Neuer Ärger für Audi im Diesel-Skandal: So wehren sich Kunden erfolgreich
Audi hat offenbar noch 2018 3,0 Liter Diesel-Fahrzeuge mit Abgas-Abschalteinrichtung verkauft. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat dabei zugesehen. Das zeigt wieder einmal: Wer zu seinem Recht kommen will, muss sich individuell auf dem Rechtsweg wehren. Die Chancen dafür stehen gut.
Von den neu aufgedeckten Manipulationen betroffen sind vor allem die größeren Audi 3,0 Liter Diesel der Euro 6 Norm betroffen. Dabei handelt es sich um die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7. Insgesamt seien in den Fahrzeugen bis zu vier verschiedene Abschalteinrichtungen verbaut, die die Abgasreinigung drosseln, schreiben das Handelsblatt und der Bayerische Rundfunk, die das Thema recherchiert haben. Nur eine dieser Abschalteinrichtungen hat das Kraftfahr-Bundesamt (KBA) bislang bemängelt.
Dabei wurde Anfang 2018 ein Rückruf für rund 150.000 Fahrzeuge angeordnet, bei dem die Manipulationen durch ein Software-Update entfernt werden sollten. Das Ziel: Innerhalb eines Monats sollten die Fahrzeuge in die Werkstätten gerufen werden. Doch heute, rund anderthalb Jahre später, sind erst vier von insgesamt acht Software-Updates fertig gestellt. Gerade einmal etwas mehr als Hälfte der betroffenen Autos war in den Werkstätten. Sanktionen durch das KBA? Fehlanzeige!
Jene Audi-Besitzer, die das Update bereits gemacht haben, berichten beispielsweise im Nutzer-Forum „Motor-Talk“ von teilweise Leistungseinbußen, höherem Verbrauch bei Benzin und Adblue. Es sieht fast so aus, als seien jene, die ihr Software-Update noch gar nicht bekommen, sogar noch besser dran. Auf Hilfe der Politik können Diesel-Besitzer in Deutschland kaum hoffen. Das zahnlose Verhalten des KBA ist dabei typisch für das Verhalten der Behörden und der Regierung gegenüber den Autoherstellern. Freiwillig passiert wenig.
Insgesamt sind deutsche Verbraucher meilenweit entfernt davon, so behandelt zu werden, wie die VW-Kunden in den USA. Dort gab es auf massiven politischen Druck sowohl Schadensersatz als auch die Möglichkeit, sein Auto zurückzugeben.
Das ist auch in Deutschland möglich – allerdings erst dann, wenn Diesel-Besitzer den Rechtsweg beschreiten. Die Chancen dafür nach unseren Erfahrungen inzwischen sehr gut. Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Monaten ganz eindeutig zugunsten der Diesel-Besitzer entwickelt. Entscheidend war dabei, dass der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar eine
Noch interessanter ist, was sich hinter den Kulissen tut. Denn oft kommt es gar nicht zu einem Gerichtsurteil. Statt dessen sind nach Informationen der Interessengemeinschaft Widerruf gerade die Marken des Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Skoda, Seat) in vielen Fällen äußerst kompromissbereit. Sie bieten Kunden, die Klage eingereicht haben, sehr lukrative Vergleiche an.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Fahrzeug per Kredit oder Leasing finanziert wurde und der Kunde mit Hilfe des sogenannten „Widerrufsjokers“ den Widerruf seiner Finanzierung erklärt. Ziel ist es dabei offensichtlich, entsprechende Urteile zu vermeiden. So können Kunden häufig zwischen der Rückgabe des Fahrzeugs und einer Schadensersatzzahlung wählen – also ziemlich genau jenen Möglichkeiten, die es auch für US-Kunden gab.
Positiv ist auch, dass deutsche Kunden bei einem Rechtsstreit inzwischen keine Angst mehr vor hohen Kosten haben müssen. In vielen Fällen greifen Rechtsschutzversicherungen, teilweise können diese beim Widerrufsjoker sogar noch abgeschlossen werden. Ansonsten bieten spezialisierte Prozessfinanzierer mittlerweile Modelle an, bei denen nur im Erfolgsfall Kosten fällig werden – in der Regel zwischen 25 und 35 Prozent der Ersparnis oder des Schadensersatzes.
Eine pauschale Aussage darüber, wie gut die Chancen stehen, ist schwer möglich. Denn jeder Fall ist individuell. Erster Schritt sollte daher die Prüfung der Unterlagen sein. Dies ist bei spezialisierten Anwälten möglich, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf.
Grundsätzlich kann man sagen: Wenn ein Rückruf des KBA zum Software-Update vorliegt, dann bestehen gute Chancen auf Schadensersatz oder die Rückgabe des Fahrzeugs. Gleiches gilt, wenn über Kfz-Kredit oder Leasing finanziert wurde. In diesen Fällen ist es nicht einmal nötig, dass das Fahrzeug ein Diesel ist – denn hier wird lediglich aufgrund von Formfehler in den Kreditverträgen vorgegangen.