Bearbeitungsgebühr: Bei KfW-Krediten schauen Sie in die Röhre

So erfreulich das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Sachen Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren auch ist: Nicht alle privaten Kreditnehmer profitieren davon gleichermaßen. Denn während bei normalen privaten Krediten, einschließlich Immobilienkrediten, die Gebühren verzinslich zurückgezahlt werden müssen, sind Förderkredite nicht durch das BGH-Urteil erfasst. Wer also derzeit seine Bank anschreibt und die Rückzahlung der Gebühren aus einem KfW-Kredit bzw. aus anderen Förderprogrammen fordert, der wird eine Absage erhalten. Und das (leider) völlig zurecht. Das heißt nicht zwangsläufig, dass diese Gebühren rechtmäßig erhoben worden. Es heißt nur, dass es bislang für die sogenannten Förderkredite kein Urteil gibt, das die Banken zur Rückzahlung verpflichtet.

Ähnlich sieht es übrigens auch bei den sogenannten Abschlussgebühren bei Bausparverträgen aus. Auch dazu erreichen uns bei der IG Widerruf (www.widerruf.info) immer wieder Anfragen, ob hier eine Rückforderung möglich ist. Aber hier gilt: Die Gebühren für den Abschluss eines Bausparvertrags hat der BGH im Jahr 2010 für rechtmäßig erklärt.

Während also Bausparer und KfW-Kreditnehmer beim Thema Bearbeitungsgebühr in die Röhre schauen, sollten sich „normale“ Kreditkunden nicht von ihren Banken ins Bockshorn jagen lassen. Die versuchen nämlich teilweise richtig schmutzige Tricks, um die Gebühren nicht zurückzahlen zu müssen. Neulich schickte uns ein Nutzer der IG Widerruf ein Schreiben einer ostdeutschen Volksbank, in dem diese doch tatsächlich behauptet: „Die (BGH-) Urteile betreffen private Ratenkredite im Konsumentenkreditgeschäft und nicht Immobilienfinanzierungen.“

Das ist natürlich kompletter Unsinn. Es stellt sich eigentlich nur die Frage, ob die Bank ihren Kunden bewusst hinters Licht führt und oder ob sie es nicht besser weiß. Natürlich sind Immobilienfinanzierungen auch vom BGH-Urteil betroffen – es sei denn, Sie sind Bauträger oder betreiben den Immobilienhandel gewerblich. Gerade bei Baufinanzierungen geht es aufgrund der hohen Kreditsummen häufig um mehrere Tausend Euro an Gebühren. Vermutlich setzen die Banken darauf, dass die Kunden nicht vor Jahresende aktiv werden – denn zum 1. Januar 2015 verjähren alle Bearbeitungsgebühren, die zwischen 2004 und 2011 bezahlt wurden.

Deswegen sollten Sie Ihr gutes Recht jetzt schnell durchsetzen. Wie Sie dabei vorgehen erfahren Sie auf unserer Website www.widerruf.info/bearbeitungsgebuehr. Mit der richtigen Strategie, die ich Ihnen dort beschreibe, vermeiden Sie auch die Anwaltskosten. Der Anwalt arbeitet natürlich nicht umsonst, aber er stellt sein Honorar der Bank in Rechnung. Sie müssen auch keinen Vorschuss bezahlen. Nutzen Sie also die letzten Wochen des Jahres, um ihre Kreditgebühren zurückzuholen und lassen Sie Ihre Ansprüche nicht verjähren!

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Roland Klaus

    Hallo Herr Meier,

    das BGH-Urteil gilt eigentlich nur für private Kredite. Allerdings gibt es Mixformen, für die eine Rückforderung der Gebühren in Frage kommt. Wenn Sie beispielsweise als Privatmann eine Solaranlage gekauft haben und den erzeugten Strom gewerblich einspeisen, können Sie die Gebühren dennoch zurückfordern.

    Gruß
    Roland Klaus

  2. Sven Groth

    Hallo aus Köln,
    wir haben im November 2014 die Kreditgebühren die für unseren Schwiergvater bei der Commerzbank zurückgefordert. Bis März 2015 wurden wir durch die “Beschwerdestelle” der Commerzbank in der Warteschleife gehalten, man hätte soooo viel zu tun blabla usw. Es gab unzählige Anrufe bei der Commerzbank, Gespräche mit dem zuständigen Fillialleiter brachten nichts. Fristsetzungen verhallen im nichts. Im Februar 2015 ist der Schwiergvater an Krebs verstorben. Nach wie vor macht die Commerzbank keinerlei Anstalten die Gebühren bezahlen zu wollen. Das Thema wird einfach ausgesessen. Jeder neuer Anruf bei der Commerzbank führt zu einer “angeblichen neuen Prüfung”.. So kann die Commerzbank mit dem Geld von vielen kleinen Kreditnehmern wieder satte Gehälter für die erfolgreichen Vorstände bezahlen. Der Kunde steht im Mittelpunkt und damit im Weg. Die Sache geht jetzt zum Anwalt.

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