Vorsicht Falle: Wie Versicherungen mit einem Trick versuchen, eine Rückabwicklung zu vermeiden

Wenn eine Renten- oder Lebensversicherung eine fehlerhafte Widerspruchsinformation hat, dann kann der Vertrag auch Jahre nach dem Abschluss noch widerrufen werden. Die Folge ist eine sogenannte Rückabwicklung, die in den meisten Fällen weit lukrativer ist als die Kündigung des Vertrags – und aufgrund der niedrigen Zinsen immer häufiger auch als die Fortführung der Police.

Doch Vorsicht! Einige Versicherungsgesellschaften versuchen nun, diese fehlerhafte Widerrufsbelehrung auszugleichen, indem sie den Versicherten eine neue – diesmal korrekte – Widerrufsinformation schicken. Fachleute sprechen in diesem Fall von einer sogenannten Nachbelehrung. Dies hat folgende Konsequenzen: Zunächst einmal entsteht für den Versicherten durch die Nachbelehrung ein neue Widerrufsfrist von 14 Tagen. In dieser Zeit kann der Versicherungsvertrag also noch widerrufen werden – eine Rückabwicklung ist die Folge. Sind diese 14 Tage jedoch vorbei, dann geht nichts mehr. Die Versicherung kann sich dann nämlich darauf berufen, dass Sie den Versicherten korrekt belehrt hat und dieser die Widerrufsfrist hat verstreichen lassen.

Besonders Kunden der Nürnberger Versicherung sollten wachsam sein. Denn diese Versicherung führt derzeit eine Nachbelehrung unter ihren Versicherten durch. Haben Sie also ein Schreiben erhalten, indem Sie auf eine neue Widerrufsbelehrung oder Widerspruchsinformation hingewiesen werden, dann tickt für Sie die Uhr. Lassen Sie Ihren Versicherungsvertrag prüfen und dabei auch berechnen, ob die Rückabwicklung der Versicherung für Sie sinnvoll ist oder nicht.

Besonders interessant ist die Rückabwicklung immer dann, wenn Sie die Versicherung ohnehin kündigen wollen oder dies in den vergangenen Jahren bereits getan haben. Denn fast immer ist der Betrag, der bei der Rückabwicklung von der Versicherung zu zahlen ist, deutlich höher als der Rückkaufswert, den die Versicherung freiwillig zahlt. Bei einer Rückabwicklung bekommen Sie ihre eingezahlten Beiträge verzinst wieder zurück. Nur eine geringe Prämie für den Todesfallschutz und evtl. eine Berufsunfähigkeitsschutz dürfen abgezogen werden. Nicht abgezogen werden dürfen dagegen Kosten für den Vertrieb und die Verwaltung der Versicherung.

Die Verzinsung der eingezahlten Beiträge basiert auf der sogenannten Nutzungsentschädigung. Diese ist als Ausgleich dafür gedacht, dass die Versicherung seit Abschluss der Police mit ihrem Geld arbeiten durfte. Wie hoch diese Verzinsung ist, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. In der Regel ist sie jedoch deutlich höher als das, was Ihnen als laufende Verzinsung ihrer Beiträge von der Versicherung angeboten wird.

Besitzer einer Lebens- oder Rentenversicherung sollten daher prüfen lassen, ob ein Widerruf und eine Rückabwicklung ihrer Versicherung sinnvoll sind. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/lebensversicherung) bietet diese Berechnungen mit Hilfe eines spezialisierten Dienstleisters kostenlos und unverbindlich an. Innerhalb kurzer Zeit wissen Sie, welche Zahlung Sie bei einer Rückabwicklung zu erwarten haben und können die Alternativen vergleichen.

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