Widerrufsjoker: Welche Banken kompromissbereit sind – und welche nicht

Eine Aktualisierung dieses Berichts finden Sie hier.

Nach mittlerweile fast 1.500 geprüften Kreditverträgen können die Partneranwälte der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) recht genau einschätzen, welche Banken beim Widerruf eines Kredits aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrungen kompromissbereit sind – und welche nicht. Kompromissbereit bedeutet in diesem Fall, dass die Bank oder Versicherung nicht alle Forderungen rundweg ablehnt, sondern auf die Argumente eingeht und einen Vorschlag zur gütlichen Lösung macht.

Vorweg: Diese Vergleichsbereitschaft sehen wir fast ausnahmslos erst dann, wenn ein Fachanwalt eingeschaltet wird, der die jeweilige Widerrufsbelehrung genau unter die Lupe nimmt und dem Kreditinstitut die konkreten Fehler inklusive bereits ergangener Gerichtsurteile darlegt. Schreibt der Kunde selbst, dann erntet er in aller Regel ein Standard-Ablehnungsschreiben. Genauso läuft es, wenn ein Anwalt sich mit Massenschreiben an die Banken versucht, in denen er die Fehler der jeweiligen Widerrufsbelehrung nicht klar benennt. Deswegen vermittelt die IG Widerruf auch nur Anwälte, die ihr Handwerk beherrschen und bei jedem Vertrag ins Detail gehen.

Doch selbst, wenn das sogenannte Anspruchsschreiben der Anwälte kompetent gemacht ist, fällt die Reaktion der Kreditinstitute sehr unterschiedlich aus. Leider haben wir es mit einigen Banken zu tun, die sich offenbar auf die Position stellen: „Wenn Du was willst, dann verklag mich doch.“ Sie machen also außergerichtlich keine vernünftigen Angebote, sondern lehnen die Forderungen rundweg ab. Dazu gehören unserer Erfahrung nach beispielsweise die Deutsche Bank und die Commerzbank.

Diese Banken setzen darauf, dass der Kreditnehmer sich von den hohen Kosten, die ein Gerichtsverfahren mit sich bringt, abschrecken lässt und den Widerruf nicht weiter verfolgt. Ganz ausgefuchste Banken prüfen offenbar anhand der Kreditunterlagen sogar, ob der jeweilige Kreditnehmer die Voraussetzungen erfüllt, dass sein Fall von einer Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Sprich: Handelt es sich um einen Neubau und wird die Immobilie vermietet? Bereits eines dieser beiden Kriterien reicht ja bekanntlich aus, damit die Rechtsschutzversicherung aussteigt.

Dies machen sich einige Banken zunutze. Sind die Kriterien für eine Rechtsschutzsache erfüllt, dann zeigen sie sich kompromissbereiter als wenn dies nicht der Fall ist – wohl wissend, dass Sie ansonsten mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung möglicherweise vor Gericht eine teure Niederlage kassieren.

Dem gegenüber stehen aber zum Glück auch etliche Banken und Versicherungen, die wir als vernünftig kennengelernt haben. Sie reagieren auf einen gut begründeten Widerruf mit einem Vergleichsangebot. Dieses beinhaltet in der Regel den Vorschlag, den Kredit zu einem niedrigeren Zinssatz fortzusetzen oder vorzeitig zu attraktiven Konditionen zu verlängern. Das kann in der Praxis beispielsweise so aussehen: Für einen Kredit mit Zinsbindung bis 2020 und einem Zinssatz von fünf Prozent bietet die Bank eine vorzeitige Verlängerung um zehn Jahre zu einem Zinssatz von zwei Prozent an.

Das entspricht zwar nicht ganz dem aktuellen Marktzins, der bei guter Bonität derzeit durchaus auch 1,5 Prozent betragen kann. Es bedeutet dennoch für den Kreditnehmer eine ordentliche Ersparnis von 250 Euro monatlich je 100.000 Euro Kreditsumme – und zwar für die nächsten fünf Jahre bis zum Ende seiner ursprünglichen Zinsbindung. Insgesamt wäre das also bei einer Kreditsumme von 200.000 Euro eine Ersparnis von 30.000 Euro – ein Ergebnis, das etliche Nutzer der IG Widerruf erzielen konnten.

Kreditinstitute, die wir als kompromissbereit kennengelernt haben, sind beispielsweise die ING Diba und die DSL Bank. Beide wägen aber den Einzelfall genau ab, so dass nicht jeder Kreditnehmer mit einem Vergleichsvorschlag rechnen kann. Auch BHW, Ergo, die Westdeutsche Immobilienbank und viele Volksbanken und Sparkassen sind durchaus für außergerichtliche Angebot zu haben. Da jede Volksbank und Sparkassen eine eigenständige Bank ist, ist hier auch die Vorgehensweise sehr unterschiedlich. Ein koordiniertes Verhalten innerhalb des jeweiligen Bankenverbunds konnten wir bislang jedenfalls nicht feststellen.

Kunden der genannten Banken haben also realistische Chancen, die Zinsen auf ihre Baufinanzierung mit Hilfe des Widerrufsjokers deutlich zu senken – ohne Klage und Gerichtsverfahren. Wenn Sie dagegen beispielsweise einen Kredit bei der Deutschen Bank oder der Commerzbank haben, müssen Sie sich auf einen stärkeren Gegenwind und auf eine Klage einstellen. Sinnvoll ist ein Vorgehen bei diesen Banken insbesondere dann, wenn es gelingt, eine Rechtsschutzversicherung ins Boot zu holen. Dann jedoch kann man vor Gericht eine komplette Rückabwicklung des Vertrags verlangen, die noch einmal wesentlich lukrativer sein kann als die Anpassung des Vertrags an niedrigere Zinsen.

Dieser Beitrag hat 4 Kommentare

  1. Gabriela Scholz

    Hallo!
    Dass sich die IngDiBa kompromissbereit zeigt, kann ich nicht bestätigen.
    Wir haben 2009 einen Immobilienkredit bei der IngDiBa abgeschlossen. Nach den zahlreichen Veröffentlichungen haben auch wir die Widerrufsbelehrung geprüft und festgestellt, dass diese fehlerhaft ist. Trotzdem haben wir die Widerrufsbelehrung noch mal durch einen Anwalt prüfen lassen, der zum gleichen Ergebnis kam (war vor Gründung der IG Widerruf).
    Der Anwalt hat in unserem Namen den Widerruf des Vertrages erklärt. Die IngDiBa erklärte, dass die Widerrufsbelehrung in Ordnung wäre. Erklärte sich aber bereit, den Vertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung sofort zu beenden, wenn wir die Restsumme sofort zahlen würden. Da der Kredit fast abgezahlt ist, hätten wir nach diesem Angebot eine Zinsersparnis von ca. 180 € gehabt. Deswegen haben wir den Vergleich abgelehnt. Unser Anwalt hat im Gegenzug erklärt, dass wir auf die Aufrechnung der Zinsen verzichten würden (immerhin über 3.000 €). Das hat die IngDiBa abgelehnt. Wir müssten jetzt klagen.
    Was mich nur wundert: nach Recherchen im Internet finde ich nicht ein Gerichtsurteil aus diesem Jahr, wo der Kläger Recht bekommen hat. Werden die Verbraucher hier auf eine falsche Fährte gelockt? So einfach, wie es immer klingt, scheint es wohl doch nicht zu sein. Wer hat Erfahrungen mit der IngDiBa in diesem Jahr gemacht?

    1. Roland Klaus

      Hallo Frau Scholz,

      niemand behauptet, dass ein erfolgreicher Ausstieg aus einem Kredit ein Selbstläufer ist. In Ihrem Fall haben wir es mit dem Sonderfall zu tun, dass der Kredit bereits zum größten Teil getilgt ist. Somit erscheint ein reiner Ausstieg aus einem Altkredit, der für die meisten Kreditnehmer ein großer Erfolg ist, für Sie wenig attraktiv. Die grundsätzliche Kompromissbereitschaft der Diba haben Sie aber selbst erfahren – nur dass Sie Ihnen nicht viel nutzt.
      Die Diba ist auch nicht in allen Fällen kompromissbereit – aber doch in recht vielen Konstellationen. Rückwirkende Schadenersatzzahlungen für zuviel gezahlte Zinsen gehören leider nicht dazu. Zinsanpassungen für laufende Verträge dagegen schon. Daher brauchen Sie einen erfahrenen Anwalt, der der solche Fälle auch einmal durchgefochten hat. Eine Garantie kann es aber auch dann nicht geben.
      Was die Gerichtsurteile angeht: Es ist richtig, dass das LG Frankfurt zuletzt einige bankenfreundliche Urteile gefällt hat, auch zugunsten der Diba. Daraus zu schließen, dass man als Verbraucher keine Chance hat, ist jedoch falsch. Es gibt genügend Urteile, die auch in den letzten Wochen zugunsten von Verbrauchern ausgefallen sind, siehe Website der Stiftung Warentest. Eine grundsätzliche Trendwende in der Rechtssprechung kann ich da nicht erkennen. Zudem erzielen die Anwälte, mit denen die IG Widerruf zusammenarbeitet, laufend außergerichtliche Vergleiche, die für die Kunden ein großes Sparpotenzial beinhalten.

  2. Lydia Retzner

    Zwei Fragen habe ich noch, die mir noch nicht klar sind:

    1. Wie finanziert sich eigentlich die IG Widerruf? Zahle ich am Ende nur meinen Anwalt oder auch der IG Widerruf noch etwas? Zahlen die Anwälte etwas an die IG Widerruf?

    2. Interessengemeinschaft Widerruf hört sich so nach einer ganzen Gruppe von Leuten an. Im Impressum sehe ich aber nur eine Person. Aus wie vielen Personen besteht denn die IG Widerruf?

    Vielen Dank!

    1. Roland Klaus

      Hallo Frau Retzner,

      wenn Sie einen Anwalt mandatieren, dann bezahlen Sie lediglich die Gebühren, die Sie mit dem Anwalt aushandeln. Von der IG Widerruf bekommen Sie keine Rechnung. Sie finanziert sich unter anderem durch die Vermittlung von Anschlussfinanzierungen, die nötig werden, wenn nach dem Widerruf ein neuer Kredit benötigt wird.

      Die IG Widerruf habe ich gegründet, weil ich selbst einen Kredit mit falscher Widerrufsklausel hatte und dabei gemerkt habe, dass die Banken sich erst dann bewegen, wenn der Kunde kompetenten Rechtsbeistand an seiner Seite hat. Daher arbeiten wir mit unabhängigen Anwälten zusammen, die das Verbraucherrecht sehr gut kennen und von denen ich weiß, dass die Nutzer der IG Widerruf bei Ihnen in guten Händen sind. Außerdem haben wir noch unsere Finanzierungsspezialisten, die genau wissen, welche Banken nach einem Widerruf eine attraktive Anschlussfinanzierung bieten. Ansonsten hat die IG Widerruf keine festen Mitarbeiter. Allerdings gehören natürlich auch die rund 2.500 Verbraucher, die ihre Kreditverträge bislang mit unserer Hilfe haben prüfen lassen, zu unserer Interessengemeinschaft.

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