Haben auch Sie vor einigen Jahren einen Immobilienkredit abgeschlossen und ärgern sich, dass Sie seitdem Zinsen von drei oder vier Prozent zahlen, während die Zinsen aktuell auf einen Bruchteil davon gesunken sind? Dann gibt es eine Möglichkeit für Sie, viel Geld zu sparen. Denn rund zahlreiche Baufinanzierungen, die ab Juni 2010 in Deutschland abgeschlossen wurden, enthalten eine falsche Widerrufsbelehrung. Bei Verträgen mit diesen Mängeln beginnt die normale Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen. Als Folge können Millionen Deutsche durch diesen „Widerrufsjoker“ noch heute, Jahre nach Abschluss des Vertrags, ihren teuren Kredit widerrufen und mit sofortiger Wirkung aussteigen.

Ein Beispiel: Zahlen Sie für eine Kreditsumme von 200.000 Euro einen Zins von fünf Prozent, so liegt ihre monatliche Zinsbelastung bei 830 Euro. Wenn Sie heute in einen neuen Kredit mit einem Zinssatz von zwei Prozent wechseln, dann sparen Sie rund 500 Euro pro Monat.

Aus ihren fünf Prozent Kreditzinsen können also zwei Prozent werden. Das ist ein Sparpotenzial von durchschnittlich 10.000 bis 20.000 Euro, in einzelnen Fällen auch deutlich mehr. Wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf helfen Ihnen dabei, festzustellen, ob Ihr Vertrag fehlerhaft ist. Lassen Sie Ihren Kredit von erfahrenen und kompetenten Anwälten kostenlos und unverbindlich prüfen!

Innerhalb einiger Tage erfahren Sie, ob auch Sie aus ihrem Kreditvertrag aussteigen können. Liegt ein Fehler vor, bieten Ihnen unabhängige Rechtsanwälte die nötige Unterstützung, damit Sie Ihr gutes Recht gegenüber den Banken durchsetzen können. Denn eines hat unsere Erfahrung gezeigt: Ohne Anwalt kommen Sie hier nicht weit. Die Banken werden ihre Ansprüche in der Regel rundweg ablehnen, solange Sie keine professionelle Unterstützung haben. Das bestätigen auch die Verbraucherzentralen genauso wie die Stiftung Warentest. Lassen Sich davon aber nicht einschüchtern und beharren Sie auf ihrem guten Recht!

Der Widerruf eines Darlehens kommt in folgenden Fällen für Sie in Frage:

  • Wenn Sie nach Juni 2010 eine noch laufende hochverzinsliche Finanzierung abgeschlossen haben und diese entweder aus vorhandenem Eigenkapital tilgen oder zu einem günstigeren Zins fortführen wollen.
  • Wenn Sie in den vergangenen Jahren eine Finanzierung, die nach November 2010 abgeschlossen wurde, durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig beendet haben. Wenn die Widerrufsklausel bei dem Kreditvertrag falsch war, können Sie sich die Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückholen. Allerdings sollte die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht mehr als drei Jahre zurückliegen.

Für den Nicht-Juristen ist es nahezu unmöglich einzuschätzen, ob eine Widerrufsklausel gültig ist oder nicht. Deshalb prüfen erfahrene Rechtsanwälte Ihren Vertrag und sagen Ihnen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Ist dies der Fall, dann erhalten Sie ein Angebot für eine kompetente anwaltliche Begleitung.

Klicken Sie dazu auf das grüne Feld unten. Sie kommen dann auf ein Formular, in das Sie Ihre Kontaktdaten eintragen können. Außerdem fragen wir einige Informationen ab, die den Anwälten die Einschätzung ermöglichen, ob eine Rechtsschutzversicherung für die Übernahme der Kosten in Frage kommt.

Unsere Anwälte melden sich so schnell wie möglich mit dem Ergebnis ihrer Prüfung bei Ihnen und sagen Ihnen, ob Sie ihren Kredit widerrufen können. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch die weitere Vorgehensweise besprechen. Bis dahin ist die Sache für Sie kostenlos und unverbindlich.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, dann prüft der Anwalt, ob diese die Kosten übernimmt. In der Regel wird das der Fall sein, wenn es sich um eine selbstgenutzte Immobilie handelt, die Sie nicht als Neubau erworben haben.

Werden Sie aktiv und lassen Sie ihren Vertrag prüfen. Selten war es so einfach viele Tausend Euro zu sparen. Nutzen Sie die Chance auf ihr gutes Recht!

Hotline IG Widerruf

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Rufen Sie uns an unter

06196-4028872

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“Millionen Baukredite fehlerhaft. Wegen Fehlern ihrer Bank können die meisten Kunden aus ihren teuren Krediten aussteigen. Sie sparen fast immer tausende Euro.”

Stiftung Warentest in Finanztest 7/2014
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“15.000 bis 20.000 Euro Zinsersparnis sind im Schnitt drin.”

Wirtschaftswoche, September 2014
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Lassen Sie sich Ihr gutes Recht nicht entgehen

Unsere Rechtsanwälte prüfen kostenlos und unverbindlich, ob Ihr Kreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsklausel hat.