Spektakuläres Urteil: VW muss Schummel-Diesel trotz Software-Update gegen Neufahrzeug austauschen

Ein Urteil im Abgas-Skandal gegen Volkswagen zeigt, wie sich Verbraucher gegen Fahrverbote und Wertverlust von manipulierten Diesel-Fahrzeugen wehren können. Das Landgericht Hamburg hat einen VW-Händler dazu verurteilt, einen Schummel-Diesel gegen ein neues Fahrzeug umzutauschen – obwohl bei dem Auto bereits ein Software-Update gemacht worden war.

In dem Verfahren (Az. 329 O 105/17) ging es um einen VW Tiguan, bei dem die Abgaswerte manipuliert worden waren. Deswegen war das Fahrzeug von Volkswagen zurückgerufen worden und es wurde ein sogenanntes Software-Update gemacht. Ein Jahr später verklagte der Besitzer des Autos den VW-Händler, da er kein mängelfreies Fahrzeug erhalten hatte. Bisher hatten deutsche Gerichte teilweise geurteilt, dass durch das Software-Update der Mangel behoben worden sei.

Nicht so der Richter am Landgericht Hamburg: Er stellte fest, dass das Fahrzeug bei Lieferung mangelhaft war. Dieser Mangel wurde auch durch das Software-Update nicht behoben. Vielmehr sei dieses Update für den Kunden unzumutbar. Das Gericht verurteilte den Händler dazu, dem Kunden einen brandneuen VW Tiguan zu liefern und das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen – obwohl es mittlerweile einen Modellwechsel gegeben hatte. Zudem muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des manipulierten Autos bezahlen.

Dieses Urteil zeigt erneut, dass sich vom Diesel-Skandal betroffene Autobesitzer wirksam gegen Fahrverbote und Wertverlust ihrer Autos wehren können. Die Interessengemeinschaft Widerruf, die betroffene Verbraucher dabei unterstützt, ihre Ansprüche geltend zu machen, sieht insgesamt drei mögliche Ansätze:

Gewährleistungsansprüche gegen gewerbliche Verkäufer des Fahrzeugs, ähnlich wie im Fall des Hamburger Urteils. Dabei ist eine Verjährungsfrist von zwei Jahren bei Neufahrzeugen und einem Jahr bei Gebrauchtwagen zu berücksichtigen.

Schadensersatzansprüche gegen den Autohersteller. Auch hier gibt es positive Urteile für Verbraucher. Bei diesem Thema greift keine Verjährung.

Widerruf von Kredit- und Leasing-Verträgen. Wurde der Kauf des Fahrzeugs finanziert, so kann in vielen Fällen das Darlehen oder der Leasingvertrag aufgrund von Formfehlern widerrufen werden. Die Rückabwicklung der Finanzierung führt zur Rückgabe des Fahrzeugs. Dieses Vorgehen ist unabhängig von Automarke und Motorenart möglich. Sie bietet also auch Besitzern von BMW, Mercedes, Opel und anderen Herstellern eine gute Chance. Mehrere Urteile zeigen, dass die Gerichte die Fehlerhaftigkeit der Kredite bestätigen. Die Interessengemeinschaft Widerruf hat in einer breiten Analyse festgestellt, dass die Mehrzahl der Finanzierungsverträge von vielen Banken (z.B. VW Bank, Audi Bank, Santander, Mercedes Benz Bank) angreifbar ist.

Unter dem Strich ergeben sich für vom Diesel-Skandal betroffene Verbraucher mehrere Möglichkeiten, sich gegen Wertverlust und Fahrverbote zu wehren. Im Zuge einer kostenlosen Prüfung durch erfahrene Anwälte können sich Autobesitzer bei der IG Widerruf unter www.widerruf.info darüber informieren, welche Möglichkeiten für sie die sinnvollste ist. Im Zuge dieser Prüfung erfahren sie, welche konkreten Schritte nötig sind welche Kosten damit verbunden wären. In den meisten Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten.  

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