Sensationelles EuGH Urteil zum Kfz Kredit Widerruf in Sicht

In Sachen Widerruf von Autokrediten deutet sich ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an, dass vielen tausend Verbrauchern den Weg zum lukrativen Widerruf ihrer Kfz-Kredite ermöglichen wird.

Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor der nächsten Klatsche aus Luxemburg. Denn während die obersten deutschen Richter zuletzt eher eine verbraucherunfreundliche Rechtsprechung zum Thema Kredit-Widerruf an den Tag gelegt haben, drohen sie nun vom obersten Gericht der EU krachend überstimmt zu werden.

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Denn das kleine Landgericht Ravensburg hatte einige strittige Fragen, die vom BGH zuletzt tendenziell zugunsten der Banken beantwortet worden waren, zur endgültigen Klärung nach Luxemburg geschickt. Von dort gibt es zwar noch kein Urteil – dieses wird im September erwartet. Doch anhand der Schlussanträge des Generalanwalts (Rechtssache C-33/20, C-155/20 und C-187/20) zeigt sich: Der EuGH wird aller Voraussicht nach verbraucherfreundlich urteilen und damit die bisherige Rechtsprechung des BGH auf den Kopf stellen.

Konkrete Nennung des Verzugszinses

So ist der Widerruf eines Kredits für den Kunden dann möglich, wenn die Bank im Vertragstext nicht alle Pflichtangaben korrekt nennt. Strittig ist das beispielsweise für den Verzugszins, den der Kunde zahlen muss, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Banken beziffern diesen bislang in ihren Verträgen zumeist mit „5 Prozentpunkte über Basiszinssatz“. Doch dies sei zu wenig, meint nun der EuGH. Um wirksam zu sein, müsse der Verzugszins in konkreter Höhe zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegeben werden. Zudem müssten die Mechanismen erläutert werden, nach denen sich dieser Zinssatz ändert.

Verwirkung und Rechtsmissbrauch

Auch zu den Themen Verwirkung und Rechtsmissbrauch nimmt der EuGH-Anwalt Stellung. Diese Punkte hatten deutsche Gerichte zuletzt häufig genutzt, um das Widerrufsrecht der Kunden auszuhebeln. Damit dürfte bald Schluss sein: Denn laut EuGH ist eine Verwirkung bei noch laufenden Verträgen ausgeschlossen. Verträge seien also noch widerrufbar, solange die Bank nicht die nötigen Informationen zur Verfügung gestellt hat.

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Mit dem anstehenden Urteil des EuGH deutet sich an, dass Kunden eine hervorragende Möglichkeit bekommen werden, sich durch einen Widerruf von unvorteilhaften Kfz-Finanzierungen zu lösen und ihre Autos zurückzugeben. Betroffene Verbraucher sollten jedoch schon jetzt ihre Verträge prüfen lassen, um nach einem Urteil möglichst schnell handlungsfähig zu sein. Eine solche kostenlose Prüfung bietet die Interessengemeinschaft Widerruf hier an.

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