Widerrufsjoker – so bekommen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung zurück

Der Widerruf eines Darlehens auf Basis einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist nicht nur dann interessant, wenn der Kredit noch läuft. Er kann auch dann greifen, wenn der Kredit vorzeitig getilgt wurde und dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wurde. Mit einer falschen Widerrufsbelehrung können Sie den Kredit auch nachträglich noch widerrufen und die Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Die Banken reagieren allerdings durchaus unterschiedlich auf dieses Vorgehen. Einige zeigen sich kompromissbereit und zahlen die Vorfälligkeitsentschädigung zurück – ganz oder in Teilen. Andere dagegen stellen sich stur und lassen es darauf ankommen, ob der Kunde sie verklagt. Aus der Erfahrung von mehr als 2.000 geprüften Kreditverträgen bei der IG Widerruf (www.widerruf.info) können wir inzwischen recht gut einschätzen, welche Banken vergleichsbereit sind. Dazu gehören beispielsweise die ING Diba, BHW, die PSD-Bank sowie diverse Sparkassen und Volksbanken. Meist gelingt es außergerichtlich nicht, die volle Vorfälligkeitsentschädigung erstattet zu bekommen. Allerdings sind Rückzahlungsquoten zwischen 50 und 80 Prozent der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung realistisch.

Wer vor Gericht zieht und klagt, kann durchaus auch seine gesamte Vorfälligkeitsentschädigung zuzüglich Verzinsung zurückbekommen. Aber sicher ist das keineswegs, einige Urteile – gerade in unteren Instanzen – sind zuletzt auch zugunsten der Banken ausgefallen. Und vor Gericht haben Sie ein deutlich erhöhtes Kostenrisiko. Denn nicht nur der eigene Anwalt will bezahlt werden, sondern auch das Gericht und im Verlustfall auch der Anwalt der Bank.

Deswegen empfiehlt es sich, bei der Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu gierig zu sein und sich außergerichtlich mit einem sinnvollen Vergleich zufrieden zu geben. Allerdings gibt es wie gesagt auch Banken, die überhaupt nicht gesprächsbereit sind. Wer beispielsweise in der Vergangenheit eine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Deutschen Bank, der Postbank, der Commerzbank oder der DKB bezahlt hat, der kann sich den Versuch einer außergerichtlichen Einigung nach unserer Erfahrung weitgehend sparen.

Hier hilft nur Verzicht oder volle Attacke, sprich Klage. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die die Kosten übernimmt, dem fällt die Entscheidung leicht. Alle anderen sollten sorgsam die Kosten abwägen. In Frage kommen hier durchaus auch Streit- oder Prozessfinanzierer, die häufig bereit sind, die Anwalts- und Gerichtskosten zu übernehmen und im Gegenzug einen Teil der zurückgeholten Summe für sich verlangen. Vorteil: Der Kunde vermeidet das Kostenrisiko und bleibt nicht auf Kosten sitzen, wenn das Verfahren erfolglos bleibt. Nachteil: Bei einem erfolgreichen Verfahren ist ein Prozessfinanzierer in der Regel teurer als die normale Mandatierung eines Anwalts.

Es gibt also etliche Varianten, unter denen man je nach persönlicher Ausgangslage wählen kann. Erster Schritt sollte aber grundsätzlich die Prüfung des Kreditvertrags durch einen Fachanwalt sein. Über die IG Widerruf (www.widerruf.info) können Sie Ihren Kreditvertrag kostenlos prüfen lassen – die Anwälte stehen Ihnen anschließend auch mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn es darum geht, welcher Weg für Sie der günstigste ist.

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. dogfight76

    Da ich nur für ein Darlehen eine RSV habe (Deckungszusage erhalten) würde ich gerne wissen ob ihr einen Prozesskostenfinanzierer empfehlen könnt, gerade in Bezug einer Sparkassen-WRB aus Januar 2008 ! Die mit allen möglichen Fehlern , “frühestens”, Fußnote “Im Einzelfall prüfen ” usw.
    Darlehen geht es um ein 100.000€ Darlehen

    Gruß

    1. Roland Klaus

      Hallo,

      nein, für laufende Kredite ist uns kein Prozessfinanzierer bekannt, der hier die Finanzierung übernimmt. Grund ist das “asymetrische Chance-Risiko-Profil”, das Kläger und Finanzierer benachteiligt. Siehe auch:

      https://www.widerruf.info/widerrufsjoker/kredit-widerruf-so-schalten-sie-das-kostenrisiko-auch-vor-gericht-aus/

      Lediglich bei beendeten Verträgen kommt die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer in Frage.

      Viele Grüße
      Roland Klaus

  2. Silvia

    Wir haben 2012 mehrere Darlehen zurückbezahlt mit Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen. 2013 haben wir die Darlehen von der Verbraucherschutzzentrale und danach nochmals durch 2 Anwälte überprüfen lassen. Es wurde uns bestätigt, dass die Bank (Sparkasse Garmisch) eine falsche Widerrufsbelehrung benutzt hat. Wir haben daraufhin geklagt und letzte Woche fand eine Güteverhandlung am Landgericht München II statt. Der zuständige Richter hat uns mehr oder weniger genötigt die Klage zurückzuziehen, mit der Begründung, dass die Kreissparkasse Garmisch im Jahre 2007 sich ja an die gesetzliche Vorgabe gehalten hat. Lt Richter hätten wir ja damals gewusst, dass wir ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gehabt haben und könnten uns jetzt nicht einfach darauf berufen, dass die Widerrufsbelehrung falsch sei, nur weil sie einzelne Wörter (in unserem Fall die Klausel „frühestens“ ) enthält. Unser Anwalt sieht keine andere Möglichkeit als die Klage zurückzuziehen.

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