Wen Sie Ihren Kreditvertrag widerrufen, zielen Sie darauf, dass Ihre Bank Sie aus einem laufenden Darlehen entlässt. Das bedeutet, dass Sie eine Anschlussfinanzierung benötigen, wenn Sie den Kredit nicht aus vorhandenem Eigenkapital tilgen. Aus unserer Erfahrung führt bei weitem nicht jeder erfolgreiche Widerruf zu einem Wechsel der Bank. Häufig wird Ihnen die Bank ein attraktives Angebot machen, den Vertrag zu niedrigeren Zinsen weiterzuführen, so dass sich ein Wechsel erübrigt. Dennoch kann es sinnvoll sein, sich vor einem Widerruf nach einem alternativen Kredit umzuschauen.

Eine Umschuldung nach einem Widerruf ist kein Selbstläufer. Einige Banken (darunter Marktführer wie die ING Diba) erklären offen, dass sie Nutzern des Widerrufsjokers keine Anschlussfinanzierung anbieten. Aus unserer Erfahrung ist eine Umschuldung dennoch jederzeit machbar – vorausgesetzt, ihre persönliche Bonität ist in Ordnung. Die IG Widerruf arbeitet mit Finanzierungsspezialisten zusammen, die sich auf das Thema “Anschlussfinanzierung nach Widerruf” spezialisiert haben. Gerne prüfen wir anhand eines kleinen Bonitäts-Checks vor dem Widerruf ihrer bestehenden Baufinanzierung, ob Sie Einschränkungen bei einer Umschuldung fürchten müssen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse an einer Anschlussfinanzierung haben. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular und vermerken Sie, dass Sie an einem Angebot für eine Refinanzierung interessiert sind.

Ein Beispiel für eine maßgeschneiderte Form der Anschlussfinanzierung sieht so aus: Wenn Sie eine bestehende Baufinanzierung widerrufen, taucht häufig die Frage nach dem richtigen Timing auf: Wie lange wird der Widerruf dauern? Wann soll die Anschlussfinanzierung beginnen? Dafür haben wir eine sinnvolle Antwort. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes „Flexibles Forward-Darlehen“. Der Kunde schließt dabei ein Forward-Darlehen (max. 60 Monate Vorlauf) ab, das eine Auszahlung sinnvollerweise zum Ende der Zinsbindung seines aktuell laufenden Darlehens vorsieht – jenes Darlehens also, das er mit Ihrer Hilfe widerrufen möchte.

Der Clou dabei: Anders als bei einem normalen Forward-Darlehen können Sie bei dem flexiblen Forward-Darlehen jederzeit eine frühere Auszahlung des Geldes verlangen – und zwar ohne Mehrkosten. Ist also der Widerruf erfolgreich umgesetzt und kommt es zu einer Ablösung des widerrufenen Darlehens, so können Sie jederzeit den Auszahlungstermin des Forward-Kredits vorziehen. Scheitert der Widerruf, dann lösen Sie das bestehende Darlehen zum Ende der regulären Zinsbindung und wechseln dann in den Forward. Diese Lösung realisieren wir mit Hilfe einer großen Versicherung zu sehr wettbewerbsfähigen Konditionen.

Ein Beispiel: Der Verbraucher hat im Jahr 2010 ein Darlehen mit einer Zinsbindung von zehn Jahren abgeschlossen, das er gerne auf Basis des aktuellen BGH-Urteils widerrufen möchte. Er weiß jedoch nicht, ob der Widerruf erfolgreich sein wird und wie lange das Verfahren dauern wird. Mit Hilfe des flexiblen Forward-Darlehens schließt er nun eine Anschlussfinanzierung ab, die zum Ende seiner bisherigen Zinsbindung, im Jahr 2020 beginnt. Damit ist er zunächst einmal für den Fall gesichert, dass sein bisheriges Darlehen plangemäß weiterläuft, der Widerruf also erfolglos bleibt oder gar nicht erst ausgesprochen wird. Zudem hat er sich die aktuellen Niedrigzinsen gesichert. Gelingt ihm nun mit anwaltlicher Hilfe eine Rückabwicklung oder zumindest eine Auflösung des Darlehens, dann kann er den Start der Anschlussfinanzierung jederzeit vorziehen.

Auch bei Interesse an dem “Flexiblen Forward-Darlehen” nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Gerne können wir vor dem Widerruf kostenlos und unverbindlich anhand eines vereinfachten Bonitäts-Checks prüfen, ob diese Form der Anschlussfinanzierung für Sie in Frage kommt.