Widerrufsjoker bei der DSL Bank und BHW Bausparkasse mit Hilfe einer Prozessfinanzierung

Nur noch wenige Wochen haben Kreditnehmer die Möglichkeit, mit Hilfe des sogenannten Widerrufsjoker aus ihrer teuren Baufinanzierung auszusteigen. Um richtig vorzugehen, sollten Sie sich darüber informieren, welche Reaktion nach einem Kredit-Widerruf von ihrer Bank zu erwarten ist.

 

Etliche Kreditinstitute sind grundsätzlich kompromissbereit und senken die Zinsen bei laufenden Darlehen nach einem Widerruf deutlich. Dazu gehören beispielsweise die ING Diba, viele Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie etliche Versicherungen.

 

Die DSL-Bank gehört dagegen nach den Erfahrungen der IG Widerruf zu den „härteren Nüssen“, wenn es um den Widerruf eines Darlehens, den sogenannten Widerrufsjoker, geht. Das bedeutet: Die Tochter der Postbank zeigt grundsätzlich wenig Kompromissbereitschaft, wenn es um einen außergerichtlichen Vergleich geht. Damit ist eine Klage und der Gang vor Gericht nötig. Und das ist teuer.

 

Wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Widerruf übernimmt, dann können Sie beruhigt gegen die DSL-Bank klagen. Die Chancen dafür sind sehr gut. Etliche Nutzer der IG Widerruf konnten bereits mit Hilfe unserer Anwälte einen Ausstieg aus dem Darlehen bei der DSL erzielen. Nicht selten gibt es im Rahmen einer Rückabwicklung sogar noch eine Nachzahlung für die bereits abgelaufene Laufzeit.

 

Doch was machen Sie, wenn keine Rechtsschutzversicherung greift? Das Kostenrisiko vor Gericht ist erheblich und reicht meist in den fünfstelligen Euro-Bereich. Für die meisten ist das verständlicherweise zu viel. Doch es gibt eine Lösung: Mit Hilfe unseres Prozessfinanzierers haben Nutzer der IG Widerruf einen Widerruf bei der DSL-Bank ohne Kostenrisiko umgesetzt.

 

Dabei übernimmt der Prozessfinanzierer sämtliche Kosten für den Rechtsstreit. Im Gegenzug erhält er ein Erfolgshonorar in Höhe von 40 Prozent dessen, was der Kunde mit dem Widerruf des Darlehens spart. Dieser „wirtschaftliche Vorteil“ ergibt sich entweder aus einer eingesparten Vorfälligkeitsentschädigung, einer Zinsersparnis und/oder einer Nutzungsentschädigung, die die Bank im Zuge einer Rückabwicklung an den Kunden zahlen muss.

 

Dabei ist der Widerruf nicht nur auf Darlehen beschränkt, die derzeit noch laufen. Gerade bei der DSL akzeptiert unser Prozessfinanzierer gerne auch Kredite aus den Jahren 2003 bis 2007, die möglicherweise schon zurückgeführt wurden. Gerade bei diesen älteren Darlehen lassen sich nämlich vor Gericht besonders attraktive Nutzungsentschädigungen durchsetzen, die durchaus 10 bis 20 Prozent der Kreditsumme ausmachen können. Ähnlich sieht es aus bei Krediten der BHW-Bausparkasse, die ebenfalls deutlich fehlerhaft sind und vor Gericht gute Chancen aufweisen. Auch hier bestehen gute Chancen, dass diese Darlehen durch den Prozessfinanzierer im Rahmen einer Klage begleitet werden.

 

DSL-Kredite sollten mindestens eine Darlehenssumme von 100.000 bis 150.000 Euro haben, um für eine Prozessfinanzierung in Frage zu kommen. Beim BHW reichen 100.000 Euro Kreditsumme. Ob die Baufinanzierung grundsätzlich widerrufbar ist, hängt davon ab, ob der Kreditvertrags eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufweist. Dies erfahren Sie im Rahmen einer kostenlosen Prüfung bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Je nach persönlicher Ausgangslage kann dann die Anfrage beim Prozessfinanzierer der nächste Schritt sein. Alternativ wird von uns geprüft, ob eine Rechtsschutzversicherung greift (unter Umständen kann diese sogar noch abgeschlossen werden) oder ob eine Mandatierung des Anwalts auf eigene Kosten eine sinnvolle Option darstellt.

 

Aber denken Sie dran: Der Widerrufsjoker endet für Darlehen, die bis Juni 2010 abgeschlossen wurden, am 21. Juni 2016. Daher sollten Sie keine Zeit verlieren, den Darlehensvertrag anwaltlich prüfen zu lassen!

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