VW Diesel Skandal: Übernimmt der Rechtsschutz die Kosten beim Auto-Kredit-Widerruf?

Viele Diesel-Fahrer ärgern sich über den Wertverlust ihrer Fahrzeuge durch die Abgas-Manipulationen von Volkswagen und Co. Doch es gibt einen Ausweg: Durch den Widerruf eines Finanzierungsvertrags (Kredit oder Leasing) kann das das Fahrzeug zurückgegeben werden. Die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt meist die Rechtsschutzversicherung (RSV). Wer noch keine hat, kann sogar noch eine solche Versicherung abschließen.

Zahlreiche Medien, wie beispielsweise FOCUS, die WELT oder der RBB, haben mittlerweile unter Berufung auf die Interessengemeinschaft Widerruf über die Möglichkeit berichtet, mit Hilfe des sogenannten Widerrufsjoker einen Kfz-Kredit oder einen Leasingvertrag zu widerrufen. Mit Hilfe eines erfolgreichen Widerrufs können Autobesitzer unabhängig von Marke und Motorenart (Diesel und Benziner) ihr Fahrzeug zurückgeben.

Doch wie sieht es mit den Kosten für den Rechtsstreit aus? Denn in der Regel führt kein Weg daran vorbei, einen Anwalt zu beauftragen – häufig kommt es auch zu einer gerichtlichen Klage, bevor der Widerruf erfolgreich umgesetzt werden kann. Nun, beim Thema Kosten können wir nach den Erfahrungen, die wir bei der IG Widerruf gesammelt haben, Entwarnung geben. Fast immer übernimmt eine Rechtsschutzversicherung (RSV) die Rechnung, so dass der Verbraucher keine Angst vor dem Kostenrisiko haben muss.

Bei bestehenden Rechtsschutzversicherungen ist entweder eine Privat-RSV oder eine Verkehrs-RSV nötig. Der Clou: Auch alle Autobesitzer, die derzeit noch keine Rechtsschutzversicherung besitzen, können von der Kostenübernahme profitieren, indem sie vor dem Widerruf noch eine solche Versicherung abschließen.

Grund: Der Schadensfall entsteht erst dadurch, dass die Autobank den Widerruf des Kfz-Kredits durch den Kunden zurückweist. Ohne Widerruf gibt es also keinen Schadensfall. Und solange der Schadensfall nicht eingetreten ist, kann eine RSV noch abgeschlossen werden. Aber Vorsicht: Nicht alle Rechtsschutzversicherungen decken den Kredit-Widerruf ab. Daher sollte auf jeden Fall vor Abschluss einer RSV Rücksprache mit den Anwälten der Interessengemeinschaft Widerruf gehalten werden, wenn Sie den Kredit- oder Leasingvertrag ihres Kfz widerrufen wollen.

Sinnvoll ist daher ein Vorgehen in folgender Reihenfolge:

Erstens: Lassen Sie den Kredit und die Kaufunterlagen des Autos hier durch die spezialisierten Anwälte der IG Widerruf prüfen. Diese Prüfung ist kostenlos und unverbindlich. Im Rahmen dieser Prüfung erfahren Sie, ob der Kredit widerrufbar ist. Wir prüfen auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Gewährleistung. Zusätzlich sagen wir ihnen, ob ihre vorhandene Rechtsschutzversicherung greift bzw. wo sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen können, die die Kosten des folgenden Rechtsstreits übernimmt.

Zweitens: Sie schließen eine RSV ab und zahlen die erste Rate. Damit ist gewährleistet, dass die Versicherung wirksam geschlossen ist. Bei den von uns empfohlenen Gesellschaften gibt es keine Wartezeit, so dass sie direkt mit dem dritten Schritt weitermachen können.

Drittens: Sie widerrufen ihre Finanzierung beim Kreditinstitut. Dazu erhalten Sie von unseren Anwälten ein Musterschreiben, das Sie verwenden können. Dieser Widerruf wird in aller Regel von den Banken zurückgewiesen. Keine Sorge, das ist ein normaler Vorgang. Erst mit anwaltlichem Druck wird hier etwas zu erreichen sein.

Viertens: Nachdem das Kreditinstitut den Widerruf zurückgewiesen hat, kann der Anwalt die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einholen. Sobald diese erteilt wird, kann der Anwalt loslegen. Damit ist sichergestellt, dass die RSV für sämtliche Kosten aufkommt. Sie müssen dann lediglich die Selbstbeteiligung bezahlen, falls sie einen entsprechenden RSV-Tarif abgeschlossen haben. Der Anwalt wird je nach Einzelfall entscheiden, ob er die Bank zunächst schriftlich auffordert, den Widerruf zu akzeptieren (sogenanntes außergerichtliches Verfahren) oder gleich zur Klage greift.

Fazit: Der Widerruf einer Finanzierung bietet Verbrauchern gute Chancen, den Kauf eines Autos rückabzuwickeln. Besonders interessant ist das Verfahren für Besitzer von Diesel, die zuletzt massiv an Wert verloren haben. Allerdings ist das Vorgehen nicht auf Diesel beschränkt – genauso wenig wie auf einzelne Marken. Auch wenn das Auto als Gebrauchtwagen erworben wurde, ist der Widerruf möglich. Lassen Sie bei den Experten der Interessengemeinschaft Widerruf prüfen, ob auch für Sie ein solches Vorgehen möglich ist.

Dieser Beitrag hat 4 Kommentare

    1. Roland Klaus

      Die RSV lehnen leider vieles ab, vor allem wenn der Kunde selbst anfragt. Allerdings gibt es keinen Grund ein gleichzeitiges Vorgehen zu untersagen – es sei denn, die Bedingungen sehen etwas anderes vor. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die RSV nach dem Abschluss des Kredits oder dem Kauf des Wagens abgeschlossen wurde. Daher muss der Anwalt hier häufig etwas hartnäckiger vorgehen, um die Deckung zu erreichen.

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