Kfz-Kredit-Widerruf – Gericht verurteilt Mercedes Benz Bank zur Rücknahme eines Diesel
Ein weit verbreiteter Fehler in Autokrediten ist nun der Mercedes Benz Bank zum Verhängnis geworden und kann im Rahmen des Diesel-Skandals von Verbrauchern genutzt werden. Das LG Stuttgart (Az. 25 O 73/18) verurteilte das Kreditinstitut zur Rücknahme eines Fahrzeugs, nachdem der Käufer den Auto-Kredit widerrufen hatte. Von dem Urteil können unter anderem auch Kunden der BMW Bank, der Ford Bank, der Opel Bank und der Santander Bank profitieren.
Ein weiteres Hammer-Urteil in Sachen Diesel-Skandal stärkt die Rechte von Verbrauchern beim Widerruf von Kfz-Krediten. Erstmals ist die Mercedes Benz Bank, die Autobank der Daimler-Benz AG, von ihrem „Heimatgericht“, dem Landgericht Stuttgart zur Rückabwicklung eines Kfz-Darlehens und damit zur Rücknahme eines Fahrzeugs verurteilt worden. Das Urteil hat Signalwirkung für zahlreiche Besitzer von Mercedes-Fahrzeugen, die den Kauf des Autos durch Kredit oder Leasing finanziert haben. Sie könnten durch einen Widerruf ebenfalls die Rückgabe ihres Autos durchsetzen.
Knackpunkt in dem vorliegenden Fall war ein missverständlicher Passus in der Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrags. Zum einen heißt es dort, dass der Kreditnehmer im Falle eines Widerrufs „für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins“ zu zahlen hat. Dieser Sollzins lag bei 4,17 Prozent. Kurz danach heißt es aber in der Widerrufsbelehrung: „Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Auszahlung pro Tag ein Zinsbetrag von 0,00 Euro zu zahlen.“
Das ist offensichtlich ein Widerspruch und nach Ansicht des Gerichts irreführend für den Verbraucher, da er nicht weiß, welche Zinsen er der Bank im Fall eines Widerrufs schuldet. Im Ergebnis, so die Stuttgarter Richter, sei die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Daher beginne auch die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen. Der Kunde kann demnach auch Jahre nach Abschluss des Kredits den Widerruf wirksam erklären. Als Folge davon muss die Bank das Fahrzeug, einen Mercedes C220 CDI, zurücknehmen und dem Kunden die Anzahlung und die gezahlten Raten erstatten.
Lediglich eine moderate Entschädigung steht der Bank zu, da der Kunde das Fahrzeug seit Abschluss des Kredits genutzt hat. Diese Entschädigung ist jedoch deutlich geringer als der Wertverlust, den der Diesel zwischenzeitlich erlitten hat, wenn man ihn als Gebrauchtwagen verkauft. Insofern ist es dem Kläger gelungen, den durch den Diesel-Skandal entstandenen Wertverlust auf die Mercedes Benz Bank zu überwälzen.
Von dem Urteil können indirekt auch Diesel-Besitzer profitieren, die den Kauf ihres Autos bei der BMW Bank, der Santander Bank, der Ford Bank, der Opel Bank, der FCA Bank (Fiat, Chrysler, Land Rover), der BDK (Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) und der RCI Bank (Renault/Nissan) finanziert haben. Denn auch diese Kreditinstitute haben in zahlreichen Finanzierungsverträgen den gleichen „0,00 Euro-Fehler“ gemacht. Betroffene Verbraucher, die die Rückgabe ihres Fahrzeugs durchsetzen möchten, sollten daher prüfen lassen, ob auch ihr Finanzierungsvertrag (Kredit oder Leasing) entsprechende Formfehler enthält. Eine solche Prüfung ist – kostenlos und unverbindlich – bei der Interessengemeinschaft Widerruf möglich.
Damit ein Kredit-Widerruf erfolgreich durchgesetzt werde kann, benötigen Verbraucher in der Regel anwaltliche Unterstützung, da die Banken auf ein Schreiben des Kunden entweder gar nicht reagieren oder den Widerruf ablehnen. Die Kosten eines Rechtsstreits werden in der Regel von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Verbraucher, die eine solche Rechtsschutzversicherung noch nicht besitzen, können diese vor dem Widerruf noch abschließen. Auch dazu gibt es weitere Informationen bei der IG Widerruf.