Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten für die anwaltliche Betreuung sowie für eine unter Umständen nötige Klage beim Widerruf einer Lebensversicherung. Wenn Sie die Rückabwicklung mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf umsetzen, kommen in diesem Fall keine weiteren Kosten auf Sie zu. Mit zwei Ausnahmen: Zum einen kann eine Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) anfallen, wenn Sie diese mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart haben. Zum anderen kann eine gutachterliche Berechnung des Rückabwicklungswerts nötig werden, falls eine außergerichtliche Einigung mit der Versicherungsgesellschaft scheitert und eine Klage nötig wird. Diese Gutachten werden von vielen Rechtsschutzversicherungen nicht bezahlt. Deshalb müssen diese Kosten vom Versicherten übernommen werden.

WICHTIG: Diese Kosten fallen erst nach ausführlicher Aufklärung und expliziter Mandatierung unserer Gutachter und/oder Anwälte an. Sie fallen nicht im Zuge unserer kostenlosen Prüfung der Widerrufbarkeit an. Diese ist definitiv kostenlos und unverbindlich für Sie!

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder die genannten Kosten vermeiden wollen, können Sie mit Hilfe der IG Widerruf auch den Widerruf ihrer Lebens- oder Rentenversicherung auf Basis eines Erfolgshonorars umsetzen. In diesem Fall haben Sie kein Kostenrisiko. Sie zahlen erst dann, wenn der Widerruf erfolgreich umgesetzt wurde und dieser für Sie mit einem wirtschaftlichen Vorteil verbunden ist.

Das Erfolgshonorar bemisst sich prozentual am Mehrwert, den Sie durch die Rückabwicklung der Police erzielen. Er stellt also die Differenz dar zwischen der erzielten Zahlung im Rahmen einer Rückabwicklung sowie dem Rückkaufswert, den Ihnen die Versicherung bei einer Kündigung einer Lebensversicherung ohnehin auszahlen würde. In der Regel beträgt das Honorar rund 30 Prozent dieses Mehrwerts.

Wenn Sie an einem Angebot auf Basis eines Erfolgshonorars interessiert sind, dann kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld im Prüfungsformular an. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir nicht alle Fälle auf Basis eines Erfolgshonorars annehmen können. Dies gilt beispielsweise dann, wenn die Fälle besonders komplex sind, das Volumen sehr gering ausfällt oder die juristische Einschätzung unklar ist. Unsere Partner behalten sich daher vor, entsprechende Anfragen abzulehnen.