Haben Sie in der Vergangenheit eine Renten- oder Lebensversicherung gekündigt und sich den Rückkaufswert auszahlen lassen? Oder sind Sie mit der Wertentwicklung einer noch bestehenden Lebensversicherung oder Basis-Rente unzufrieden und wollen die Police kündigen?
Dann sollten Sie den Vertrag Ihrer Lebensversicherung hier durch einen spezialisierten Anwalt und Sachverständigen auf eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung überprüfen lassen. Genügt diese nämlich nicht den gesetzlichen Erfordernissen, dann steht Ihnen der Weg offen zu einem nachträglichen Widerspruch gegen die Lebensversicherung.
Denn zahlreiche Gerichte haben geurteilt: Entspricht die Widerspruchsinformation einer Lebensversicherung in Formulierung und optischer Gestaltung nicht den Anforderungen, den Verbraucher deutlich und klar über sein Widerrufsrecht zu informieren, dann fängt die normale Widerrufsfrist nicht zu laufen an. In der Folge können zahlreiche Kunden noch Jahre nach Abschluss eines Versicherungsvertrags diesem widersprechen.
Der Versicherungsvertrag wird bei einem erfolgreichen Widerspruch rückabgewickelt. Das bedeutet, dass der Versicherte den größten Teil der gezahlten Beiträge verzinst zurückbekommt. Abgezogen wird lediglich ein geringer Beitrag für den von der Versicherung geleisteten Todesfallschutz sowie – falls vorhanden – die Beiträge für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Das ist besonders dann interessant, wenn Sie eine Lebensversicherung vorzeitig gekündigt haben oder planen, dies zu tun. Denn in den vielen Fällen liegt der Rückkaufswert, den Ihnen die Versicherung anbietet, um einiges niedriger als die Summe ihrer bisherigen Einzahlungen. Diesen Verlust können Sie mit einem Widerspruch auf Basis einer fehlerhaften Widerrufsinformation verhindern. In der Regel stellen Sie sich mit dem erfolgreichen Widerspruch einer Lebensversicherung um etliche tausend Euro besser als mit der normalen Kündigung der Lebensversicherung.
Lassen Sie deshalb mit Hilfe der IG Widerruf Ihren Versicherungsvertrag durch erfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige kostenlos prüfen. Sie erhalten eine Ersteinschätzung darüber, ob Ihr Versicherungsvertrag angreifbar ist. In Frage kommen insbesondere Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die zwischen 1991 und 2010 abgeschlossen wurden. Denn seit 1991 existiert das gesetzliche Widerspruchsrecht.
Der Widerspruch einer Lebensversicherung könnte für Sie interessant sein:
- Wenn Sie eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen haben, diese mittlerweile gekündigt haben und gegen Zahlung des sogenannten Rückkaufwerts an die Versicherung zurückgegeben haben. In diesem Fall kann durch den Widerspruch eine signifikante Nachzahlung zu dem bereits erhaltenen Rückkaufswert erreicht werden.
- Wenn Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben und diese nun kündigen möchten. In diesem Fall kann durch den Widerspruch eine Rückzahlung erzielt werden, die deutlich über dem von der Versicherung angebotenen Rückkaufwert liegt.
- Wenn Sie eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, deren Wertentwicklung „unter Wasser“ ist, weil der aktuelle Wert deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt. Dies trifft häufig auf Fondspolicen zu, mit denen auf Investmentfonds gespart wird, die eine schlechte Wertentwicklung aufweisen.
Es können auch geförderte Altervorsorgeverträge wie die Riester-Rente, die Rürup-Rente oder ehemalige Direktversicherungen über den Arbeitgeber widerrufen werden. Insbesondere bei der Basis-Rente können auch Verträge aus der Zeit nach 2007 geprüft werden.
In den meisten Fällen werden die Kosten für die anwaltliche Begleitung für den Widerspruch einer Lebensversicherung durch die Rechtsschutzversicherung übernommen. Voraussetzung dafür ist eine Absicherung im Bereich Vertragsrecht, die normalerweise im Privat-Modul der Rechtsschutzversicherungen enthalten ist.
Lassen Sie Ihren Versicherungsvertrag hier durch erfahrene Experten kostenlos und unverbindlich prüfen und erfahren Sie dadurch, ob Sie durch den Widerspruch der Lebensversicherung viel Geld sparen können.
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“Mehr als jede zweite Lebensversicherung aus den Jahren 1994 bis 2008 hat eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Dies ermöglicht einen Ausstieg, der wesentlich lukrativer ist als die normale Kündigung des Vertrags”
“Jetzt können Verbraucher auf eine kräftige Nachzahlung hoffen.”
Finanztest, Juli 2015
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