Die 15 wichtigsten Fragen und Antworten zum Widerruf eines Darlehens mit dem Widerrufsjoker

Seit November 2002 haben Verbraucher ein Widerrufsrecht für private Kredite. Dieses dient dazu, dass der Kreditnehmer eine so wichtige Entscheidung wie den Abschluss eines Darlehens noch einmal überdenken kann und innerhalb einer gewissen Frist (üblicherweise 14 Tage) von seiner Entscheidung zurücktreten kann. Deshalb muss der Kreditvertrag eine sogenannte Widerrufsbelehrung enthalten, die den Verbraucher über sein Recht aufklärt. Zudem muss die Bank im Vertragstext grundlegende Informationen (sogenannte Pflichtangaben) liefern. Doch in vielen Fällen ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder es fehlen Pflichtangaben in den Kreditverträgen. Diverse Gerichtsurteile ziehen daraus die Konsequenz: In einem solchen Fall fängt die Widerrufsfrist nicht an zu laufen. Der Kredit kann auch viele Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden.

Durch die stark gesunkenen Zinsen der vergangenen Jahre ergibt sich damit gerade bei Immobilienkrediten eine große Chance. Hausbesitzer können ihre alten Darlehen widerrufen und die gesunkenen Zinsen für eine Umschuldung nutzen. Aus vier Prozent Zins können auf diese Weise künftig 1,5 Prozent oder noch weniger werden. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) unterstützt Verbraucher bei der Umsetzung eines Kredit-Widerrufs, dem sogenannten Widerrufsjoker. Unabhängige Rechtsanwälte prüfen kostenlos Ihren Vertrag auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und bieten anschließend eine kompetente Unterstützung im Vorgehen gegen das Kreditinstitut. Auch bei der Vermittlung einer Anschlussfinanzierung sind wir behilflich. An dieser Stelle wollen wir für Einsteiger die wichtigsten Fragen und Antworten klären.

1. Welche Kreditverträge sind von falschen Widerrufsbelehrungen betroffen?

Grundsätzlich kommen Kredite, die nach November 2002 abgeschlossen worden sind, in Frage. Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2016 sind jedoch bei Baufinanzierungen im Wesentlichen nur noch Darlehen widerrufbar, die ab Juni 2010 abgeschlossen worden sind.

2. Kommen nur Immobiliendarlehen für den Widerruf in Frage?

Grundsätzlich kommen alle privaten Verbraucherdarlehen in Frage. Besonders interessant ist das Thema allerdings bei Baufinanzierungen. Grund sind die hohen Kreditbeträge sowie die vergleichsweise einfache Umschuldung. Bei Kfz-Krediten kann der Widerruf eines Darlehens sinnvoll sein, um die Rückgabe des Fahrzeugs (beispielsweise eines manipulierten Diesel) zu erreichen. Mehr dazu hier.

3. Woher erfahre ich, ob meine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist?

Am besten nehmen Sie das Angebot einer kostenlosen Prüfung durch die Kooperationsanwälte der IG Widerruf in Anspruch. Hier kommen Sie direkt zum Prüfungsformular. Dabei erfahren Sie, ob Ihr Vertrag angreifbar ist, wie die nächsten Schritte aussehen und welche Erfahrungen wir ggf. mit Ihrer Bank bereits gesammelt haben.

4. Kann ich meinen Kreditvertrag auch ohne einen Anwalt widerrufen?

Theoretisch ja. Allerdings zeigt unsere Erfahrung, dass ein Kreditinstitut den Kunden nicht ernst nimmt, solange er nicht durch einen Anwalt begleitet wird. In der Regel werden Sie für Ihren Widerruf nur ein ablehnendes Standardschreiben ernten. Das ändert sich bei vielen Kreditinstituten, sobald ein Anwalt eingeschaltet wird.

5. Was kostet mich die Hilfe eines Anwalts?

Normalerweise beginnt der Anwalt seine Tätigkeit mit einer außergerichtlichen Vertretung. Das bedeutet, dass er der Bank in einem Schreiben detailliert die Fehler der Widerrufsbelehrung aufzeigt und einschlägige Gerichtsurteile zitiert. Diese außergerichtliche Tätigkeit wird in der Regel nach dem wirtschaftlichen Vorteil berechnet, also dem Betrag, den der Kunde  bei einem erfolgreichen Widerruf sparen kann. Dazu kommt teilweise noch eine sogenannte Einigungsgebühr, wenn die Bank einer Anpassung des Kredits zustimmt. Vor Gericht sind die Kosten deutlich höher. Deshalb ist in der Regel nur für rechtsschutzversicherte Kunden eine Klage ratsam.

6. Wann greift die Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung greift meist dann, wenn es sich bei der finanzierten Immobilie nicht um einen Neubau und auch nicht um ein vermietetes Objekt handelt. Wichtig: Der Schadensfall, zu dem die Rechtsschutzversicherung bestehen muss, ist nicht der Abschluss des Kredits (auch wenn das manche Rechtsschutzversicherungen behaupten). Relevant ist vielmehr der Zeitpunkt des Widerrufs. Deshalb ist es auch möglich, noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, nachdem eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung festgestellt wurde. Näheres erfahren Sie im Rahmen der kostenlosen Prüfung ihres Kredits.

7. Was bedeutet eigentlich der Widerruf eines Kredits?

Wenn Sie einen Kredit widerrufen, fordern Sie damit dessen Rückabwicklung. Das bedeutet, dass das Kreditinstitut alle Zahlungen, die in Zusammenhang mit diesem Darlehen stehen, stornieren muss. Das würde bedeuten, dass Sie nicht nur aus dem teuren Darlehen herauskommen, sondern zusätzlich noch eine Entschädigungszahlung von ihrer Bank bekommen.

8. Wie realistisch ist die vollständige Rückabwicklung des Darlehens?

Die vollständige Rückabwicklung eines Kredits ist die Ausnahme und zumeist nur vor Gericht zu erreichen. Allerdings sehen wir in der Praxis der IG Widerruf, dass viele Banken im Rahmen eines Vergleichs bereit sind, den Kunden ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Darlehen zu entlassen. Solche Kompromisse sind bei etlichen Banken außergerichtlich zu erreichen – ohne großes Kostenrisiko und vergleichsweise schnell.

9. Reagieren alle Kreditinstitute kompromissbereit?

Nein. Die Banken und Versicherungen agieren hier sehr unterschiedlich. Einige Häuser blocken komplett und lassen es darauf ankommen, ob der Kunde zu einer Klage bereit ist. Andere zeigen sich in hohem Masse vergleichsbereit. Die IG Widerruf hat die Erfahrungen mit einzelnen Kreditinstituten in ihrem Blog zusammengefasst.

10. Was ist, wenn der Kreditvertrag inzwischen verlängert wurde (Prolongation)?

Solange Sie bei einer Verlängerung eines Darlehens kein zusätzliches Geld aufgenommen haben, gilt die Prolongation nicht als eigenständiger Kredit. Das bedeutet: Ein Darlehen, das vor November 2002 abgeschlossen wurde und danach bei der gleichen Bank verlängert wurde, kommt für den Widerruf nicht in Frage. Spätere Prolongation sollten individuell geprüft werden.

11. Gilt der Widerrufsjoker nur für noch laufende Darlehen?

Nein. Auch Darlehen, die in der Vergangenheit durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung beendet wurden, kommen in Frage. In diesem Fall kann die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden, wenn der Kreditvertrag eine falsche Widerrufsbelehrung enthält. Die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung sollte nicht zu lange zurückliegen. Bei regulär beendeten Darlehen kann über den Widerruf eine Rückabwicklung verlangt werden, was zur Folge hat, dass die Bank Ihnen eine Entschädigung zahlen muss.

12. Gibt es beim Widerrufsjoker eine Verjährung?

Der Gesetzgeber hat mit einem neuen Gesetz für Immobilienkredite dafür gesorgt, dass der Widerruf auch bei falscher Widerrufsbelehrung nur noch begrenzt möglich ist. Darlehen, die nach Juni 2010 abgeschlossen wurden,  sind von dieser Regelung nicht betroffen. Unabhängig davon sehen einige Gerichte beim Widerrufsjoker eine sogenannte Verwirkung. Dies bedeutet, dass man dem Kreditinstitut einen Schutz vor dem Widerruf zuspricht, weil der Kunde seit dem Abschluss des Vertrags über einen längeren Zeitraum den Kredit bedient hat und von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch gemacht hat. Anders als bei der Verjährung gibt es bei der Verwirkung keine klar definierten Fristen. Zudem ist die Verwirkung äußerst umstritten. Deshalb sollte jeder Fall individuell geprüft werden.

13. Kann ich auch KfW-Darlehen oder andere Förderdarlehen widerrufen?

In der Regel ja. Allerdings galten KfW-Darlehen nur bis Juni 2010 als private Verbraucherdarlehen. Später abgeschlossene KfW-Darlehen können daher nicht immer widerrufen werden. Auch hier sollte individuell geprüft werden.

14. Wie kann ich mein Kostenrisiko begrenzen?

Da der Widerruf eines Darlehens ohne Anwalt wenig aussichtsreich ist, besteht für den Verbraucher ein Kostenrisiko. Dies können Sie begrenzen, indem Sie zunächst die Möglichkeit prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung in Frage kommt bzw. noch abgeschlossen werden kann (siehe Kapitel Rechtsschutz). Ist dies nicht der Fall, kommt möglicherweise ein Anwalt in Frage, der auf Basis eines Erfolgshonorars außergerichtlich tätig wird. Zudem ist die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer möglich, der sämtliche Kosten für Anwalt und Gericht übernimmt. Mehr dazu unter www.widerruf.info/prozessfinanzierung.

15. Wann brauche ich eine Anschlussfinanzierung?

Es kann zwar nicht schaden, sich die grundsätzliche Zusage für eine Anschlussfinanzierung vor dem Widerruf zu besorgen. Wenn Sie allerdings über eine gute Bonität verfügen, ist das allerdings nicht unbedingt nötig. In der Praxis führt der Widerruf eines Kredits nämlich nicht dazu, dass die Bank diesen Widerruf bestätigt und den Kredit fällig stellt. Eher kommt es zu einem Vergleich, in dessen Verlauf der Kreditzins bei der bestehenden Bank nach unten angepasst wird, so dass eine Umschuldung überflüssig wird.

Bestehen jedoch Zweifel an der Bonität oder entwickeln sich die Verhandlungen mit der Bank in Richtung einer Vertragsauflösung, dann sollte eine Anschlussfinanzierung sichergestellt sein. Die IG Widerruf ist dabei behilflich.

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Mekki

    Vielen Dank für den super Beitrag bezüglich der Kredite und dem Widerrufsrecht. Ich finde das Konzept, ein Widerrufsrecht für Kredite einzuführen, scheint eine sinnvolle Massnahme, damit man Kredite nochmal überdenken kann. Ich finde durch Online Kredit Portale wird das Kredit aufnehmen zwar leichter – allerdings sollte man es dennoch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

  2. TEKINALP, Yunus

    Guten Tag,
    Ich habe meine Immobilienfinanzierung ( April 2008 ) bei der Kreissparkasse Köln vorzeitig ( 30.09.2015) abgelöst ( durch Ankauf die Miteigentumsanteil meiner Frau ) und ca. 11.000,00 Euro Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt. Juli 2015 habe ich durch einen Anwalt wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung einen Widerruf eingelegt, mit der Absicht im negativen Fall gerichtlich vorzugehen. Die Kreissparkasse Köln hat das abgelehnt. Zum Zeitpunkt des Widerrufes hatte ich eine RSV, die jetzt nicht mehr gültig ist.
    Für mein Eigentum nahm ich von der LBS einen Modernisierungskredit Juni 2013 in Höhe von 30.000, 00 Euro aufgenommen, den ich zur gleichen Zeit auch vorzeitig abgelöst und dafür über 3.000,00 Euro Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt. Kann ich die auch zurückfordern?
    Wie kann ich jetzt vorgehen? Was würden Sie mir vorschlagen?
    Vielen Dank im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Roland Klaus

      Grundsätzlich kann ich hier keine anwaltlichen Ratschläge erteilen, da ich selbst kein Anwalt bin. Ob der LBS-Kredit widerrufbar ist, hängt davon ab, ob seine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Das ist eher unwahrscheinlich, da die Fehlerquote in den 2013er-Verträgen bereits recht niedrig war. Aber lassen Sie es prüfen!

      Ob die RSV decken muss, sollten Sie mit Ihrem Anwalt besprechen. Relevant ist normalerweise der Zeitpunkt, zu dem die Bank Ihren Widerruf zurückweist. Dass Sie die RSV zwischenzeitlich gekündigt haben, wird die Sache aber nicht gerade vereinfachen.

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