In einem wegweisenden Urteil hat das OLG Schleswig (5 U 132/22) gesagt, dass viele Banken und Broker unzulässige Klauseln in ihren Wertpapierkreditverträgen verwenden. Darauf basierende Margin Calls oder Zwangsverkäufe von Wertpapieren können also nichtig sein.
Die spezialisierten Anwälte der Interessengemeinschaft Widerruf bieten die kostenlose und unverbindliche Prüfung von Vertragsunterlagen und sagen Ihnen, ob Sie einen Schadensersatzanspruch gegen ihre Bank haben können, falls diese Zwangsverkäufe angewendet hat. Ergibt die Prüfung, dass die Verträge angreifbar sind, so besprechen wir mit Ihnen das mögliche weitere Vorgehen.
Füllen Sie dazu bitte das untenstehende Formular aus und schildern uns ihren Fall. Hängen Sie möglichst auch den Wertpapierkreditvertrag sowie die AGBs an – am besten als PDF-Dokument. Die Unterlagen können Sie uns über die beiden Felder „Datei-Upload“ zuschicken, die Sie unten auf dieser Seite finden. Pro Upload-Feld kann nur eine Datei übertragen werden.
Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch per Fax an 06151-6272937 oder per Mail an kontakt@widerruf.info schicken. Schicken Sie uns aber bitte keine Unterlagen per Post – diese werden nicht bearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne vollständige Kontaktdaten keine Prüfung vorgenommen werden kann. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten strikt vertraulich und geben sie lediglich an die prüfende Anwaltskanzlei weiter, die ihrerseits der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegt.