Diesel-Skandal: Offenbar mehr Mercedes Modelle von Manipulation betroffen

Daimler versinkt offenbar immer tiefer im Diesel-Skandal. Offenbar sind deutlich mehr Fahrzeuge von einer Schummel-Software betroffen als bisher bekannt. So können sich Diesel-Besitzer wehren.

Nach einem Bericht der BILD könnten deutlich mehr Mercedes Diesel Modelle eine unerlaubte Abgassteuerung auf als bisher bekannt. Dabei sogenannte „Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung“, auch Thermofenster genannt. Diese regelt bei bestimmten Außentemperaturen die Abgasreinigung herunter – angeblich, um den Motor zu schonen. Tatsächlich führt dies aber dazu, dass der Diesel deutlich mehr Schadstoffe ausstößt als erlaubt.

Bisher wusste man, dass diese Abgassteuerung beim Modell GLK 220 CDI verbaut war. Hierzu wird es in Kürze einen Rückruf von 60.000 Fahrzeugen geben. Nun aber gibt Mercedes zu, dass diese Steuerung auch in zahlreichen weiteren Fahrzeugen mit den Motoren OM 651 und OM 642 verbaut wurde. Dazu gehören Diesel der Mercedes C-Klasse, E-Klasse und S-Klasse.

Dem Bericht zufolge hält Mercedes die Verwendung der Software in diesen Fahrzeugen für legal. Warum hier ein Unterschied zu den GLK-Autos bestehen soll, bleibt unklar. Deswegen soll auch das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) diese Meinung nicht teilen. Gut möglich also, dass der Rückruf demnächst auf eine weit größere Zahl von Diesel-Fahrzeugen ausgeweitet wird. Klar scheint jedenfalls, dass die Wertverluste für einen großen Teil der Mercedes-Modellpallette programmiert sind. Wer dabei nicht zuschauen will, muss sich auf dem Rechtsweg wehren. Die Interessengemeinschaft Widerruf begleitet betroffene Diesel-Besitzer auf diesem Weg.

Grundsätzlich gibt es dabei mehrere Optionen. Je nach Ausgangsposition gibt es unterschiedliche Herangehensweisen:

Der Kauf des Fahrzeugs wurde mit Hilfe eines Kfz-Kredits oder eines Leasingvertrags finanziert

Dann ist in den meisten Fällen der Widerruf der Finanzierung der sinnvollste Weg. Formfehler in den Verträgen von Mercedes Benz Bank, aber Volkswagen Bank, Audi Bank, Seat Bank, BMW Bank und zahlreichen anderen Autobanken sorgen dafür, dass ein solcher Widerruf noch Jahre nach Abschluss ausgesprochen werden kann – auch dann noch, wenn der Kredit oder Leasing-Vertrag gar nicht mehr läuft.

Der Kauf des Autos wurde nicht finanziert

In diesen Fällen muss eine Schädigung des Verbrauchers durch Manipulation der Abgaswerte nachgewiesen werden. Hier verbessern die jüngsten Berichte die Chancen von Mercedes-Besitzern erneut. Sie zeigt, dass die Manipulationen weit verbreiteter gewesen sein können, als bisher bekannt. Der Bundesgerichtshof hat Anfang des Jahres entschieden, dass ein solches Vorgehen des Autoherstellers einen Sachmangel darstellt.

Besonders hoch dürfte der Anspruch auf Schadensersatz für alle Modelle sein, die durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für ein Software-Update zurückgerufen wurden. Denn nach der Entscheidung des BGH steht fest: Mit einem Software-Update ist es in der Regel nicht getan. Vielmehr hat der Besitzer einen Anspruch auf ein mängelfreies Fahrzeug. Er kann also ein Neufahrzeug oder die Rückgabe seines Geldes fordern. Hier gibt es inzwischen auch schon einige Gerichts-Urteile, die bestätigen, dass ein Verbraucher sein Geld zurückbekommt, ohne eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu bezahlen.

Was tun?

Jeder Fall ist individuell. Die ideale Vorgehensweise hängt stark von folgenden drei Faktoren ab:

Welchen Motor hat das Auto?

Wurde der Kauf durch Kredit oder Leasing finanziert?

Hat der Besitzer eine Rechtsschutzversicherung?

Daher sollte jeder Fall einzeln durch einen Fachmann geprüft werden, um zu ermitteln, welches Vorgehen die besten Chancen hat und gleichzeitig die geringsten Kosten verursacht. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine kostenlose und unverbindliche Prüfung durch erfahrene Anwälte an. Im Rahmen dieser Prüfung erfahren Sie, welche Aussichten bestehen und welche Kosten entstehen würden.

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