Schadensersatz für Glücksspiel-Zocker: Online Casinos müssen Verluste erstatten

Wer mit Glücksspielen im Internet Verluste gemacht hat, kann sich sein Geld unter Umständen zurückholen. Mehrere Gerichte haben Online-Zockern das Recht auf Schadensersatz zugesprochen. Die Chancen auf Entschädigung stehen gut – solange man nicht in einem bestimmten Bundesland wohnt.

Egal ob Roulette, Black Jack oder Poker: Glücksspiele im Internet sind in Deutschland zum größten Teil verboten – zumindest dann, wenn um Geld gespielt wird. Dennoch bieten viele Anbieter solche Online Casinos an.

Der Glücksspielstaatsvertrag soll zwar im Juli eine neue rechtliche Basis für Online Casinos schaffen. Bis dahin sind sie jedoch nur in Schleswig-Holstein erlaubt. In allen anderen Bundesländern sind sie verboten. Darum scheren sich jedoch die meisten Anbieter nicht. Sie machen ihre Casinos in ganz Deutschland verfügbar. Dabei wäre es technisch kein Problem, Nutzern, die nicht aus Schleswig-Holstein kommen, den Zugang zu verwehren.

Das könnte den Glücksspiel-Betreibern nun zum Verhängnis werden. Denn gleich mehrere deutsche Gerichte haben entschieden, dass Online-Anbieter ihren Kunden das verlorene Geld zurückzahlen müssen, wenn diese unberechtigt in den Online Casinos gespielt haben. So hat beispielsweise das Landgericht Gießen (Az. 4 O 84/20) den Betreiber eines Online-Casinos zur Erstattung eines Verlusts in Höhe von 12.000 Euro verurteilt.

Grund: Das beklagte Unternehmen casinoclub.com, das zur bwin-Muttergesellschaft Entain gehört, habe keine Lizenz in Deutschland und dürfe seine Glücksspiele daher hier nicht anbieten – mit Ausnahme von Schleswig-Holstein.

Ähnlich hat vor wenigen Wochen das LG Meiningen (Az.: 2 O 616/20) gegen den Online-Glücksspielanbieter Rabbit Entertainment entschieden. Das Unternehmen muss einem Kläger aus Thüringen knapp 10.000 Euro zurückzahlen, die dieser auf der Website Lapalingo verspielt hatte. Auch gegen den Anbieter Mr. Green hat es ein Urteil gegeben.

Zwar verfügen die meisten Akteure der Branche über Lizenzen aus Malta, der EU-Hochburg für Online-Glücksspiele. Doch dies reicht gemäß dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag nicht für ein bundesweites Auftreten in Deutschland.

Wer in Online-Casinos Geld verloren hat, sollte prüfen lassen, ob er das Geld zurückfordern kann. Zwar dürfte in den meisten Fällen eine Rechtsschutzversicherung nicht greifen, da Glücksspiele in den Versicherungsbedingungen häufig ausgeschlossen sind. Allerdings ist es möglich, ein juristisches Vorgehen auf Basis eines reinen Erfolgshonorars abzuschließen, so dass die Betroffenen nicht riskieren, ihren Verlusten noch weiteres Geld hinterherzuschmeißen.

Eingefordert werden können Verluste, die in den vergangenen drei Kalenderjahren entstanden sind – aktuell also bis Anfang 2018. Eine Prüfung von Ansprüchen ist bei spezialisierten Anwälten möglich, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf.

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