BGH bestätigt: Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Verbrauchern bei Baufinanzierungen gestärkt. Die obersten Richter haben die Beschwerde der Commerzbank gegen die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgewiesen. Die Bank hatte den Kunden nicht ausreichend über die Berechnung der Strafgebühr informiert.

Wer beim Verkauf einer Immobilie eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt bekommt, hat nun bessere Aussichten, diese Strafgebühr nicht zahlen zu müssen – oder sich das Geld von seiner Bank zurückzuholen. Denn erstmals ist ein Urteil zum sogenannten Vorfälligkeitsjoker vom Bundesgerichtshof bestätigt worden und somit rechtskräftig geworden.

Dabei geht es darum, dass eine Bank ihren Kunden im Darlehensvertrag nicht ausreichend über die Berechnungsmethoden informiert, mit der sie die Vorfälligkeitsentschädigung ermittelt. Ist dies der Fall, so hat die Bank keinen Anspruch auf eine solche Entschädigungszahlung und muss den Kunden bei vorzeitiger Beendigung einer Baufinanzierung ohne Kompensation ziehen lassen.

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Im vorliegenden Fall war die Commerzbank im vergangenen Jahr vom OLG Frankfurt (Az.: 17 U 810/19) zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von mehr als 21.000 Euro verurteilt worden (n-tv.de berichtete).  Gegen dieses Urteil hatte die Commerzbank Beschwerde beim BGH eingereicht. Doch diese Beschwerde wurde nun vom BGH (Az.: XI ZR 320/20) zurückgewiesen. Damit ist das Frankfurter Urteil rechtskräftig.

Viele Banken sind betroffen

Dabei ist die Commerzbank kein Einzelfall. Ähnliche Urteile gibt es auch gegen eine Sparkasse sowie eine Volksbank. In beiden Fällen wurden dabei Vertragsformulare verwendet, die auch bundesweit im Umlauf sind. Nach den Analysen der IG Widerruf weisen mit Ausnahme der Unicredit nahezu alle großen Hypothekenbanken ähnliche Fehler in ihren Kreditunterlagen auf.

Betroffen sind neben Commerzbank, Sparkassen und Volksbanken beispielsweise auch Deutsche Bank, DSL Bank, ING Diba sowie andere Banken des genossenschaftlichen Sektors (Sparda, Raiffeisenbanken, PSD).

Wir gehen daher davon aus, dass viele tausend Immobilienbesitzer nun gute Chancen haben, bei der vorzeitigen Beendigung einer Baufinanzierung um die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung herumzukommen – oder diese bis zu drei Jahren rückwirkend zurückzufordern. Ähnliches gilt bei einer sogenannten Nichtabnahmeentschädigung. Diese wird von der Bank verlangt, wenn ein vereinbarter Kredit nicht ausgezahlt wird, beispielsweise, weil der Kauf oder Bau einer Immobilie geplatzt ist.

Gesetz gilt seit März 2016

Voraussetzung ist jedoch, dass der Immobilienkredit im März 2016 oder später abgeschlossen worden ist. Denn erst seit diesem Zeitpunkt gilt die entsprechende Gesetzesregelung, der zufolge die Bank den Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung verliert, wenn sie den Kunden nicht korrekt und transparent über die Berechnungsmethode informiert. Bei früheren Darlehen kann allerdings der sogenannte Widerrufsjoker greifen, wenn die Bank den Kunden fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt hat.

Verbraucher, die eine Immobilie verkauft haben oder einen Verkauf planen, sollten prüfen lassen, ob sie die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung umgehen können. Eine solche Prüfung ist bei spezialisierten Anwälten möglich, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf.

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