Sparkasse-Kunden können neue Kredite mit der Checkbox-Widerrufsbelehrung widerrufen
Die meisten Banken haben die Widerrufsbelehrung in ihren Kreditverträgen ab dem Jahr 2011 wetterfest gemacht, so dass ein Widerruf mit Hilfe des Widerrufsjokers nach diesem Zeitpunkt nur noch eine geringe Aussicht auf Erfolg hat. Das war zumindest bisher unsere Aussage bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Doch ein neues Urteil des OLG München aus dem Mai 2015 schafft nun auch gute Voraussetzung für den Widerruf von Krediten, die 2011 oder später abgeschlossen wurden. Dabei geht es um Darlehen, die eine Widerrufsbelehrung mit dem sogenannten Checkbox-Verfahren haben. Diese Widerrufsbelehrung wurde vor allem von Sparkassen verwendet, und zwar von 2011 bis Mitte 2013.
Das Besondere an dieser Widerrufsbelehrung ist, dass sie aus mehreren Textbausteinen besteht, von denen die Bank bei Kreditabschluss einige angekreuzt hat („Checkbox“). Diese wurde nun vom OLG als unzulässig erklärt. Dabei bemängelte das Gericht gleich mehrere Fehler in diesen Verträgen. Zum einen fehle die drucktechnische Hervorhebung der Widerrufsbelehrung. Zwar gebe es einen schwarzen Rahmen, dieser umfasse allerdings nicht wie vorgeschrieben nur die Widerrufsbelehrung (zumeist Punkt 14 des Kreditvertrags), sondern auch weitere Textbestandteile (Punkte 12 und 13). Zum anderen ist der Fristbeginn des Widerrufszeitraums nicht klar definiert, was dazu führt, dass ein späterer Widerruf möglich ist.
Auch biete das Ankreuzsystem nicht die nötige Deutlichkeit und Klarheit, so hatte der Kläger argumentiert. Denn in dem Text der Widerrufsbelehrung befinden sich auch etliche Formulierungen, die auf den jeweiligen Fall gar nicht zutreffen. Insofern ist der Kunde gezwungen, die für ihn relevanten Textstellen erst zu suchen.
In dem betreffenden Fall ging es um die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, die gezahlt wurde, um den Vertrag vorzeitig zu beenden. Allerdings ist das Urteil genauso auf noch laufende Kreditverträge anzuwenden. Da viele Sparkassen ihre Vertragsunterlagen zentral erstellen lassen, findet sich diese Widerrufsbelehrung in zahlreichen Krediten von Sparkassen in ganz Deutschland.
Das Besondere an diesem Fall ist, dass erstmal in großer Zahl Verträge betroffen sind, die nach 2010 abgeschlossen wurden. In der Regel haben diese Verträge noch eine Zinsbindung, die mindestens noch sechs bis acht Jahre läuft. Damit ist die Ersparnis, die ein Kreditnehmer bei einem vorzeitigen Ausstieg aus einem solchen Darlehen erzielen kann, besonders groß.
Falls Sie also in den Jahren 2011 bis 2013 ihre Baufinanzierung bei einer Sparkasse abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob sich die genannten Fehler auch in ihrem Vertrag finden. Besonders in Bayern (OLG München) dürften die Chancen dafür sehr gut stehen. Die IG Widerruf (www.widerruf.info) bietet eine kostenlose Prüfung der Darlehen durch erfahrene Anwälte an, die bei fehlerhaften Verträgen auch die Vertretung gegenüber der Bank übernehmen können.
Wir beabsichtigen unsere Haus zum 31.08 zu verkaufen, wir haben auch einen Käufer für 137.000€:
Die Verträge sind noch relativ frisch, auf Anfrage bei der Sparkasse, sagte man mir das sich die Vorfälligkeit auf 27.000€ beläuft.
Die Verträge entsprechen genau dem was oben beschrieben ist, gibt es schon jemanden, der damit erfolg hatte?
in meinem Fall muss ich wohl erstmal unter vorbehalt zahlen, damit ich den Verkauf abschliessen kann und mir dann im nachhinein das Geld wiederholen.
Hallo Alex,
ja, es gibt durchaus schon erste Erfolge. Allerdings ist es immer eine schlechte Ausgangsposition, wenn man aufgrund des Immobilienverkaufs unter zeitlichem Druck steht. Hat also der Verkauf oberste Priorität, dann ist die von Ihnen genannte Vorgehensweise sinnvoll: Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) bezahlen und dann versuchen, das Geld von der Bank zurückzuholen. In der Regel wird dabei außergerichtlich keine 100%-Rückzahlung gelingen, aber vernünftige Quoten von 50 Prozent und mehr sind drin.
Wenn die Sache nicht so zeitkritisch ist (z.B. weil man noch keinen Käufer hat oder den Käufer gut kennt), dann empfehle ich dringend, mit der Bank zu verhandeln, solange der Kredit noch läuft. In diesem Fall gilt also: Anwalt mandatieren (z.B. über die IG Widerruf) und mit der Bank eine außergerichtliche Einigung über die vorzeitige Beendigung des Darlehens suchen. Das kann zwar einige Monate dauern, ist aber in der Regel erfolgversprechender als der Versuch, eine VFE zurückzuholen.
Denn wie so häufig im Leben gilt auch hier: Wenn man dem Geld (gemeint ist in diesem Fall die VFE) erstmal hinterher laufen muss, dann macht das die Sache nicht einfacher.
Guten Tag, ich habe auch ein Darlehensvertrag mit der sogenannten Checkbox Widerrufsbelehrung von 2011.
Wir wohnen in Hamburg, heißt das jetzt, dass man als Hamburger weniger gute Chancen ( bezogen auf die Checkbox ) hat als jemand der aus München kommt?
Mit freundlichen Grüßen
Rico
Für die erste Instanz könnte das zutreffen. Leider ist die Rechtssprechung zu diesem Thema derzeit sehr unterschiedlich, teilweise entscheiden am gleichen Gericht die Kammern unterschiedlich. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass sich nach einem BGH-Urteil am 1. Dezember die Rechtssprechung zugunsten der Verbraucher vereinheitlichen sollte.