Widerrufsjoker: Ombudsmann bewertet Baufinanzierung der ING Diba als widerrufbar
Baufinanzierungen der ING Diba sind nach Ansicht vieler Verbraucheranwälte fehlerhaft und können widerrufen werden. Das hat nun auch der zuständige Ombudsmann bestätigt. Für den betroffenen Kunden ist das ein großer Erfolg – und für viele Diba-Kunden eine Chance.
Gute Nachrichten für alle Kunden der ING Diba, die eine Baufinanzierung aus den Jahren 2010 bis 2015 widerrufen möchten, um vorzeitig aus einem Darlehen auszusteigen. Der Ombudsmann der privaten Banken hat in einem von der Interessengemeinschaft Widerruf betreuten Fall einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der eine vorzeitige Auflösung des Kredits ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorsieht. Das bedeutet für den Verbraucher eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro.
Im vorliegenden Fall hatte der Kunde im Jahr 2011 zwei Baufinanzierungen bei der ING Diba abgeschlossen und diese dann im Jahr 2017 widerrufen. Die Bank hatte den Widerruf zurückgewiesen und keinerlei Verhandlungsbereitschaft gezeigt. Daraufhin hatte sich der Anwalt an den zuständigen Ombudsmann der privaten Banken gewandt, eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Kreditinstituten und ihren Kunden.
Der Ombudsmann stellt nun in seinem Schreiben klar, dass der Verbraucher zum Widerruf berechtigt ist und Anspruch auf eine Rückabwicklung des Darlehens hat. Grund dafür ist, dass die Bank dem Kreditnehmer keine Ausfertigung oder Abschrift der Vertragsurkunde oder des unterschriebenen Darlehensantrags zur Verfügung gestellt hat. Das normale Vertragsangebot, dass die ING Diba jedem Kunden zuschickt, reicht dabei nicht aus. Damit bestätigt der Ombudsmann die seit längerem geäußerte Sichtweise der Interessengemeinschaft Widerruf, der zufolge nahezu sämtliche Baufinanzierungen der ING Diba aus dem Zeitraum 2010 bis 2015 fehlerhaft sind und widerrufen werden können.
Grund ist nach unserer Ansicht neben der fehlenden Vertragsurkunde auch die Tatsache, dass die ING Diba in ihren Vertragsangeboten die vom Gesetzgeber verlangte Vertragslaufzeit bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens nicht nennt. Leider gibt es zu diesem Thema noch keine einheitliche Rechtsprechung, die unsere Sichtweise bestätigt.
Gerade deswegen ist der Schiedsspruch des Ombudsmanns ein wichtiger Erfolg für Verbraucher. Denn bei künftigen Gerichtsverfahren dürfte die Meinungsäußerung des Ombudsmanns durchaus Gehör finden. Er schlägt in dem vorliegenden Fall vor, dass Darlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig aufzulösen. Damit könnte der Verbraucher trotz mehrjähriger Zinsbindung sofort zu einer anderen Bank wechseln und dort die aktuellen Niedrigzinsen für eine Anschlussfinanzierung nutzen. Er würde damit die Zinskosten seiner Baufinanzierung um mehr als die Hälfte senken.
Immobilienbesitzer, die ebenfalls im Zeitraum zwischen 2010 und 2015 eine Baufinanzierung bei der ING Diba abgeschlossen haben, sollten daher ihre Darlehensverträge bei der IG Widerruf kostenlos und unverbindlich prüfen lassen. Denn der vom Ombudsmann beanstandete Fehler ist kein Einzelfall. Vielmehr ist das die normale Vorgehensweise der ING Diba und betrifft die meisten Darlehen. Im Zuge der Prüfung bei der IG Widerruf erfahren Sie, wie Ihre individuellen Aussichten auf einen Widerruf stehen.
Gleichzeitig prüfen unsere Anwälte, ob die Kosten eines Rechtsstreits von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Unter Umständen kann eine solche Rechtsschutzversicherung sogar noch abgeschlossen werden, wenn die finanzierte Immobilie kein Neubau und kein vermietetes Objekt ist. Greift keine Rechtsschutzversicherung, so ist der Weg über den Ombudsmann eine wesentlich kostengünstigere Alternative zu einer gerichtlichen Klage. Verbraucher sollten daher auf jeden Fall individuell prüfen lassen, welches Vorgehen für sie am günstigsten ist.