BGH-Urteil: So fordern Sie die Darlehensgebühr bei ihrer Bausparkasse zurück

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eine sogenannte Darlehensgebühr bei Bausparverträgen ist nicht rechtens. Verbraucher können gezahlte Gebühren zurückfordern. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen.

Eine sogenannte Darlehensgebühr zahlen Verbraucher dann, wenn Sie einen zuteilungsreifen Bausparvertrag in ein Darlehen umwandeln – in der Regel, um eine Immobilie zu finanzieren. Viele Bausparkassen kassierten dann noch einmal zusätzlich zwei Prozent der Kreditsumme zusätzlichen zu den Zinsen. Diese Gebühren sind nicht zu verwechseln mit den Abschlussgebühren, die beim Abschluss eines Bausparvertrags berechnet werden (in der Regel ein Prozent). Auch diese Gebühren werden von Verbraucherschützern häufiger kritisiert. Der BGH hat diese jedoch für rechtens erklärt.

Durch das BGH-Urteil zu Darlehensgebühren profitieren nach Ansicht der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) zwei Gruppen von Verbrauchern: Zum einen all jene, die einen Bausparvertrag haben, den Sie in einen Kredit umwandeln möchten. Hier fällt künftig keine Darlehensgebühr mehr an, auch wenn diese im Vertrag vorgesehen ist. Die Bausparkassen dürften hier dem Verbraucher nach unserer Erwartung keine Steine in den Weg legen. Allerdings gehen wir davon aus, dass diese Gruppe verhältnismäßig klein ist. Durch die stark gesunkenen Zinsen hat die Aufnahme eines Bausparkredits an Attraktivität verloren. Etliche Verbraucher haben Bausparverträge zuletzt als reines Ansparvehikel genutzt.

Interessant ist das BGH-Urteil daher vor allem für alle, die in den vergangenen Jahren eine Darlehensgebühr gezahlt haben. Sie können nun das Geld zurückfordern – inklusive einer Verzinsung. Nach Einschätzung der Kooperationsanwälte der IG Widerruf sollte das für zehn Jahre rückwirkend möglich sein – also für alle Darlehen, die seit 2006 geschlossen wurde. Der Bausparvertrag selbst kann dabei schon älter sein.

Bereits 2014 hatte der BGH in einem vergleichbaren Urteil entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei „normalen“ Verbraucherkrediten unzulässig sind und zurückgezahlt werden müssen. Allerdings hatten sich damals zahlreiche Banken gegen eine Rückzahlung gewehrt, so dass Verbraucher mit Hilfe eines Anwalts und teilweise sogar einer Klage gegen ihre Banken vorgehen mussten. Letztlich haben aber alle Banken die Gebühren wieder zurückbezahlt, wenn der Kunde sich gewehrt hat. Zahlreiche Kunden, die vor einem Konflikt zurückgeschreckt sind, haben ihr Geld dagegen nicht wiedergesehen. Entsprechende Ansprüche sind mittlerweile verjährt.

Wir gehen bei der IG Widerruf daher stark davon aus, dass das Spiel bei den Bausparkassen ähnlich laufen wird. Verbraucher sollten daher auf jeden Fall einkalkulieren, auf die Unterstützung eines Anwalts zurückzugreifen. Die IG Widerruf bietet unter www.widerruf.info/darlehensgebuehr_bausparvertrag eine kostenlose und unverbindliche Prüfung an, ob ein Anspruch auf Rückzahlung besteht. Ist dies der Fall, bieten unsere Anwälte entsprechende Unterstützung bei der Rückforderung des Geldes.

Dabei bietet die IG Widerruf die Möglichkeit, die Gebühren auf Basis eines reinen Erfolgshonorars zurückzufordern. Sie haben damit kein Kostenrisiko und zahlen lediglich einen prozentualen Anteil der zurückgeholten Gebühren. Gelingt es wider Erwarten nicht, die gezahlten Darlehensgebühren zurück zu erhalten, dann entstehen Ihnen keine Kosten.

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