Auto-Kredit fehlerhaft: BMW Bank erstmals zur Rücknahme eines Diesels verurteilt

In einem spektakulären Urteil hat das Landgericht Ravensburg die BMW Bank erstmals zur Rücknahme eines kreditfinanzierten Diesels verurteilt. Grund sind Formfehler im Kreditvertrag, die den Widerruf ermöglichen (Widerrufsjoker). Die Kundin erhält sogar mehr als den Kaufpreis zurück. Auch für zahlreiche andere Autobesitzer ist das Urteil wegweisend.

Das ist ein sensationeller Erfolg für viele Diesel-Fahrer, die den Kauf ihres Fahrzeugs über ein Darlehen finanziert haben. Diverse Formfehler im Kreditvertrag der BMW Bank sorgen nach einem Urteil des Landgerichts Ravensburg (Az. 2 O 164/19) dafür, dass die Bank das Auto zurücknehmen muss und den vollständigen Kaufpreis zuzüglich Zinsen erstatten muss. Die Klägerin erhält somit über 45.000 Euro zurück, obwohl das Fahrzeug ursprünglich knapp 44.000 Euro gekostet hat.

Dieses bundesweit erste Urteil gegen die BMW Bank wurde von der Interessengemeinschaft Widerruf erwirkt. Es ist gleich aus mehreren Gründen bemerkenswert. Zum einen finden sich die vom Gericht bemängelten Formfehler in zahlreichen Kreditverträgen anderer Autobanken. Neben der BMW Bank sind beispielsweise auch die Mercedes Benz Bank, VW Bank, Audi Bank, Santander, RCI (Renault), FCE (Ford) und FCA (Fiat) betroffen. Das Urteil hat somit weitreichende Wirkung.

Zum anderen sagt der Ravensburger Richter eindeutig, dass die Bank beim Widerruf eines Kredits sämtliche Zahlungen des Kunden erstatten muss. Andere Urteile, die den Kunden ebenfalls die Rückgabe ihres Autos ermöglichen, ziehen teilweise vom Kaufpreis eine sogenannte Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs ab. Das wirkt sich insbesondere bei hoher Kilometerleistung stark aus. Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin das Auto mehr als 30.000 Kilometer gefahren.

Zudem sieht das Gericht den Widerruf als wirksam an, obwohl der Kreditvertrag erst widerrufen wurde, als das Darlehen bereits mehr als ein Jahr beendet war. Die Kundin hatte zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug also bereits vollständig bezahlt. Andere Gerichte sprechen in diesen Fällen davon, dass das Widerrufsrecht bereits verwirkt sei. Nicht so Ravensburg:  Da die Verbraucherin nicht richtig über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sei, habe die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen, so der Richter. Folglich könne der Widerruf auch nach Beendigung des Darlehens noch erfolgen.

Das Urteil stellt insbesondere für Besitzer von Diesel-Fahrzeugen eine große Chance dar. Haben sie den Kauf des Autos nämlich finanziert, dann bieten Formfehler im Kreditvertrag die Möglichkeit, sich vor den massiven Wertverlusten und Fahrverboten zu schützen. Dabei muss nicht nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug vom Hersteller manipuliert wurde. Zudem ist der sogenannte Widerrufsjoker nicht auf Diesel-Fahrzeuge beschränkt. Da es ausschließlich um Formfehler in den Verträgen geht, spielt es keine Rolle, welches Fahrzeug damit finanziert wurde. Somit kommt ein Kredit-Widerruf auch für Benziner in Frage.

Autobesitzer, die ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft haben, sollten prüfen lassen, ob sie von dem Ravensburger Urteil profitieren können. Eine solche Prüfung auf Formfehler in Kfz-Krediten ist bei spezialisierten Anwälten möglich – oder kostenlos und unverbindlich bei der IG Widerruf. Rechtsschutzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten eines Rechtsstreits. Besonderer Clou: Bei einzelnen Rechtsschutzversicherungen kann sogar vor dem Widerruf noch eine Police abgeschlossen werden. Somit besteht dann für die Klage kein Kostenrisiko.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.