Widerrufsjoker greift: VW Bank muss Diesel zurücknehmen

Mit einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Tübingen die Volkswagen Bank zur Rücknahme eines kreditfinanzierten Diesel-Fahrzeugs verurteilt. Grund sind Formfehler in den Darlehensverträgen. Von dem Urteil können auch zahlreiche andere Verbraucher profitieren.  

Hier können Sie ihren Kfz-Kredit kostenlos durch die Experten der Interessengemeinschaft Widerruf prüfen lassen.

Mit dem sogenannten Widerrufsjoker können Autobesitzer, die den Kauf ihres Fahrzeugs per Kredit oder Leasing finanziert haben, von Formfehlern in den Darlehensverträgen profitieren. Durch diese Fehler kann der Vertrag auch lange nach Abschluss widerrufen werden (selbst dann, wenn die Finanzierung inzwischen ausgelaufen ist). Die Folge: Der Kunde erhält sein Geld zurück, das Auto geht an die Bank.

In einem aktuellen Urteil des LG Tübingen (3 O 137/18) zeigt sich erneut, wie fehlerhaft gerade die Verträge der Kreditinstitute aus dem VW-Konzern sind. Dies betrifft die VW Bank, Audi Bank, Seat Bank und Skoda Bank. Insbesondere bei den sogenannten Pflichtangaben wurde geschlampt. Diese Angaben muss der Kreditvertrag enthalten, um den Kreditnehmer ausreichend zu informieren. Fehlen sie oder sind sie unzureichend, so beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen.

Die Tübinger Richter bemängelten im vorliegenden Fall gleich mehrere schwerwiegende Fehler. Erstens fehlen die Kündigungsfristen, mit denen der Vertrag gekündigt werden kann, also beispielsweise die Angabe „fristlos“, wenn es sich um eine Kündigung aus wichtigem Grund handelt.

Zweitens muss der Verbraucher die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen können, die anfällt, wenn er den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt. Auch hier fehlen wichtige Angaben. Eine Übersicht der Parameter, die die Berechnung beeinflussen, genügt nicht.

Und drittens sind die Auszahlungsbedingungen im Darlehensvertrag falsch angegeben. Diese Punkte führen in der Summe dazu, dass der Kreditvertrag vom Kunden widerrufen werden kann. Die Bank muss das Fahrzeug zurücknehmen und dem Kunden das Geld erstatten. Es fällt eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Autos an, die allerdings so gut wie immer deutlich geringer ist als der zwischenzeitlich eingetretene Wertverlust – gerade, wenn es sich um Diesel handelt.

Verbraucher können somit in vielen Fällen vom Widerrufsjoker profitieren. Dabei sind fast alle Autobanken betroffen, nicht nur die Kreditinstitute aus dem VW-Konzern. Sie sollten daher von einem Experten prüfen lassen, ob ihr Kreditvertrag entsprechende Formfehler beinhaltet. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine solche Prüfung kostenlos und unverbindlich an.

Im Rahmen dieser Prüfung erfahren Sie, ob der Kreditvertrag fehlerhaft ist, welche Schritte sich daraus ergeben und mit welchen Kosten ein weiteres Vorgehen verbunden wäre. Die gute Nachricht: Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines Rechtsstreits. Wer noch keine Rechtsschutzversicherung kann bei einigen Versicherungen vor dem Widerruf noch eine Police abschließen, die dann die Deckung übernimmt. Auch dazu informiert die IG Widerruf im Zuge der kostenlosen Prüfung.

 

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