Widerrufsjoker: Sparda Berlin und Nürnberg mit schwerem Formfehler
Ein schwerer Formfehler in Kreditverträgen von Sparda Banken sorgt dafür, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Kreditnehmer können dies nutzen, um den Widerrufsjoker zu ziehen und vorzeitig aus teuren Darlehen auszusteigen.
Mehrere Sparda Banken haben nach Erkenntnis der Interessengemeinschaft Widerruf bei den Kreditverträgen für ihre Baufinanzierungen böse geschlampt. Sie haben in der Widerrufsbelehrung einen Satz vergessen, der klarstellt, zu welchem Zeitpunkt die Widerrufsfrist für Verbraucher zu laufen beginnt. Dieser Satz, der sich im gesetzlichen Muster der Widerrufsbelehrung und entsprechend auch in den meisten Kreditverträgen findet, lautet:
„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach §492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“
Dieser Satz fehlt in einigen Kreditverträgen der Sparda Banken vollständig und macht somit das Vertragswerk grob fehlerhaft. Damit ist die Tür zum Widerrufsjoker für Verbraucher sperrangelweit offen. Wie die Stiftung Warentest auf ihrer Webseite berichtet, hat die Sparda Nürnberg vor dem Amtsgericht Nürnberg bereits ein sogenanntes Anerkenntnisurteil kassiert (Az. 23 C 8681/18). Das bedeutet, dass die Sparda Nürnberg angesichts des schweren Fehlers keine Möglichkeit sah, sich zu verteidigen und die Klage anerkannt hat.
Nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf taucht der Fehler mindestens bei der Sparda Nürnberg und der Sparda Berlin auf. Auch andere Sparda Banken und genossenschaftliche Kreditinstitute können betroffen sein, da hier offenbar ein Formular des DG Verlags der Genossenschaftsbanken verwendet wurde. Es geht dabei um Darlehen, die im Zeitraum 2012 und 2013 abgeschlossen worden sind. Damals lagen die Zinsen für zehnjährige Baufinanzierungen noch häufig zwischen drei und vier Prozent. Mit einem Widerruf kann dieser Zinssatz nun vorzeitig auf den aktuellen Zins zwischen einem und 1,5 Prozent reduziert werden – ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Verbraucher, die bei einer genossenschaftlichen Bank eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, können bei der Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob der genannte Fehler bei ihnen auftritt und der Widerrufsjoker greift. Ist dies der Fall, dann zeigen ihnen die Anwälte der IG Widerruf welche nächsten Schritte sie tun können und begleiten sie auf Wunsch auch bei der Umsetzung des Widerrufs gegenüber der Bank. Die Kosten dafür übernimmt in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherung. Wer keine hat, kann bei einigen Versicherungen vor dem Widerruf auch noch eine Police abschließen, die dann die Kosten übernimmt.