Diesel-Klage für Daimler-Aktionäre: Schadensersatz ohne Kostenrisiko

Daimler rutscht immer tiefer in den Diesel-Skandal. Der Vorstand scheint frühzeitig von den Manipulationen gewusst zu haben, ohne den Finanzmarkt zu informieren. Ein Prozess wird nun zeigen, ob den Aktionären deshalb Schadensersatz zusteht. Mit Hilfe einer Prozessfinanzierung können sich Anleger ohne Kostenrisiko beteiligen.

Das Bekanntwerden des Diesel-Skandals im September 2015 hat für massive Verwerfungen an den Aktienmärkten gesorgt. Doch was ursprünglich als „VW-Skandal“ begonnen hat, hat sich längt auf andere Automobilbauer, wie BMW und Mercedes ausgeweitet. Auch deren Aktien sind in Folge des Abgasskandals in Mitleidenschaft gezogen worden.

Jüngste Ermittlungen zeigen immer deutlicher, dass gerade die Unternehmensführung von Daimler frühzeitig an Absprachen und Manipulationen der Diesel-Abgaswerte beteiligt war. Ähnlich wie bei Volkswagen deutet vieles darauf hin, dass der Vorstand dabei kapitalmarktrechtliche Verstöße begangen hat, die zu einer Pflicht auf Schadensersatz für Besitzer von Wertpapieren führen können. So spielte Daimler Vorstandschef Dieter Zetsche im September 2015 bei Bekanntwerden der VW-Manipulationen noch den Saubermann und sagte, so etwas sei bei Daimler undenkbar.

Doch spätestens seit den Rückrufen von Mercedes-Fahrzeugen durch das Kraftfahr-Bundesamt (KBA) aufgrund von unzulässigen Abschalteinrichtungen ist klar: So unschuldig war Daimler nicht. Umso gewichtiger könnten Zetsche – und damit Daimler – seine früheren Aussagen nun auf die Füße fallen. Zeigen sie doch, dass hier möglicherweise gegen Vorschriften der Ad-hoc-Publizität verstoßen wurde. Die Folge wären Schadensersatzansprüche der Aktionäre.

Ähnliche Ansprüche werden seit vergangenem Jahr auch von Aktionären gegen Volkswagen vor dem OLG Braunschweig geltend gemacht. Prozessbeobachter sehen dort sehr gute Chancen für die Kläger. Diese Klagen werden federführend von großen institutionellen Anlegern, in der Regel Fondsgesellschaften, geführt. Für Privataktionäre ist ein solches Verfahren in der Regel mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden, da die meisten Rechtsschutzversicherungen diese Fälle nicht abdecken.

Doch nun hat die Interessengemeinschaft Widerruf eine Möglichkeit arrangiert, mit der auch private Anleger Schadensersatz für Kursverluste in Daimler-Aktien ohne Kostenrisiko einklagen können. Das Ganze funktioniert mit einem Prozessfinanzierer, der die Kosten für das Gerichtsverfahren übernimmt. Im Gegenzug zahlen die Aktienbesitzer ein Erfolgshonorar – genauer gesagt, 33 Prozent des Schadensersatzes, der im Rahmen der Klage erstritten wird. Ohne Erfolg entstehen auch keine Kosten!

Voraussetzung ist, dass die Aktien zwischen Juli 2012 und Juni 2018 gekauft wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Papiere inzwischen verkauft wurden oder sich noch im Besitz befinden. Der Anspruch auf Schadensersatz wird pauschal ermittelt und zwar anhand von Kursbewegungen der Daimler-Aktie im Umfeld wichtiger Veröffentlichungen. Das bedeutet: Anleger können auch dann Schadensersatz fordern, wenn ihre persönliche Daimler-Position gar nicht im Minus ist.

Alternativ zur Prozessfinanzierung können Aktionäre auch auf eigenes Risiko klagen oder sich der Musterklage anschließen, die vermutlich im Sommer vor dem OLG Stuttgart beginnen wird. In beiden Varianten fallen jedoch Kosten an, die – je nach Ausgang des Verfahrens – unter Umständen nicht erstattet werden. Dort hat der Anleger also ein Verlustrisiko, das bei der Prozessfinanzierung nicht besteht.

Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet Daimler-Anlegern hier eine kostenlose Prüfung ihrer Ansprüche an. Im Zuge dieser Prüfung werden die verschiedenen Alternativen verglichen. Der Anleger erfährt, wie seine Chancen stehen und wie hoch die Kosten eines Vorgehens wären. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so wird auch geprüft, ob diese möglicherweise die Kosten trägt. Allerdings ist dies eher die Ausnahme, da die meisten Rechtsschutzversicherungen bei Kapitalanlage-Fällen schon seit etlichen Jahren eine Kostenübernahme ausschließen.

Die Teilnahme an der Prozessfinanzierung ist befristet. Wer mitmachen möchte, muss sich bis zum 15. Juni 2019 bei der IG Widerruf melden. Danach wird die Prozessfinanzierung geschlossen.

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