BGH-Urteil: So fordern Unternehmer und Gewerbetreibende die Bearbeitungsgebühr bei Krediten zurück

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Auch bei gewerblichen Krediten ist eine Bearbeitungsgebühr unzulässig. Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige können nun gezahlte Gebühren von ihrer Bank zurückfordern. Doch es könnte Widerstand geben. So gehen Sie vor, um ihr Recht zu wahren.

Mit dem aktuellen Urteil bleibt der BGH seiner Linie treu. Bereits in 2014 hatten die Karlsruher Richter entschieden, dass Banken einmalige Bearbeitungsgebühren bei Darlehen erstatten müssen. Allerdings galt dieses Urteil damals nur für Kredite von Privatpersonen. Unklar war, wie Darlehen von Unternehmen oder Gewerbetreibenden zu behandeln waren.

Diese Frage hat der Bundesgerichtshof nun in zwei Verfahren (XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) eindeutig beantwortet: Geschäftsleuten stehen die gleichen Rechte wie privaten Verbrauchern zu. Auch sie dürfen also die Kreditgebühren bei ihrer Bank zurückfordern. Betroffen sind dabei nicht nur Kapitalgesellschaften, sondern beispielsweise auch Ärzte, Apotheker, Steuerberater, Anwälte oder Handwerker, die den Aufbau einer Kanzlei oder einer Praxis finanziert haben. Auch Privatleute, die eine Solaranlage finanziert haben, und durch die Umsatzsteuerpflicht in die Gewerblichkeit gerutscht sind.

Die Interessengemeinschaft Widerruf hat bereits im Jahr 2014 zahlreichen Verbrauchern dabei geholfen, ihre Bearbeitungsgebühren zurückzubekommen. Dabei haben wir die Erfahrung gesammelt, dass viele Kreditinstitute trotz vorliegendem BGH Urteil die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren verweigert haben. Erst nach anwaltlichem Druck, teilweise auch nach Mahnverfahren oder gerichtlichen Klagen, wurden in so gut wie allen von uns betreuten Fällen die Gebühren erstattet.

Mit einem ähnlichen Vorgehen rechnen wir nun bei Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Unternehmern. Vermutlich werden sich viele Institute auch diesmal weigern, die Kreditgebühren im Rahmen einer von den Kunden gesetzten Frist zurückzuzahlen. Dies eröffnet die Gefahr, dass Forderungen zum Jahresende 2017 verjähren. Es ist daher wahrscheinlich, dass viele Unternehmen und Gewerbetreibende anwaltliche Unterstützung benötigen werden, um ihr Recht auf Rückzahlung der Darlehensgebühr durchzusetzen.

Die Anwälte der Interessengemeinschaft Widerruf prüfen kostenlos und unverbindlich, ob Ihnen eine Rückerstattung von gezahlten Kreditgebühren zusteht. Ist dies der Fall, so sagen wir Ihnen, wie Sie diese am besten zurückfordern können. Bitte beachten Sie: Neben der Rückzahlung steht Ihnen auch eine Verzinsung der gezahlten Gebühren zu. Wenn Sie sich vorschnell auf eine Rückzahlung in Höhe der seinerzeit gezahlten Gebühren einlassen, dann entgehen Ihnen möglicherweise einige Tausend Euro.

Interessant ist auch die Frage der Verjährung: Unstrittig ist, dass Kreditgebühren zurückgefordert werden können, die 2014 und später gezahlt worden sind. Nach unserem Verständnis sollten jedoch auch Gebühren aus dem Zeitraum 2007 bis 2013 von dem BGH-Urteil betroffen sein. Denn die Karlsruher Richter verweisen in der Mitteilung zu ihrem aktuellen Urteil darauf, dass die Verjährung analog zu dem Urteil für private Verbraucher aus dem Jahr 2014 zu sehen sei. Damals griff eine Kombination aus dreijähriger und zehnjähriger Verjährungsfrist. Übertragen auf das aktuelle Urteil würde dies bedeuten: Alle Gebühren, die zwischen 2007 und 2014 gezahlt worden sind, verjähren zum Jahresende 2017. Nur Gebühren, die nach 2014 gezahlt wurden, können auch im nächsten Jahr noch zurückgefordert werden.

Gut möglich also, dass viele Banken auch diesmal wieder auf Zeit spielen werden, wie wir das bereits in 2014 gesehen haben. Das würde bedeuten: Anfragen der Kunden werden vertröstet oder schlicht ignoriert – und damit zum Jahresende in die Verjährung getrieben. Deswegen sollten Sie sich bei der Rückforderung der Gebühren auf jeden Fall anwaltliche Hilfe holen.

Betroffene Kreditnehmer können daher hier kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf anwaltlich prüfen lassen, ob Ihnen eine Rückzahlung ihrer Darlehensgebühr zusteht. Im Zuge dieser Prüfung erfahren Sie von unseren Anwälten auch, wie Sie am besten vorgehen, um eine Verjährung zu vermeiden. Wir sagen Ihnen auch, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer anwaltlichen Begleitung übernimmt. Doch Vorsicht: die Uhr tickt! Wer auf das äußerst erfreuliche Urteil des BGH zu spät reagiert, verspielt möglicherweise die Chance auf die Rückzahlung seiner Bearbeitungsgebühren.

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