Spektakuläres Urteil: BGH belebt Widerrufsjoker bei Kfz-Finanzierungen neu

Überraschende Kehrtwende in der BGH-Rechtsprechung zum Widerrufsjoker bei Kfz-Finanzierungen: Nachdem die obersten Richter zuletzt viele Widerrufe mit teilweise fadenscheinigen Begründungen abgelehnt haben, hat sich das Bild nun komplett gedreht. Einem Verbraucher bescheinigt der BGH, dass er seinen Vertrag aufgrund eines weit verbreiteten Fehlers widerrufen kann. Zahlreiche Autokredite können nun angegriffen werden.

In den vergangenen Monaten hat der Bundesgerichtshof einige Verbraucheranwälte an den Rand der Verzweiflung gebracht. Mit äußerst fragwürdigen Begründungen lehnten die obersten Richter mehrere Fälle ab, in denen Verbraucher ihre privaten Kredite widerrufen hatten, um die Finanzierung rückabzuwickeln.

Ziel des BGH war es offenbar, den sogenannten Widerrufsjoker totzukriegen, den viele Verbraucher seit mehreren Jahren zum Leidwesen der Kreditinstitute nutzen, um ihre Fahrzeuge durch den Widerruf der Finanzierung an die Bank zurückzugeben. Nun sind die teilweise widersprüchlichen Urteile einigen BGH-Richtern offenbar selbst peinlich geworden. Gerüchten zufolge soll es einen Aufruhr im zuständigen Senat gegeben haben. Tatsache ist jedenfalls, dass der BGH in einem aktuellen Urteil (Az. XI ZR 525/19) nun überraschend einem Kläger sein Widerrufsrecht zuspricht – und damit eine Kehrtwende in der Rechtsprechung vornimmt.

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Das Brisante an dem Fall: Zwar handelt es sich um ein Darlehen bei der vergleichsweise kleinen FCA Bank (Fiat Chrysler). Doch der vom BGH bemängelte Fehler findet sich in einer Vielzahl von Auto-Finanzierungen, beispielsweise bei der Santander Bank, Opel Bank, VW Bank, Audi Bank, BDK, Commerzbank, Auto Europa, Targo Bank und Bank 11. Das BGH-Urteil dürfte demnach massive Auswirkungen auf viele KFZ-Finanzierungen haben.

Im Kern geht es darum, dass die Banken in ihren Verträgen schreiben, dass der Widerruf des Kredits gleichzeitig zu einem Widerruf der Restschuldversicherung führt. Experten sprechen von einer sogenannten Sammelbelehrung. Das Problem: Diese Formulierung wird auch dann verwendet, wenn der Kunde gar keine Restschuldversicherung abgeschlossen hat. Damit sei der Verbraucher fehlerhaft belehrt worden, urteilt nun der BGH. Deshalb beginne die Widerrufsfrist für das Darlehen nicht zu laufen. Der Widerruf kann also auch Jahre nach Abschluss der Finanzierung ausgeübt werden.

Die spektakuläre Konsequenz: Ein Verbraucher kann sein Fahrzeug an die Bank zurückgeben und erhält sein Geld zurück. Dies kann besonders bei Diesel-Fahrzeugen sehr lukrativ sein, die durch den Abgas-Skandal stark an Wert verloren haben. Allerdings ist der Widerruf völlig unabhängig davon, welchen Motor das Auto hat. In den meisten Fällen kann der Widerruf einem Verbraucher einen Vorteil von mehreren tausend Euro bringen – im Vergleich zum Verkauf des Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

Auch bei zahlreichen Leasing-Verträgen ist ein Widerruf möglich. Erst jüngst hat das OLG München (Az. 32 U 7119/19) einem Leasing-Kunden von Sixt die Rückzahlung sämtlicher Raten zugesprochen, weil der Vertrag fehlerhaft war. Betroffene Kunden sollten prüfen lassen, ob Sie von den Urteilen profitieren können. Eine solche Prüfung ist kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf möglich.

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