Widerrufsjoker: Wie Sie fehlerhafte Baufinanzierungen der Sparkassen erkennen

Mit seinem Urteil aus dem November 2016 hat der Bundesgerichtshof ein weit verbreitetes Formular der Sparkassen für Baufinanzierungen für ungültig erklärt. In welchem Zeitraum wurde das fehlerhafte Formular verwendet? Das ist nicht ganz einfach zu sagen.

Immobilienbesitzer, bei deren Darlehen die Sparkasse ein solches Formular verwendet haben, können einige Tausend Euro sparen, indem sie das laufende Darlehen widerrufen. Als Folge eines solchen Widerrufs kann das Darlehen entweder vorzeitig beendet werden oder auf einen deutlich niedrigeren Zins umgestellt werden. Realistisch ist dabei die Reduzierung durch den Widerrufsjoker von etwa vier Prozent auf rund 1,5 Prozent.

Das mangelhafte Formular erkennen Sie am Aufdruck: „Fassung Juni 2010“. Diese Angabe findet sich links unten hochkant auf den ersten Seiten des Darlehens. Abgelöst wurde dieses fehlerhafte Formular durch korrigierte Versionen im November 2010 und November 2011. Diese enthalten den vom BGH bemängelten Fehler nicht mehr. Der Widerruf ist dort also wesentlicher schwerer durchzusetzen.

Das bedeutet aber nicht, dass das fehlerhafte Formular „Fassung: Juni 2010“ von den Sparkassen nur bis November 2010 verwendet wurde. Nach Erfahrung der Interessengemeinschaft Widerruf, die mehrere hundert der fraglichen Darlehen geprüft hat, haben Sparkassen das mangelhafte Formular häufig bis tief in das Jahr 2011 verwendet. Auch einige Kredite aus 2012 sind uns bereits untergekommen, die ebenfalls noch das damals längst überholte Formular benutzt haben.

Die Zeiträume, in denen das mangelhafte Formular verwendet wurden, unterscheiden sich dabei ganz erheblich von Sparkasse zu Sparkasse. Einige Banken haben dabei sehr zügig die korrigierten Formulare verwendet, frühestens also im November 2010. Andere verfuhren offenbar nach dem Motto: Wenn noch alte Formulare in der Schublade liegen, dann werden sie auch verwendet. Das rächt sich nun massiv: Denn unabhängig davon, wann genau Privatkunden eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, gilt: Wurde in dem Kreditvertrag das fehlerhafte Formular verwendet, steht dem Kunden der Widerrufsjoker zu.

Im Normalfall benötigen Sie für die Umsetzung des Widerrufs anwaltliche Hilfe. Denn so gut wie immer lehnt die Bank den Widerruf ab, wenn er lediglich vom Kunden ausgesprochen wird. Schaltet sich jedoch ein Anwalt ein, so ändert sich das Bild, wenn das Formular „Juni 2010“ verwendet wurde. Häufig gibt es dann recht schnell eine außergerichtliche Lösung. Notfalls kann der Widerruf auch mit einer Klage erwirkt werden.

Erster Schritt für betroffene Verbraucher ist die kostenlose und unverbindliche Prüfung der Verträge durch erfahrene Anwälte bei der Interessengemeinschaft Widerruf. Diese Prüfung ist auch dann sinnvoll, wenn Sie schon festgestellt haben, dass bei ihrer Baufinanzierung das fehlerhafte Formular verwendet wurde. Denn im Zuge der Prüfung sagen Ihnen die Anwälte nicht nur endgültig, ob der Widerrufsjoker greift. Sie erfahren beispielsweise auch, welche Erfahrungen wir mit Ihrer Sparkasse gesammelt haben und welche Kosten bei der anwaltlichen Umsetzung des Widerrufs auf Sie zukommen. Auch prüfen wir, ob eine Rechtsschutzversicherung greift oder ob eine Umsetzung auf Basis eines Erfolgshonorars möglich ist.

Sparkassen-Kunden sollten daher die Möglichkeit auf den Widerrufsjoker für sich nutzen und den Kreditvertrag prüfen lassen. Zwei wesentliche Vorteile sind mit dem Widerruf verbunden: Erstens eine deutliche Ersparnis durch eine Reduzierung der Zinsen. Zweitens die Möglichkeit, sich die aktuellen Niedrigzinsen langfristig zu sichern, ohne auf das Ende der aktuellen Zinsbindung warten zu müssen. Damit brauchen Sie auch keine Angst mehr vor steigenden Zinsen zu haben.

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