Kreditgebühren – die Psychotricks der Santander Bank

Die Santander Bank ist in den vergangenen Wochen das mit Abstand meistgenannte Kreditinstitut gewesen, wenn es um die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren bei Privatkrediten ging. In rauen Mengen erreichte die IG Widerruf (www.widerruf.info) das Standard-Schreiben der Spanier in dem es wachsweich hieß, sie würden „die zum jetzigen Zeitpunkt nicht verjährten Bearbeitungsgebühren aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatten“.

Jetzt kommt Bewegung in die Sache. Wie mir mehrere Nutzer der IG Widerruf berichten, zahlt die Santander Bank in diesen Tagen die Bearbeitungsgebühren tatsächlich zurück – allerdings netto, das bedeutet ohne Verzinsung. Wer also in 2005 beispielsweise 1000 Euro an Bearbeitungsgebühren bezahlt hat, der bekommt heute genau diese 1000 Euro wieder zurück. Wendet man das BGH-Urteil richtig an, dann steht Ihnen eine Verzinsung von 5 Prozent über dem Basiszins zu.

Aus den 1000 Euro, die in 2005 gezahlt wurden, werden dadurch fast 1600 Euro, die heute eigentlich zurückgezahlt werden müssen. Das juckt die Santander allerdings herzlich wenig. Sie verfährt offenbar nach dem Motto: Die Kunden werden wegen der paar Euro Zinsen schon nicht auf die Barrikaden gehen. Ein Psychotrick, der sicherlich auch bei vielen Kunden verfangen dürfte.

Nun muss jeder selbst entscheiden, wie viel Aufwand ihm die noch ausstehenden Zinsen wert sind. Bei Lichte betrachtet ist die Sache so: Haben Sie den Kreditvertrag vor etlichen Jahren abgeschlossen, dann geht Ihnen eine Menge Geld durch die Lappen, wenn Sie auf die Zinsen verzichten. Das liegt zum einen an der längeren Laufzeit und dem Zinseszinseffekt. Zum anderen liegt es daran, dass die Leitzinsen der EZB, an denen sich der Basiszinssatz orientiert, damals noch deutlich höher waren als heute.

Haben Sie den Kredit allerdings erst vor kurzem abgeschlossen, dann ist der Zinseffekt überschaubar – trotzdem ist es Geld, das Ihnen zusteht. Wie hoch die Verzinsung in ihrem konkreten Fall ist, können Sie mit Hilfe des Online-Rechners auf http://basiszinssatz.info/zinsrechner/index.php selbst ermitteln. Geben Sie einfach die Höhe Ihrer Bearbeitungsgebühr an, den Abschlusstag des Kredits sowie das heutige Datum. Dann wählen Sie die zweite Alternative von unten: „Alternativer dynamischer Zinssatz“ und geben ein: 5 Prozent über Basiszins. Und schon haben Sie den Betrag, mit dem die Santander Sie über die Klinge springen lassen will. Wie gesagt: Was Sie daraus machen, ist Ihre Sache. Wer auf sein Recht besteht, sollte sich auch die Zinsen nicht entgehen lassen.

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Jürgen Eckmann

    Die Volksbank Hohenlimburg hat mir kurz und knapp geschrieben, dass das BGH Urteil nicht auf das Disagio zutrifft, im Vertrag über ein KFW Darlehnen steht aber eindeutig 2 % Bearbeitungsgebühr, daher übergebe ich das jezt meine Anwalt!

  2. Andreas Kunze

    Wenn Sie mir den Hinweis gestatten: Es gab auch Gerichte, die als Zinsanspruch den eigentlichen Kreditzins gewertet haben, siehe u.a. hier hier bei mir http://www.finblog.de/targobank-urteil-verjaehrung-kreditbearbeitungsgebuehren/. Das ist dann nachvollziehbar, wenn der Kredit direkt um die Bearbeitungsgebühr gemindert wurde und der Bankkunde für diesen Betrag die meist sehr hohen Kreditzinsen zahlen musste. Er finanzierte schließlich mit dem Kredit teilweise die Bearbeitungsgebühr. Dann kommt möglicherweise ein Zinsanspruch heraus, der die eigentliche Bearbeitungsgebühr noch weit übersteigt.

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