Diesel Widerrufsjoker: Gericht erklärt Sixt Leasing Vertrag für ungültig

Spannendes Urteil zum Widerruf eines Auto-Leasing-Vertrags: Das Landgericht München hat entschieden, dass ein Vertrag von Sixt Leasing fehlerhaft ist und daher vom Kunden noch lange nach Abschluss widerrufen werden kann. Die Folgen sind spektakulär.

 

Aufgrund von Formfehlern in den Vertragsunterlagen von Sixt Leasing ist der Widerruf berechtigt, obwohl der Kunde erst drei Jahre nach Unterzeichnung des Leasing-Vertrags widerrufen hat. Das urteilte das LG München I (Az. 10 O 9743/18). Der Kunde erhält sämtliche Leasingraten wieder zurück und gibt das Fahrzeug ab. Eine Nutzungsentschädigung muss er nicht bezahlen. Er hat das Auto also drei Jahre lang kostenlos gefahren!

Die Interessengemeinschaft Widerruf hat bereits vor einiger Zeit festgestellt, dass zahlreiche Leasingverträge von Autobanken Formfehler enthalten, die dafür sorgen, dass der sogenannte Widerrufsjoker greift. Das Landgericht München hat nun im Fall Sixt Leasing gleich mehrere Fehler bemängelt. Insbesondere sogenannte Pflichtangaben, die dem Kunden im Finanzierungsvertrag genannt werden müssen, waren fehlerhaft. So bemängelt das Gericht beispielsweise unzureichende Informationen für den Fall der Kündigung des Leasingvertrags. Auch die Widerrufsbelehrung selbst wird als mangelhaft gerügt. Der Kunde werde nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert, heißt es.

Im Ergebnis fängt dadurch die übliche Widerrufsfrist nicht zu laufen an. Der Kunde kann daher auch Jahre nach Abschluss noch den Widerruf erklären. Der Kredit- oder Leasingvertrag muss dann rückabgewickelt werden. Das bedeutet: Der Kunde gibt das Auto ab und erhält seine Zahlungen zurück. Ob er eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen muss, ist derzeit noch umstritten. Immer mehr Gerichte bewerten diese Frage jedoch ähnlich wie das LG München und sagen, dass der Kunde keine weiteren Zahlungen mehr leisten muss.

Insbesondere für Diesel-Besitzer, die von Fahrverboten bedroht sind, ist der Widerruf des Kredit- oder Leasingvertrags ein sinnvolles Mittel, um das Fahrzeug zu guten Konditionen zurückgeben zu können. Allerdings ist der Widerruf nicht auf Diesel-Fahrzeuge beschränkt. Da juristisch mit Formfehlern in den Verträgen argumentiert wird, ist es unerheblich, welches Fahrzeug finanziert wurde. Auch bei Benziner greift daher der Widerrufsjoker.

Verbraucher, die den Kauf ihres Fahrzeugs per Leasing oder Kredit finanziert haben, können bei der Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos prüfen lassen, ob der Widerrufsjoker bei ihnen greift. Im Zuge dieser Prüfung erfahren sie auch, welches Vorgehen für die Umsetzung des Widerrufs nötig ist und welche Kosten damit verbunden sind. In der Regel übernimmt eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten. In vielen Fällen kann sogar noch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, bevor der Widerruf ausgesprochen wird.

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