Widerrufsjoker bei Kfz-Kredit: Verträge der Mercedes Benz Bank fehlerhaft

Mit dem Widerruf eines Autokredits oder Kfz-Leasing-Vertrags können Verbraucher die Rückabwicklung eines Auto-Kaufs erreichen. Das ist angesichts von Wertverlusten und drohenden Fahrverboten vor allem für Diesel-Fahrer interessant. Hier schauen wir uns die Verträge der Mercedes-Benz-Bank an, die einen schwerwiegenden Fehler aufweisen.

Auch die Diesel der Marke mit dem Stern sind nicht vor Wertverlust sicher. Im Gegenteil: Neben dem Volkswagen-Konzern und BMW steht die Daimler AG und damit die Autos der Marke Mercedes Benz im Fokus des Diesel-Skandals, wie beispielsweise der SPIEGEL und die Süddeutsche Zeitung berichten.

Entsprechend stark sind die Wertverluste gebrauchter Diesel. Doch die Chancen, mit Hilfe eines Widerrufs aus einer Finanzierung herauszukommen, stehen gut. Die Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf zeigen, dass besonders ein Fehler der Mercedes Benz Bank zum Verhängnis werden könnte – und zwar eine fehlende Pflichtangabe.

Diese Pflichtangaben macht der Gesetzgeber zur Voraussetzung dafür, dass ein Leasing- oder Kreditvertrag vollständig ist. Das Gesetz benennt dazu diverse Informationen, die in den Vertragsunterlagen enthalten sein müssen. Fehlen diese, so beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen. Somit können Verbraucher auch lange nach Abschluss den Vertrag noch widerrufen.

Im Fall von Mercedes-Benz-Finanzierungen haben wir herausgefunden, dass in vielen Verträgen eine solche Pflichtangabe fehlt. Dabei geht es darum, dass das Kreditinstitut den Kreditnehmer klar und verständlich darüber informieren muss, dass er das Recht hat, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen (Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB mit Verweis auf § 3 Abs. 1 Nr. 14). Diese Information fehlt aber in etlichen Kredit- und Leasingverträgen, die die Interessengemeinschaft Widerruf geprüft hat.

Als Konsequenz sind unsere Anwälte der Meinung, dass die Darlehen der Mercedes Benz Bank widerrufbar sind. Das bedeutet: Der Kreditnehmer erhält seine Zahlungen (Anzahlung und Raten) zurück und muss bzw. darf im Gegenzug das Auto zurückgeben. Die Restschuld erlischt. Der erhebliche Wertverlust der Autos, der durch den Diesel-Skandal eingetreten ist, ist somit von der Bank zu tragen.

Verbraucher, die ein Mercedes-Kfz oder ein Fahrzeug anderer Marken auf Kredit gekauft oder geleast haben, sollten Ihre Finanzierung darauf überprüfen lassen, ob der sogenannte Widerrufsjoker greift. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine solche Prüfung durch erfahrene Anwälte kostenlos und unverbindlich an.

Ergeben sich Anhaltspunkt für Fehler, so begleiten die Anwälte Sie auch bei der Umsetzung des Widerrufs. Die Kosten dafür werden in aller Regel von einer Rechtsschutzversicherung (RSV) übernommen. Wer noch keine RSV hat, kann vor dem Widerruf noch eine Versicherung abschließen, die dann für den Rechtsstreit aufkommt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.