Widerrufsjoker: Welche Baufinanzierungen sind aussichtsreich für einen Widerruf?

Der Widerrufsjoker wird oft als Allheilmittel für den Ausstieg aus einer Baufinanzierung gesehen. Doch so einfach ist die Sache nicht. Denn zuletzt gab es etliche Gerichtsurteile, die zulasten der Verbraucher ausgefallen sind. Wer hier voreilig klagt, riskiert hohe Kosten. Dennoch bleiben noch genügend aussichtsreiche Fälle übrig.

 

Das Sparpotenzial für Immobilienbesitzer, die den Widerrufsjoker erfolgreich ausspielen, ist riesig. Nach Erfahrung der Interessengemeinschaft Widerruf, die Verbraucher beim Widerruf einer Baufinanzierung unterstützt, liegt die durchschnittliche Ersparnis bei rund 10.000 Euro, in einigen Fällen auch deutlich darüber. Doch dem steht auch ein nicht unerhebliches Risiko gegenüber. Denn die Kosten für den Widerruf eines Darlehens sind beträchtlich – insbesondere dann, wenn es vor Gericht geht und keine Rechtsschutzversicherung greift.

Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld zu informieren, wie gut die Voraussetzungen für das eigene Darlehen sind. In erster Linie ist ihr Anwalt dafür der richtige Ansprechpartner. Deshalb sollten Sie einen Anwalt wählen, der tief in der Materie steckt und die aktuelle Rechtssprechung genau verfolgt.

Doch bei welchen Banken haben Sie die besten Chancen? Nach den Erfahrungen, die die Anwälte der IG Widerruf in zahlreichen Fällen gesammelt haben, ergibt sich das Bild, das wir ihnen in diesem Beitrag aufzeigen. Grundsätzlich gilt: Baufinanzierungen, die vor Juni 2010 abgeschlossen worden sind, können nicht mehr widerrufen werden. Wer diese jedoch rechtzeitig bis Juni 2016 widerrufen hat, hat in vielen Fällen gute Chancen. Nach unserer Erfahrung sind viele Banken inzwischen durchaus kompromissbereit, mehr dazu unten.

Für Darlehen, die ab Juni 2010 abgeschlossen worden sind, ist der Widerruf grundsätzlich noch möglich. Sinnvoll ist er jedoch nicht immer, wie unsere Einschätzungen zeigen:

Sparkassen: Aussichtsreich sind vor allem Darlehen, die zwischen Mitte 2010 und Anfang/Mitte 2011 abgeschlossen worden sind. Sie erkennen diese an der Aufschrift „Fassung: Juni 2010“ links unten auf dem Kreditvertrag. Zu diesem Formular gibt es ein BGH-Urteil, das die Widerrufbarkeit feststellt. Daher ist hier ein Widerruf sehr aussichtsreich. Spätere Formular haben wesentlich geringere Chancen.

ING Diba: Nach Ansicht unserer Anwälte sind so gut wie alle Verträge aus dem Zeitraum zwischen Mitte 2010 und Ende 2015 fehlerhaft, weil die Dauer bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens nicht im Kreditvertrag angegeben ist. Allerdings gibt es zu diesem Thema noch keine Urteile, die diese Sichtweise stützen. Lediglich für den Zeitraum zwischen Juni 2010 und Oktober 2010 sind die Verträge unzweifelhaft falsch, weil die Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe aufgeführt wird, aber nicht genannt wird.

Volksbanken/Sparda/PSD: Die genossenschaftlichen Banken haben nach Juni 2010 nur noch vergleichsweise geringe Fehler gemacht. Ein Vorgehen ist daher nur sinnvoll, wenn eine Rechtschutzversicherung greift.

DSL: Zwar gibt es einzelne verbraucherfreundliche Urteile, aber noch keinen höchstrichterlichen Entscheid gegen die DSL-Bank. Auch hier ist ein Vorgehen daher nur mit Rechtsschutzversicherung zu empfehlen.

Deutsche Bank und Commerzbank sind ebenfalls wenig aussichtsreich – mit Ausnahme einiger Verträge aus dem Zeitfenster Juni bis Dezember 2010.

Wesentlich besser stehen dagegen die Aussichten bei einigen kleineren Kreditinstituten wie Degussa Bank, R&V Versicherung, Münchener Hypothekenbank und BB Bank. Dies gilt für Darlehen, die zwischen Juni 2010 und Anfang/Mitte 2011 abgeschlossen worden sind. 

Dazu kommen natürlich die sogenannten “Altkredite” aus der Zeit vor Juni 2010, bei denen der Widerruf bis zum 21. Juni 2016 ausgesprochen worden ist. Dort hat die Vergleichsbereitschaft der Banken deutlich zugenommen. So machen beispielsweise ING Diba, Sparda und auch Volksbanken hier recht gute Kompromissangebote. Allerdings sollten die Darlehen alle zum Zeitpunkt des Widerrufs noch laufen und im Idealfall auch noch nicht prolongiert worden sein – sonst droht das Argument der Verwirkung.

Ein Rechtsstreit lohnt sich bei diesen Altkrediten auch dann noch, wenn das Darlehen bereits ausgelaufen ist. So haben die Anwälte der Interessengemeinschaft Widerruf zuletzt für Kunden der ING Diba, DSL, der Sparkassen und Volksbanken zuletzt zahlreiche attraktive Nutzungsentschädigungen herausholen können. Voraussetzung ist dabei wie oben gesagt, dass der Kredit bis 21. Juni 2016 wirksam widerrufen wurde.

Grundsätzlich gilt: Die Aussagen dieses Artikels sind nur als Indikation zu verstehen. Sie ersetzen natürlich keine individuelle Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt. Eine solche Prüfung erhalten Sie kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf. Danach wissen Sie, wie die Chancen auf einen Widerruf stehen, ob eine Rechtsschutzversicherung greift und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, falls keine Rechtsschutzversicherung in Frage kommt. Für viele aussichtsreiche Fälle bietet die IG Widerruf auch ein Vorgehen auf Basis eines reinen Erfolgshonorars. Dies kommt allen entgegen, die kein Kostenrisiko eingehen wollen.

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