BGH – bitte melden!
Langsam wird es ärgerlich! Wieder kein Urteil aus Karlsruhe. Zum zweiten Mal hat der BGH eine Verhandlung zum sogenannten Widerrufsjoker abgesagt, weil – so die offizielle Begründung – die beiden Parteien sich außergerichtlich verglichen haben. Dahinter steckt nichts anderes als der verzweifelte Versuch der Bankenlobby, ein weiteres höchstrichterliches Urteil zum Widerruf von Krediten zu verhindern. Vermutlich hat man auch dieses Mal – wie bereits im Juni – den Kläger mit einer unanständig hohen Zahlung dazu gebracht, seine Klage zurückzuziehen.
Das Kalkül der Banken ist so einfach wie nachvollziehbar. Es lautet: Lieber einen Kläger mit viel Geld mundtot machen als durch ein medial viel beachtetes BGH-Urteil eine weitere Welle an Kreditwiderrufen auszulösen. Denn in Deutschland gibt es vermutlich eine sechsstellige Zahl von Immobilienkäufern, die in den Jahren nach 2002 einen Baukredit mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen abgeschlossen. Fast alle haben gute Chancen, mit dem Widerrufsjoker ihren Kredit zu widerrufen und damit per sofort auf die aktuell niedrigen Hypothekenzinsen umzusteigen.
Für die meisten würde das eine Ersparnis im fünfstelligen Euro-Bereich bedeuten. Auf der anderen Seite wären das aber Verluste für die Kreditinstitute – die genaue Zahl kennt niemand. Aber es ist nicht besonders gewagt, zu behaupten, dass es hier in der Summe um Milliardenbeträge gehen dürfte. Entsprechend vehement kämpft der Bankensektor dagegen, dieses Thema allzu bekannt werden zu lassen. Wir bei der „Interessengemeinschaft Widerruf“ schätzen, dass rund 80 Prozent aller Häuslebauer, die davon betroffen sind, die Möglichkeit eines Kredit-Widerrufs bis heute gar nicht kennen. Das ist umso ärgerlicher, als es die Bankenlobby auf der anderen Seite geschafft hat, dass diese Chance nur noch eine sehr begrenzte Lebensdauer hat. Sehr wahrscheinlich haben Verbraucher nur noch bis Mitte 2016 Zeit, einen Immobilienkredit, der bis 2010 abgeschlossen wurde, zu widerrufen.
In dieser Situation kann man nur sagen: BGH – bitte melden! Es kann nicht sein, dass die Banken die obersten Richter am Nasenring durch die Arena führen. In Karlsruhe hat man zwar schon mehrfach deutlich gemacht, dass man in dieser Sache eindeutig auf Seiten der Verbraucher steht. Doch in wichtigen Detailfragen, wie beispielsweise der Verwirkung, fehlt noch eine letztinstanzliche Meinungsäußerung. Und die Banken tun alles, dass es dabei auch bleibt.
Doch der Bundesgerichtshof hat durchaus auch außerhalb seiner Richtersprüche die Möglichkeit, seine Meinung kund zu tun. Durch entsprechende Aufsätze in Fachzeitschriften beispielsweise. Diese haben zwar nicht das Gewicht eines Urteils – doch sie werden in der Branche durchaus beachtet. Dies wäre umso wichtiger, als die Rechtsprechung zum Widerrufsjoker gerade in der ersten Instanz derzeit aussieht wie Kraut und Rüben. Manchmal hat man den Eindruck, dass die Urteile dort je nach Tagesform der Richter ausfallen. Vielleicht ist auf Landgericht-Ebene mancher auch schlicht überfordert. Denn die Materie ist nicht ganz trivial.
Einstweilen kann man jedem Verbraucher nur raten: Informieren Sie sich über die Möglichkeit eines Kredit-Widerrufs! Lassen Sie Ihren Kreditvertrag prüfen und widerrufen Sie, falls das Darlehen von einem Anwalt als angreifbar eingestuft wird! Und vor allem: Bleiben Sie hartnäckig! Lassen Sie sich nicht davon abspeisen, dass die Bank keine Kompromissbereitschaft zeigt oder ein Richter in der ersten Instanz möglicherweise bankenfreundlich urteilt. In der zweiten Instanz oder spätestens beim BGH sieht die Sache anders aus. Das wissen auch die Banken und lenken vorher ein.
Ja, ich weiß. Klagen sind teuer. Das Kostenrisiko wird schnell beträchtlich. Doch erstens gibt es Rechtsschutzversicherungen und zweitens gibt es Prozessfinanzierer, die gegen eine Erfolgsbeteiligung die Kosten übernehmen. Wenn der Fall also eindeutig ist, gibt es keinen Grund auf sein gutes Recht zu verzichten.