Verbraucher, die durch den Dieselskandal geschädigt sind, können mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf prüfen, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen, um sich zu wehren. Diese Prüfung ist kostenlos und unverbindlich. Sie ist unabhängig davon

  • ob Sie das Auto auf Kredit gekauft oder bar bezahlt haben
  • welche Marke und welchen Motor (Benzin/Diesel) Ihr Auto hat
  • ob Sie das Auto als Neufahrzeug oder Gebrauchtwagen gekauft haben
  • ob Sie das Auto noch fahren oder bereits verkauft haben.

Wir informieren Sie über Ihre Anspruch rund um die Themen Schadensersatz und Rückgabe des Autos. Schicken Sie uns bitte Ihre Anfrage und Ihre Unterlagen über unser Prüfungsformular. 

Eine zusätzliche Chance ergibt sich für Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben. Durch den Widerruf eines Kfz-Darlehens können private Verbraucher die Rückabwicklung eines Autokaufs erwirken und damit das Fahrzeug fast ohne Kosten zurückgeben. Diverse Fehler in Kreditverträgen machen es möglich. Die Interessengemeinschaft Widerruf zeigt Ihnen hier, wie Sie vorgehen müssen.

Zahlreiche Kfz-Kredite, die private Verbraucher in den vergangenen Jahren für die Finanzierung eines Autos abgeschlossen haben, sind fehlerhaft. Aufgrund dieser Fehler beginnt die Widerrufsfrist für das Darlehen nicht zu laufen. Diese Kredite können also Jahre nach Abschluss noch vom Kunden widerrufen werden.

Diesen sogenannten “Widerrufsjoker” nutzen Verbraucher schon seit Jahren, um aus laufenden Baufinanzierungen auszusteigen. Mit Hilfe der IG Widerruf haben Verbraucher bereits mehr als 10.000 Finanzierungsverträge prüfen lassen und in vielen Fällen erfolgreich den Widerruf erklärt.

Durch diesen Widerruf müssen sowohl der Kredit als auch der Kauf des Automobils rückabgewickelt werden. Das bedeutet: Sie geben Ihr Fahrzeug an den Händler zurück und erhalten sowohl die Anzahlung als auch alle Tilgungszahlungen für das Darlehen zurück. Lediglich die (meist sehr niedrigen) Zinszahlungen kann die Bank behalten. Unter dem Strich haben Sie das Fahrzeug somit nahezu kostenlos genutzt.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie das Darlehen direkt in Verbindung mit dem Kauf des Automobils aufgenommen haben. Idealerweise wurde die Finanzierung direkt über den Kfz-Händler bei der hauseigenen Bank des Automobilherstellers abgeschlossen (VW Bank, Ford Bank, Opel Bank, etc.). Aber auch Darlehen bei anderen Banken, die für den Kauf eines Fahrzeugs verwendet wurden, kommen in Frage.

Mit Hilfe der IG Widerruf können Sie hier durch erfahrene Rechtsanwälte prüfen lassen, ob Ihre Kfz-Finanzierung für den Widerruf in Frage kommt. Diese Prüfung ist kostenlos und unverbindlich für Sie! Im Zuge dieser Prüfung erfahren Sie zum einen, ob Ihr Darlehen fehlerhaft ist und widerrufen werden kann. Zum anderen sagen wir Ihnen, wie Sie konkret vorgehen müssen, um den Widerruf erfolgreich umzusetzen.

Sie werden dazu in aller Regel die Hilfe eines Rechtsanwalts benötigen. Doch keine Sorge: Zumeist werden diese Kosten von der Rechtschutzversicherung übernommen. Haben Sie keine Rechtschutzversicherung, dann zeigen wir Ihnen, wie sie noch eine solche Versicherung abschließen können, die die Kosten für den Widerruf übernimmt. Wichtig ist jedoch, dass Sie das Darlehen nicht vor der Prüfung widerrufen!

Im ersten Schritt schicken Sie uns bitte Ihre Unterlagen für die kostenlose Prüfung des Kreditvertrags zu. Nutzen Sie dazu bitte unser Prüfungsformular.

Lassen Sie sich Ihr gutes Recht nicht entgehen

Unabhängige und erfahrene Rechtsanwälte prüfen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung, ob Ihr Autokredit widerrufbar ist.