Rückabwicklung einer Lebensversicherung: Mit Augenmaß handeln!
Wer sich mit dem Widerruf und der Rückabwicklung einer Renten-oder Lebensversicherung beschäftigt, der wird schnell auf viele wohlklingende Angebote stoßen. Nicht selten wird dabei das Blaue vom Himmel versprochen. Die Praxis sieht leider etwas düsterer aus. Deswegen sollten Sie mit Augenmaß an die Sache herangehen.
Seit gut zwei Jahren beschäftigt sich die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) mit dem Widerruf und der Rückabwicklung von Lebensversicherungen. Aus der Erfahrung dieser Zeit lässt sich sagen: In diesem Thema steckt ein großes Potenzial für Verbraucher, die eine Renten-oder Lebensversicherung, eine Riester-Rente oder eine Rürup-Rente loswerden wollen.
Viele dieser Verträge weisen Fehler auf, die sich für einen nachträglichen Widerruf der Police nutzen lassen. Die daraus folgende Rückabwicklung ist in den meisten Fällen deutlich lukrativer als die Kündigung der Police. Bei einigen Spielarten der Altersvorsorge, beispielsweise der Rürup-Rente, ist eine Kündigung normalerweise gar nicht vorgesehen. Hier wird der vorzeitige Ausstieg durch den Widerruf also erst ermöglicht.
Allerdings muss man auch ganz klar sagen: Die Rückabwicklung einer Police ist in vielen Fällen kein Zuckerschlecken. Mit etwas Sorge sehen wir daher die wachsende Zahl von Anbietern, die suggerieren, dass man den Rückkaufswert einer Lebensversicherung mit einem Widerruf ohne großen Aufwand um 50, 100 oder sogar 200 Prozent steigern kann. Das ist in der Praxis äußerst selten der Fall.
Stattdessen sollte man den Widerruf einer Lebensversicherung mit Augenmaß und einer gehörigen Portion Kompromissbereitschaft angehen. Das bedeutet, dass es in vielen Fällen nicht sinnvoll ist, mit Gewalt auf einem(möglicherweise überhöhten) Rückabwicklungswert zu beharren. Denn vor Gericht ist die Rückabwicklung einer Police nun wirklich keine Einbahnstraße. Auch wenn der Anwalt sorgfältig geprüft hat und davon überzeugt ist, einen Fehler im Vertragswerk entdeckt zu haben, so ist es lange nicht gesagt, dass dies der zuständige Richter auch so sieht. Eine Klage kann also durchaus auch einmal verloren werden – und entsprechende Kosten verursachen.
Demgegenüber gibt es nach unserer Erfahrung zahlreiche Versicherungsgesellschaften, bei denen für die Rückabwicklung einer Versicherung eine Klage gar nicht nötig ist. Sie sind für vernünftige Vergleiche nach dem Widerruf durchaus zu haben. Voraussetzung dafür ist die Begleitung eines erfahrenen Anwalts, der weiß, wo er den „Finger in die Wunde legen“ muss. Damit erzielt man dann in der Praxis zwar keine Verdoppelung des Rückkaufswertes, aber ein ordentlicher Aufschlag von 20-30 Prozent ist in vielen Fällen drin.
Das Beste an der Sache: Bei dieser Vorgehensweise gehen Sie kein Kostenrisiko an. Denn die Interessengemeinschaft Widerruf bietet Ihnen die Umsetzung des Widerrufs bei bestimmten Lebensversicherungen auf Basis eines reinen Erfolgshonorars an. Das heißt, Sie zahlen nur dann einen prozentualen Anteil, wenn die Rückabwicklung einen Mehrwert im Vergleich zum Rückkaufswert ergibt.
Bei folgenden Gesellschaften haben wir bereits erfolgreich außergerichtliche Vergleiche erzielen können:
– Aachen Münchener
– Generali
– Clerical Medical
– Helvetia
– Skandia
– Provinzial
– HDI Gerling
– Liberty Europe
– LV 1871
– LVM
– Continentale Lebensversicherung
Insbesondere bei diesen Gesellschaften ist daher ein Widerruf sehr aussichtsreich. Um anwaltlich prüfen zu lassen, ob Ihr Vertrag für eine Rückabwicklung in Frage kommt, besuchen Sie die Website der IG Widerruf unter www.widerruf.info/lebensversicherung. Dort finden Sie alle Informationen zu unserer kostenlosen und unverbindlichen Prüfung ihrer Unterlagen.