfung des Kreditvertrags durch einen spezialisierten Anwalt, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf. Im Rahmen dieser Prüfung erfahren Sie, ob Ihr Kredit- oder Leasingvertrag fehlerhaft ist und welche nächsten Schritte notwendig sind. Wir gehen davon aus, dass für die erfolgreiche Umsetzung eines Widerrufs die Hilfe eines Anwalts nötig sein wird.
Die Kosten dafür übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung (RSV). Benötigt wird dabei eine Versicherung für Vertragsrecht, die in der Regel Teil einer Privatrechtsschutz ist. Der Clou: Besitzt der Verbraucher eine solche Versicherung noch nicht, dann kann er sie noch abschließen, bevor er den Widerruf erklärt. Fragen Sie uns im Rahmen der Prüfung, welche RSV dafür in Frage kommt, denn nicht bei allen Anbietern ist das skizzierte Vorgehen möglich.
Unter dem Strich haben geschädigte Dieselfahrer, aber auch alle anderen Autobesitzer, die den Kauf ihres Fahrzeugs per Kredit oder Leasing finanziert haben, gute Chancen per Widerruf ihres Finanzierungsvertrags den Kauf des Autos rückgängig zu machen. Das skizzierte Vorgehen mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung sorgt zudem dafür, dass die Kosten gering sind.