BGH-Urteil zu Bearbeitungsgebühr: So vermeiden Sie die Verjährung

Gute Nachrichten für Verbraucher und ein weiterer Nackenschlag für die Bankenbranche: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass private Kreditnehmer ihre Bearbeitungsgebühr für Kredite ab 2004 zurückfordern können. Allerdings sollten sie dazu noch in diesem Jahr aktiv werden – die Zeit drängt also.

Dass Bearbeitungsgebühren für Kredite, beispielsweise für Immobilienfinanzierungen, unzulässig sind, hatte der BGH bereits in diesem Frühjahr entschieden. Unklar war bislang, wie lange rückwirkend Verbraucher ihre Gebühren von der Bank zurückfordern können. Die heutige Entscheidung stellt klar: Für zu Unrecht gezahlte Gebühren gilt nicht die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren seit Abschluss des Vertrags. Stattdessen wird die kenntnisunabhängige Verjährungsfrist auf zehn Jahre erweitert.

Damit können Sie in ihren Kreditverträgen bis in das Jahr 2004 zurückgehen, um zu prüfen, ob Sie Bearbeitungsgebühren gezahlt haben. Viele Banken haben standardmäßig eine Gebühr von einem Prozent der Kreditsumme berechnet. In Einzelfällen lagen die Gebühren sogar bei drei bis vier Prozent. Damit kommen bei einer üblichen Immobilienfinanzierung schnell Summen von einigen Tausend Euro zusammen, die Sie sich von Ihrer Bank zurückholen können.

Da der BGH die letzte Instanz der Rechtsprechung darstellt, ist die Rückzahlung der Gebühren eigentlich unstrittig. Dennoch erwarten wir aus unserer Erfahrung mit dem Thema Widerrufsjoker, dass sich viele Banken gegen eine Rückzahlung sperren werden. Diese Taktik macht aus Sicht der Banken auch durchaus Sinn: Denn Forderungen, die nicht bis zum Jahresende eingeklagt sind, können verjähren. Das bedeutet für Sie: Ziehen Sie auf jeden Fall anwaltliche Hilfe hinzu! Aufgrund der sehr engen verbleibenden Frist von wenigen Wochen bis zum Jahresende gehen wir davon aus, dass viele Banken Ansprüche verneinen werden, wenn Sie lediglich von den Kunden kommen. Nur eine vernünftige anwaltliche Betreuung stellt sicher, dass diese Fristen eingehalten werden.

Die IG WIDERRUF, ein Zusammenschluss von privaten Verbrauchern, vermittelt daher auf ihrer Website www.widerruf.info eine kostenlose Prüfung von Kreditverträgen durch erfahrene Fachanwälte. Die Anwälte sagen Verbrauchern innerhalb weniger Tage, ob sie ein Anrecht auf Rückzahlung ihrer Bearbeitungsgebühren haben. Dieser Service ist kostenlos und unverbindlich. Damit können Verbraucher sicher sein, dass ihre Ansprüche auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren nicht durch Verjährung verloren gehen.

Auf keinen Fall sollten Sie sich in Gesprächen mit ihrer Bank auf eine Teilrückzahlung des Betrags einlassen, falls Ihnen die Bank das anbietet. Die Rechtslage ist so eindeutig, dass es keinen Grund gibt, auch nur auf einen Euro der gezahlten Gebühren zu verzichten. Auch vor dem Kostenrisiko einer Klage brauchen Sie keine Angst zu haben. Zwar kann es sein, dass Sie Kosten für Anwalt und Gericht vorstrecken müssen. Wir haben aber keinen Zweifel daran, dass Verbraucher hier alle Trümpfe auf ihrer Seite haben und daher die Banken letztlich auch die Anwalts- und Gerichtskosten werden übernehmen müssen.

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