Bearbeitungsgebühren: Fühlen Sie sich nicht in Sicherheit

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Sachen Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren bei privaten Krediten rollt gerade eine Rückforderungswelle durch das Land. Zehntausende Deutsche wollen ihr Geld zurück – nicht selten geht es dabei um vierstellige Beträge. Wie Sie am besten vorgehen, habe ich Ihnen in in früheren Beiträgen schon beschrieben. In Kurzform: Bank anschreiben. Frist setzen. Frist abwarten. Wenn die Bank bis dahin nicht gezahlt hat: Anwalt einschalten. Leider ist der Anwalt die Regel, weil die meisten Banken nicht innerhalb der Frist die Bearbeitungsgebühr samt fälliger Zinsen zurückzahlen.
Ihr Vorteil: Wenn Sie so vorgehen wie beschrieben haben Sie die Bank – wie die Juristen sagen – in „Verzug gesetzt“. Damit muss Ihr Kreditinstitut für alle weiteren Kosten, z.B. die Anwaltskosten, aufkommen. Zahlreiche Bankkunden haben daher schon die von der IG Widerruf vermittelten Fachanwälte mandatiert, um die Forderung nach Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr nicht verjähren zu lassen. Denn 80 Prozent der Forderungen verfallen am Jahresende 2014.
Wenn Sie Ihre Bank anschreiben und die Rückzahlung Ihrer Bearbeitungsgebühren fordern, dann erhalten Sie bei einigen Kreditinstituten nach einigen Tagen eine Antwort, die auf den ersten Blick für den juristischen Laien nicht schlecht klingt. Dort wird Ihnen die Rückzahlung des Geldes in Aussicht gestellt und Sie werden noch um ein bisschen Geduld gebeten. Die meisten Banken begründen das mit dem hohen Verwaltungsaufwand. Wir haben einige dieser Schreiben juristisch geprüft und unsere Anwälte kommen zu den Schluss: Diese Antworten sind in der Regel nicht ausreichend, um Ihnen die Rückzahlung sämtlicher Ansprüche zu sichern. Lassen Sie sich deshalb nicht von ausweichenden Aussagen der Banken in Sicherheit wiegen. Sätze wie „Wir werden Ihnen die … nicht verjährten Bearbeitungsgebühren … erstatten.“ (Santander) oder „Berechtigten Erstattungsverlangen werden wir nachkommen“ (Commerzbank) reichen juristisch nicht aus, um Sie vor der Verjährung zu schützen. Denn was heute noch berechtigt ist, kann im Januar schon verjährt sein. Diese Antwortschreiben der Banken halten die Verjährung nicht auf und können unter Umständen zum bösen Erwachen führen. Theoretisch ist es nämlich möglich, dass die Bank Ihnen am Jahresanfang eine lange Nase zeigt und sich weigert, die Bearbeitungsgebühren zurückzuzahlen – mit der Begründung, diese seien verjährt. Ich will nicht behaupten, dass die Banken das wirklich vorhaben. Sicher sind viele von Ihnen tatsächlich überlastet. Aber es wäre möglich. Erst wenn die Banken ausdrücklich in Ihrem Schreiben auf die sogenannte „Einrede der Verjährung“ verzichten, können sie sicher sein, dass ihr Anspruch nicht zum Jahresende erlischt. Das tun aber die wenigsten Banken ausdrücklich.
Ganz dreist verhält sich übrigens die Deutsche Bank, die sehr häufig mit Bearbeitungsgebühren bei Baudarlehen gearbeitet hat. Wie wir aus mehreren Fällen wissen, spielt sie „toter Mann“. Schickt man ihr ein Schreiben mit der Bitte um Rückzahlung, dann passiert: nichts. Keine Antwort und natürlich auch keine Zahlung. Kunden der Deutschen Bank sollten also auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, um ihr Anrecht auf Rückzahlung nicht zu verlieren.
Sie haben auch Ihre Bearbeitungsgebühren bei der Bank zurückverlangt? Schreiben Sie mir, wie Ihre Bank reagiert hat. Uns interessiert, welche Banken tatsächlich zahlen und wie die Banken argumentieren. Schicken Sie uns das Antwortschreiben (gerne ohne persönliche Daten) an kontakt@widerruf.info. Dann können wir uns ein noch besseres Bild machen. Ich werde berichten.

Dieser Beitrag hat 10 Kommentare

  1. Schumann, Andre

    Bankaus MaxFlessa zahlt ohne Problem in gesetzter Frist.
    Santander Bank nur teilweise.
    CreditPlus und Deutsche Bank reagieren überhaupt nicht.
    Einschreiben mit Rückschein an alle Banken, die zwei letzten müssen nun mit Anwalt Geschäft werden.

    1. Christa Mantel

      Die Creditplus Bank reagierte überhaupt nicht auf meine Bearbeitungsgebühr-Rückforderungsschreiben vom 25.11.14 und Nachtrag vom 17.12.14 (Einschreiben mit Rückschein, Erhalt liegt vor – Privatkredit aus April 2009). Bleibt mir jetzt nur noch der Weg zum Anwalt ? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich.

      1. Roland Klaus

        Ich fürchte, da hilft Ihnen jetzt auch der Weg zum Anwalt nicht mehr. Wenn Sie in 2014 keine verjährungshemmenden Maßnahmen unternommen haben (Mahnbescheid, Klage, Ombudsmann), dann ist ihre Forderung am 31.12.2014 verjährt. Ihr Schreiben an die Bank hilft da nicht – egal, ob mit Einschreiben oder ohne. Das haben wir mehrfach deutlich geschrieben, unter anderem in diesem Blogbeitrag, den Sie hier kommentieren.

  2. Schäfer, Ralph

    Habe am 7.11.14 ein Schreiben mit Rückschein an die Targo Bank geschickt; bis heute keinerlei Antwort bekommen!!!! Reagieren aber sehr schnell bei Forderungen von ihrer Seite!! Scheint Hinhaltetaktik zu sein!?

  3. böttger

    volksbank gifhorn weigert sich die bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen.ihr argument die bearbeitungsgebühr ist ein teil des zinssatzes,ohne die bearbeitungsgebühr währe der zinssatz höher.das ist voll verarsche.

  4. Optix

    Das Schreiben zur Rückerstattung traf noch im Dezember bei der Seat Bank, ich hatte eine Frist bis 10.01.2015 für die Rückzahlung gesetzt, aber weder eine Eingangsbestätigung noch Geld erhalten. Den Ombudsmann habe ich nicht eingeschaltet, da mir die trotzdem drohende Verjährung nicht bewußt war. Macht es nun überhaupt Sinn einen Anwalt einzuschalten?

  5. Roland Klaus

    @Optix: Sie schreiben zwar nicht von wann der Kredit stammt. Falls er jedoch aus den Jahren 2005-2011 stammt, wird die Bank vermutlich mit der Verjährung argumentieren. Den Ombudsmann können Sie ja trotzdem noch einschalten, das kostet ja nichts. Aber machen Sie sich keine großen Hoffnungen. Das Geld für einen Anwalt würde ich mir jetzt sparen.

  6. Christa Mantel

    Die Creditplus Bank AG reagierte überhaupt nicht ! Meine Rückforderung + Zinsen für unzulässige Bearbeitungsgebühren habe ich geltend gemacht per Einschreiben mit Rückschein am 25.11.14 + Nachtrag/Ergänzung am 17.12.14. (Privatkredit aus April 2009). Nun bleibt mir vermutlich nur noch der Weg zum Anwalt ?

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