Nach Kredit-Widerruf – Umschuldung ist möglich
Rund 1000 Prüfungen von Immobilienkrediten hat die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) in gut drei Monaten vermitteln. Das Ergebnis ist eindeutig: Etwa 70 Prozent aller Kreditverträge, die zwischen Ende 2002 und Mitte 2010 abgeschlossen wurden, enthalten Fehler in der Widerrufsbelehrung. Sie sind daher angreifbar. Einer ganzen Reihe von Kreditnehmern haben unsere Partneranwälte deshalb schon zu deutlich niedrigeren Zinsen verholfen. Entweder durch einen Kompromiss mit der bestehenden Bank, die die Zinsen deutlich gesenkt hat – häufig auch kombiniert mit einer Verlängerung der Laufzeit. Oder durch die vorzeitige Entlassung aus einem Kredit und dem Wechsel zu einer anderen Bank.
Dabei können wir mit einem Vorurteil aufräumen, das immer wieder in Verbindung mit dem Widerrufsjoker genannt wird. Wer einen Kredit widerrufen hat, so hört man, tue sich schwer damit, eine Refinanzierung zu bekommen. Unsere Erfahrung aus den vergangenen Monaten zeigt: Eine Umschuldung ist möglich. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihre Bonität stimmt. Wer also derzeit deutlich weniger verdient als zum Zeitpunkt des Kreditabschlusses oder sogar seinen Job verloren hat, der sollte sich den Widerruf eines Kredits sehr gut überlegen. Hier ist die Anschlussfinanzierung tatsächlich gefährdet. Aber das hat wenig mit dem Widerruf zu tun. Ohne ausreichende Bonität ist jeder Kreditabschluss schwierig.
Aber für alle anderen gilt: Keine Angst vor dem Widerruf! Es stimmt zwar, dass einige Banken sich weigern, Kreditinteressenten zu finanzieren, wenn diese ihren vorherigen Kredit durch einen Widerruf beendet haben. Dazu gehören große Institute wie die ING Diba oder die Deutsche Bank. Allerdings gibt es noch eine Menge Banken und Versicherungen, die auch in solchen Fällen eine Refinanzierung anbieten. Die IG Widerruf arbeitet mit mehreren Finanzierungsspezialisten zusammen, die sich auf die Umschuldung von Nutzern des Widerrufsjokers spezialisiert haben.
Falls Ihre Immobilie in Südhessen liegt, haben wir sogar ein ganz besonderes Angebot für Sie. Normalerweise hat die Finanzierungszusage einer Bank eine Laufzeit von 30 Tagen. Danach läuft sie aus und muss erneuert werden. In diesen 30 Tagen ist aber normalerweise kein Ausstieg aus einem Kredit via Widerruf zu schaffen. Um hier Abhilfe zu schaffen hat die IG Widerruf gemeinsam mit einem regionalen Kreditinstitut nun ein Kreditangebot mit einer Laufzeit von einem halben Jahr entwickelt. Eine Finanzierungszusage dieser Bank gilt also nicht für die üblichen 30 Tage, sondern für volle sechs Monate. In diesem Zeitraum sind die Zinsen natürlich nicht fixiert, sondern passen sich den Marktbedingungen an. Aber das grundsätzliche OK für den neuen Kredit steht und darauf können Sie sich verlassen. Sie können also in aller Ruhe mit ihrer Bank über einen Widerruf den daraus folgenden Ausstieg aus einem teuren Kredit verhandeln – und haben die Zusage für die Anschlussfinanzierung schon in der Tasche.
Bisher gilt dieses Angebot wie gesagt nur für Südhessen. Wir arbeiten aber daran, es auch für andere Regionen oder am besten sogar bundesweit anzubieten. Für alle anderen „Widerrufler“ gilt: Sie bekommen einen Finanzierungszusage für die üblichen 30 Tage. Diese wird im Normalfall erneuert, sobald der Monat um ist – vorausgesetzt, es hat sich nichts Gravierendes verändert. Wer sich über diese Möglichkeiten der Umschuldung informieren möchte, kann dies hier tun: www.widerruf.info/umschuldung.
Fazit: Es gibt keinen Grund für die Angst, nach dem Widerruf eines Kredits ohne Anschlussfinanzierung dazustehen. Voraussetzung ist eine Einigung mit dem bisherigen Kreditinstitut und die persönliche Bonität. Dann eröffnet der Widerrufsjoker die Möglichkeit zu deutlichen Einsparungen.