Widerruf einer Lebensversicherung: Erfolgreiche Rückabwicklung bei Clerical Medical (CMI)

Die Wertentwicklung von Lebensversicherungen hat in den vergangenen Jahren viele Anleger enttäuscht. Wer sich von seiner Police trennen will, sollte prüfen lassen, ob ein Widerruf (auch Widerspruch genannt) infrage kommt. Dies ist in den meisten Fällen die mit Abstand lukrativste Art und Weise, eine Lebensversicherung aufzulösen. Die Interessengemeinschaft Widerruf  begleitet Verbraucher von A bis Z bei der Rückabwicklung einer Police. Positive Erfahrungen haben wir beispielsweise mit dem Widerruf von Verträgen bei Clerical Medical (CMI) gemacht.

Um eine Lebensversicherung widerrufen zu können, müssen die Versicherungsunterlagen Fehler aufweisen. Dies kann beispielsweise eine mangelhafte optische Gestaltung der Widerspruchsinformation sein, fehlende Verbraucherinformationen oder die Nennung falscher Fristen.

Weist die Versicherung solche Fehler auf, so beginnt die übliche Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das hat zur Folge, dass der Versicherte noch Jahre nach Abschluss der Lebensversicherung den Widerspruch erklären kann. Der Vertrag muss dann rückabgewickelt werden. Für Verbraucher hat das einen großen Vorteil. Denn anders als bei einer Kündigung muss die Versicherung bei der Rückabwicklung einer Police sämtliche angefallenen Kosten an den Verbraucher erstatten.

Davon betroffen sind beispielsweise die sogenannten Vertriebskosten, also die Provisionen die beim Abschluss an den Vermittler gezahlt werden. Genauso erfasst sind die Verwaltungskosten, die während der Laufzeit entstanden sind. Durch die Erstattung dieser Kosten erhält der Verbraucher bei der Rückabwicklung einer Lebensversicherung in aller Regel wesentlich mehr Geld zurück, als wenn er die gleiche Police kündigt.

Positive Erfahrungen mit einer Rückabwicklung haben wir beispielsweise mit der Clerical Medical (CMI) gemacht. Die Verträge der britischen Versicherung sind in hohem Masse fehlerhaft und ermöglichen dadurch den Widerruf der Police. Zwar lehnt die Versicherung den Widerruf in aller Regel ab, solange er nur vom Kunden ausgesprochen wird. Schaltet sich aber ein fachkundiger Rechtsanwalt ein, so ist eine außergerichtliche Einigung über eine Rückabwicklung in relativ kurzer Zeit zu erzielen.

Clerical Medical (CMI) hat in Deutschland insbesondere in den 90er Jahren und zu Beginn der 2000er Jahre über zahlreiche Vermittler sogenannte Fondspolicen verkauft. Ein Teil der Beiträge wird dabei für den Versicherungsschutz und für die Kosten verwendet. Ein anderer Teil fließt in Investmentfonds.

Das klingt zunächst einmal ganz gut. Allerdings sind viele Versicherte, die vor einigen Jahren eine Fondspolice bei Clerical Medical abgeschlossen haben, enttäuscht von der Wertentwicklung. Dies liegt zum einen an den hohen Kosten, mit denen die Briten die Versicherung belasten – zum anderen an der dürftigen Wertentwicklung einiger Investmentfonds.

Im Rahmen der Rückabwicklung stellen sich Versicherte bei einer Fondspolice auf jeden Fall besser, als wenn Sie die Versicherung kündigen. Die Wertentwicklung der Fonds bleibt dem Versicherten nämlich auch im Rahmen einer Rückabwicklung erhalten. Dazu kommt aber die Rückerstattung der Kosten durch die Versicherungsgesellschaft. Nicht selten entsteht durch einen Widerruf ein Mehrwert von 30-40 Prozent – das entspricht in etwa den Kosten, die über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren bei einer solchen Fondspolice anfallen.

Verbraucher, die die Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung prüfen lassen wollen, können dies kostenlos und unverbindlich  bei der Interessengemeinschaft Widerruf tun. Erfahrene und spezialisierte Anwälte sagen Ihnen innerhalb weniger Tage, ob ihr Versicherungsvertrag angreifbar ist und welchen Mehrertrag Sie im Rahmen einer Rückabwicklung zu erwarten haben. Die Kosten für die anwaltliche Betreuung eines Widerrufs wird in der Regel von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Haben Sie noch keine Rechtsschutzversicherung, so besteht die Möglichkeit, diese vor Widerruf der Lebensversicherung abzuschließen.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Karl-Heinz Zimmermann

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hatte im Dezember 2004, durch einen Vermittler, für jeden meiner beiden Kinder (Versicherungsnehmer) einen Clerical Medical Vertrag abgeschlossen. Policenbezeichnung: Wealthmaster Classic Plan
    Die Wertentwicklung der beiden Verträge war in den Folgejahren so schwach, sodass ich diese ab 2016 beitragsfrei gemacht habe.
    Auch die weitere Entwicklung bis heute ist absolut schlecht, sodass ich entschieden habe das Geld auf irgendeine Weise zurückzuholen. Clerical Medical gibt in den jährlichen Mitteilungen immer einen Rückkaufwert an. Dieser liegt zwar immer noch ein Stück unter den getätigten Einzahlungen, aber entwickelt sich auch nicht weiter. Jetzt habe ich gehört, dass durch ein BGH Urteil ein Widerspruch gegen diese Verträge eingelegt und eine Rückabwicklung eingefordert werden kann, dessen Erlös höher als der Rückkaufwert sein soll.

    Gerne würde ich mehr darüber wissen und würde mich freuen dies zu erfahren.

    Im voraus möchte ich mich herzlich für ein feedback von Ihnen bedanken.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Karl-Heinz Zimmermann aus Mainz

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